Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

22.01.14 , 15:29 Uhr
SSW

Lars Harms: "Die doppelte Staatsbürgerschaft ist normal!"

Presseinformation Kiel, den 22. Januar 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 26 Verlust der Staatsangehörigkeit infolge des Optionszwang
verhindern
Drs. 18/1471


Lars Harms: „Die doppelte Staatsbürgerschaft ist normal!“


Die doppelte Staatsbürgerschaft ist normal! Kinder von EU-Bürgern können bereits
zwei Staatsangehörigkeiten haben, wenn sie in Deutschland leben. Allerdings tut sich
Deutschland immer noch schwer damit, diese neuen gesellschaftlichen Realitäten auch
für die Bürger anzuerkennen, deren Eltern aus einem Staat außerhalb der EU kommen.
Immer mehr deutsch-türkische oder andere bi-nationale Familien leben allerdings
schon vor, dass man durchaus mit zwei nationalen Wurzeln verbunden sein kann. Und
dass müssen wir immer wieder erklären. Was wir brauchen, sind mehr Gesichter von
Zweitgenerationsmigranten, die in Wirtschaft, Forschung, Sport und nicht zuletzt in
den Parlamenten zeigen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Die
Wahrnehmung muss sich ändern; und ich bin mir sicher, das wird sie auch. Eine bunte, 2
lebendige und bewegliche Gesellschaft ist einfach die bessere Gesellschaft. Sie kann
mehr leisten als eine unbewegliche und homogene Gesellschaft. Auf die globalen
Herausforderungen benötigen wir ein regelrechtes Arsenal an Antworten. Gut, wenn
wir die gemeinsam finden können. Wer sich allerdings als Neu-Deutscher in solche
Debatten mit seinen Ideen einbringt, der möchte auch die Anerkennung seiner
Herkunft. Das passende Symbol dazu ist die doppelte Staatsbürgerschaft. Das ist die
Anerkennung, die wir als Staat vergeben können, weil sie mit umfangreichen Rechten
verbunden ist. Vorranging zu nennen sind das aktive und passive Wahlrecht, das mit
der Staatsbürgerschaft verbunden ist, oder das Recht, sich im Ausland durch die
deutsche Botschaft unterstützen lassen zu können. Der Vollständigkeit nenne ich aber
auch noch die Pflichten, zu denen bei den meisten Staaten die Wehrpflicht gehört oder
die Pflicht, auch bei ausländischem Wohnsitz Steuern zu bezahlen.
Eigentlich kann man angesichts dieser technischen Konsequenzen nicht verstehen,
warum Fragen der Staatsbürgerschaft in Deutschland so erbittert geführt werden.
Deutschland als Nationalstaat hat in der Geschichte über die Staatsbürgerschaft
ethnische und politische Grenzziehung betrieben. Und das wirkt nach.
Darum doktern wir immer noch an mit diesem vermaledeiten Optionsmodell aus dem
Jahr 2000 herum. Ein typischer Wiedergänger hier im Parlament. Seit seiner
Einführung fordert der SSW nämlich immer wieder, in jeder Debatte aufs Neue, die
Ablehnung dieses unsinnigen und demütigenden Verfahrens. In Deutschland geborene
Kinder von Eltern aus Nicht-EU-Staaten sollten sich nicht länger bis um 23. Geburtstag
für die deutsche Staatsangehörigkeit oder für die Staatsangehörigkeit der Eltern
entscheiden müssen. Die Abschaffung des Optionsmodells führt weder zur
Masseneinwanderung noch zur Unterhöhlung unserer Gesellschaft. Also: Keines der
Argumente, die gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft bislang vorgebracht wurden, 3
kann wirklich überzeugen. Sie muten vielmehr wie Rückzugsgefechte Ewiggestriger an,
die sich schwer tun mit neuen gesellschaftlichen Realitäten.
Darum war immer klar: Weg mit dieser unsinnigen Regelung!
So haben es CDU und SPD im Koalitionsvertrag auch vereinbart. Ich zitiere:
„Zuwanderer sollen Staatsbürger werden. Wer in Deutschland geboren und
aufgewachsen ist, soll seinen deutschen Pass nicht verlieren und keiner Optionspflicht
unterliegen.“ Diese klaren, eindeutigen Worte waren überfällig und hinken der
gesellschaftlichen Veränderung hinterher. Nichtsdestotrotz sind sie richtig und leiten
hoffentlich einen Perspektivwechsel an!
Allerdings folgen diesen Worten keine Taten. Im Gegenteil, die Große Koalition hat
einen entsprechenden Antrag der Opposition, bis zum offiziellen Ende des
Optionsmodells eine Übergangsregelung zu ermöglichen, letzte Woche abgelehnt.
Aufgrund einer nicht nachvollziehbaren Regierungs-Logik haben wir immer noch
dieses falsche Optionsmodell. Die neue Mehrheit hat im Bundestag eine historische
Chance vertan. Schätzungsweise 5.400 junge Menschen werden also im Laufe des
Jahres Post bekommen, damit sie sich aufgrund des Optionsmodells für eine
Staatsbürgerschaft entscheiden. Sie erhalten mit dem Schreiben nicht den Antrag auf
Beibehaltungsgenehmigung, wie es die GRÜNEN vorgeschlagen hatten. Die
Beibehaltungsgenehmigung nach dem Staatsbürgergesetz ist zu erteilen, „wenn die
Aufgabe oder der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder
nicht zumutbar ist oder bei einer Einbürgerung nach Maßgabe von § 12 Mehrstaatigkeit
hinzunehmen wäre.“ Soweit das Gesetz, auf das sich nicht nur schleswig-holsteinische
Bürgerinnen und Bürger beziehen können.
Im Gegensatz zu Bürgern in anderen Ländern, finden sie aber bei uns Gehör.
Innenminister Breitner regt gegenüber unseren kommunalen Einbürgerungsbehörden 4
an, das Optionsverfahren nicht anzuwenden und das neue Bundesgesetz abzuwarten.
Damit folgt er seinem Hamburger Amtskollegen.
Das ist vorbildlich und das richtige Signal. Viele Menschen aus Ländern außerhalb der
EU leben bei uns und viele junge Menschen stünden normalerweise jetzt vor der Wahl,
welche Staatsbürgerschaft sie behalten wollen. Wir hoffen, dass die Behörden hier
jetzt schon der zukünftigen Gesetzeslage unbürokratisch vorauseilen und den
Menschen diese Wahl ersparen. Das wünsche ich mir im Übrigen nicht nur für
Schleswig-Holstein, sondern für die gesamte Bundesrepublik.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen