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23.01.14 , 18:10 Uhr
SSW

Lars Harms: In unserem Land wird mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvoll umgegangen

Presseinformation Kiel, den 23. Januar 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 15 Länderkompetenzen stärken – Neue Formen
staatsanwaltschaftlicher Organisationen ermöglichen
Drs. 18/1422


„In unserem Land wird mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvoll
umgegangen“


Mit ihrem Antrag greift die CDU ein Thema auf, das schon länger diskutiert wird und in
dem sich auch unsere Justizministerin Anke Spoorendonk bereits engagiert hat. Ich
erinnere daran, dass sie sich bereits auf der Justizministerkonferenz im November des
vergangenen Jahres gemeinsam mit Sachsen dafür ausgesprochen hat, eine Reform
des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften ins Auge zu fassen.
Bedauerlicherweise hat sich die Mehrheit der Justizministerinnen und -justizminister
schon gegen den ersten Schritt ausgesprochen, nämlich eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zur Prüfung von Reformmöglichkeiten einzusetzen. Auch einem Vorstoß
der Linken im Bundestag, der u.a. das Ziel einer Streichung der §§ 146 bis 149 des 2
Gerichtsverfassungsgesetzes vorsah, in denen auch das externe Weisungsrecht
geregelt ist, blieb der Erfolg versagt.


Obgleich die CDU mit ihrem Antrag also auf einen längst fahrenden Zug aufspringt,
erscheint es mir sinnvoll und geboten, das Thema auch im Landtag zu erörtern. Eine
Öffnungsklausel im Bundesrecht, wie sie der Antrag ins Auge fasst, erscheint erst
einmal sinnvoll. Angesichts des Meinungsbildes auf der Justizministerkonferenz
dürften die Erfolgsaussichten einer solchen Bundesrats-Initiative allerdings
gegenwärtig gering sein.


Soll die Diskussion Sinn machen, müssen wir deshalb den Fokus erweitern und auch
Möglichkeiten diskutieren, die sich schon auf Basis der jetzigen gesetzlichen Regelung
im Gerichtsverfassungsgesetz verwirklichen lassen. Zeitdruck sehe ich dabei nicht. Wir
sind uns sicher alle einig darin, dass in unserem Land in der jüngeren Vergangenheit
und gegenwärtig mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvoll
umgegangen wird und es zu politischen Einflussnahmen nicht kommt. Das heißt im
Klartext: Schon seit Jahren haben Justizminister gleich welcher politischer Couleur
davon keinen Gebrauch gemacht. Es geht also im Wesentlichen darum, durch eine
Beschränkung des externen Weisungsrechts diesen Zustand auch für die Zukunft
abzusichern und schon den Anschein jeder möglichen politischen Einflussnahme zu
minimieren. Dabei sollte eine weitere Entwicklung nicht außer Betracht bleiben, die
eine ganz ähnliche Stoßrichtung verfolgt und für die sich unsere Justizministerin
engagiert: eine größere Autonomie der Justiz. Die dazu in der Justiz eingerichtete
Arbeitsgruppe hat den rechtspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen gestern ein
spannendes „Eckpunktepapier für eine Strukturreform der Justiz“ vorgestellt, das es 3
jetzt zu diskutieren gilt. Jedenfalls werden dabei völlig zu recht die
Staatsanwaltschaften in die Überlegungen einbezogen. Zwar nehmen sie keine
Rechtsprechungsaufgaben wahr. Ihre Ermittlungs- und Anklagetätigkeit bereitet aber
die Rechtsprechung vor, so dass letztlich – wie es in dem Papier heißt – Gerichte und
Staatsanwaltschaften „zwei ineinander greifende Arme der Justiz“ sind, die
„gemeinsam den Rechtsstaat tragen“. Dies ist also der Hintergrund vor dem wir
Reformmöglichkeiten des externen Weisungsrechts diskutieren müssen. Ebenfalls fest
im Blick müssen wir auf der anderen Seite den Verfassungsgrundsatz der
parlamentarischen Verantwortung haben, denn bei aller Nähe zur Rechtsprechung ist
und bleibt staatsanwaltschaftliches Handeln Exekutivtätigkeit. Und was ich nicht will
und was wir, denke ich, alle nicht wollen, ist eine Rückkehr zum Generalsstaatsanwalt
als politischem Beamten! Irgendeine Form der Einflussnahme des Volkes auf die
Tätigkeit der Exekutive muss es aber geben. Das engt die Möglichkeiten natürlich ein,
es scheint mir aber einige sinnvolle Ansätze zu geben, über die man ernsthaft
nachdenken sollte: So wäre es denkbar, die Ausübung des externen Weisungsrechts
nur noch schriftlich zu erlauben oder für den Anwendungsfall eine Mitteilungspflicht
z.B. gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss vorzusehen. Ein solches Mehr an
Transparenz würde eine noch bessere parlamentarische Kontrolle ermöglichen und
würde das Risiko, dass das externe Weisungsrecht politisch missbraucht wird,
sicherlich weiter minimieren, wie ich es eingangs als Ziel beschrieben habe.


Über all das sollten wir im Ausschuss intensiv diskutieren. Der Antrag der CDU greift zu
kurz, taugt aber als Anstoß einer interessanten parlamentarischen Debatte.


Vielen Dank! 4

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