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Lars Harms: "Die doppelte Staatsbürgerschaft ist normal!"
Presseinformation Kiel, den 22. Januar 2014Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 26 Verlust der Staatsangehörigkeit infolge des Optionszwang verhindern Drs. 18/1471 Lars Harms: „Die doppelte Staatsbürgerschaft ist normal!“Die doppelte Staatsbürgerschaft ist normal! Kinder von EU-Bürgern können bereitszwei Staatsangehörigkeiten haben, wenn sie in Deutschland leben. Allerdings tut sichDeutschland immer noch schwer damit, diese neuen gesellschaftlichen Realitäten auchfür die Bürger anzuerkennen, deren Eltern aus einem Staat außerhalb der EU kommen.Immer mehr deutsch-türkische oder andere bi-nationale Familien leben allerdingsschon vor, dass man durchaus mit zwei nationalen Wurzeln verbunden sein kann. Unddass müssen wir immer wieder erklären. Was wir brauchen, sind mehr Gesichter vonZweitgenerationsmigranten, die in Wirtschaft, Forschung, Sport und nicht zuletzt inden Parlamenten zeigen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. DieWahrnehmung muss sich ändern; und ich bin mir sicher, das wird sie auch. Eine bunte, 2lebendige und bewegliche Gesellschaft ist einfach die bessere Gesellschaft. Sie kannmehr leisten als eine unbewegliche und homogene Gesellschaft. Auf die globalenHerausforderungen benötigen wir ein regelrechtes Arsenal an Antworten. Gut, wennwir die gemeinsam finden können. Wer sich allerdings als Neu-Deutscher in solcheDebatten mit seinen Ideen einbringt, der möchte auch die Anerkennung seinerHerkunft. Das passende Symbol dazu ist die doppelte Staatsbürgerschaft. Das ist dieAnerkennung, die wir als Staat vergeben können, weil sie mit umfangreichen Rechtenverbunden ist. Vorranging zu nennen sind das aktive und passive Wahlrecht, das mitder Staatsbürgerschaft verbunden ist, oder das Recht, sich im Ausland durch diedeutsche Botschaft unterstützen lassen zu können. Der Vollständigkeit nenne ich aberauch noch die Pflichten, zu denen bei den meisten Staaten die Wehrpflicht gehört oderdie Pflicht, auch bei ausländischem Wohnsitz Steuern zu bezahlen.Eigentlich kann man angesichts dieser technischen Konsequenzen nicht verstehen,warum Fragen der Staatsbürgerschaft in Deutschland so erbittert geführt werden.Deutschland als Nationalstaat hat in der Geschichte über die Staatsbürgerschaftethnische und politische Grenzziehung betrieben. Und das wirkt nach.Darum doktern wir immer noch an mit diesem vermaledeiten Optionsmodell aus demJahr 2000 herum. Ein typischer Wiedergänger hier im Parlament. Seit seinerEinführung fordert der SSW nämlich immer wieder, in jeder Debatte aufs Neue, dieAblehnung dieses unsinnigen und demütigenden Verfahrens. In Deutschland geboreneKinder von Eltern aus Nicht-EU-Staaten sollten sich nicht länger bis um 23. Geburtstagfür die deutsche Staatsangehörigkeit oder für die Staatsangehörigkeit der Elternentscheiden müssen. Die Abschaffung des Optionsmodells führt weder zurMasseneinwanderung noch zur Unterhöhlung unserer Gesellschaft. Also: Keines derArgumente, die gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft bislang vorgebracht wurden, 3kann wirklich überzeugen. Sie muten vielmehr wie Rückzugsgefechte Ewiggestriger an,die sich schwer tun mit neuen gesellschaftlichen Realitäten.Darum war immer klar: Weg mit dieser unsinnigen Regelung!So haben es CDU und SPD im Koalitionsvertrag auch vereinbart. Ich zitiere:„Zuwanderer sollen Staatsbürger werden. Wer in Deutschland geboren undaufgewachsen ist, soll seinen deutschen Pass nicht verlieren und keiner Optionspflichtunterliegen.“ Diese klaren, eindeutigen Worte waren überfällig und hinken dergesellschaftlichen Veränderung hinterher. Nichtsdestotrotz sind sie richtig und leitenhoffentlich einen Perspektivwechsel an!Allerdings folgen diesen Worten keine Taten. Im Gegenteil, die Große Koalition hateinen entsprechenden Antrag der Opposition, bis zum offiziellen Ende desOptionsmodells eine Übergangsregelung zu ermöglichen, letzte Woche abgelehnt.Aufgrund einer nicht nachvollziehbaren Regierungs-Logik haben wir immer nochdieses falsche Optionsmodell. Die neue Mehrheit hat im Bundestag eine historischeChance vertan. Schätzungsweise 5.400 junge Menschen werden also im Laufe desJahres Post bekommen, damit sie sich aufgrund des Optionsmodells für eineStaatsbürgerschaft entscheiden. Sie erhalten mit dem Schreiben nicht den Antrag aufBeibehaltungsgenehmigung, wie es die GRÜNEN vorgeschlagen hatten. DieBeibehaltungsgenehmigung nach dem Staatsbürgergesetz ist zu erteilen, „wenn dieAufgabe oder der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich odernicht zumutbar ist oder bei einer Einbürgerung nach Maßgabe von § 12 Mehrstaatigkeithinzunehmen wäre.“ Soweit das Gesetz, auf das sich nicht nur schleswig-holsteinischeBürgerinnen und Bürger beziehen können.Im Gegensatz zu Bürgern in anderen Ländern, finden sie aber bei uns Gehör.Innenminister Breitner regt gegenüber unseren kommunalen Einbürgerungsbehörden 4an, das Optionsverfahren nicht anzuwenden und das neue Bundesgesetz abzuwarten.Damit folgt er seinem Hamburger Amtskollegen.Das ist vorbildlich und das richtige Signal. Viele Menschen aus Ländern außerhalb derEU leben bei uns und viele junge Menschen stünden normalerweise jetzt vor der Wahl,welche Staatsbürgerschaft sie behalten wollen. Wir hoffen, dass die Behörden hierjetzt schon der zukünftigen Gesetzeslage unbürokratisch vorauseilen und denMenschen diese Wahl ersparen. Das wünsche ich mir im Übrigen nicht nur fürSchleswig-Holstein, sondern für die gesamte Bundesrepublik.