Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Lars Harms: In unserem Land wird mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvoll umgegangen
Presseinformation Kiel, den 23. Januar 2014Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 15 Länderkompetenzen stärken – Neue Formen staatsanwaltschaftlicher Organisationen ermöglichen Drs. 18/1422„In unserem Land wird mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvollumgegangen“Mit ihrem Antrag greift die CDU ein Thema auf, das schon länger diskutiert wird und indem sich auch unsere Justizministerin Anke Spoorendonk bereits engagiert hat. Icherinnere daran, dass sie sich bereits auf der Justizministerkonferenz im November desvergangenen Jahres gemeinsam mit Sachsen dafür ausgesprochen hat, eine Reformdes externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften ins Auge zu fassen.Bedauerlicherweise hat sich die Mehrheit der Justizministerinnen und -justizministerschon gegen den ersten Schritt ausgesprochen, nämlich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung von Reformmöglichkeiten einzusetzen. Auch einem Vorstoßder Linken im Bundestag, der u.a. das Ziel einer Streichung der §§ 146 bis 149 des 2Gerichtsverfassungsgesetzes vorsah, in denen auch das externe Weisungsrechtgeregelt ist, blieb der Erfolg versagt.Obgleich die CDU mit ihrem Antrag also auf einen längst fahrenden Zug aufspringt,erscheint es mir sinnvoll und geboten, das Thema auch im Landtag zu erörtern. EineÖffnungsklausel im Bundesrecht, wie sie der Antrag ins Auge fasst, erscheint ersteinmal sinnvoll. Angesichts des Meinungsbildes auf der Justizministerkonferenzdürften die Erfolgsaussichten einer solchen Bundesrats-Initiative allerdingsgegenwärtig gering sein.Soll die Diskussion Sinn machen, müssen wir deshalb den Fokus erweitern und auchMöglichkeiten diskutieren, die sich schon auf Basis der jetzigen gesetzlichen Regelungim Gerichtsverfassungsgesetz verwirklichen lassen. Zeitdruck sehe ich dabei nicht. Wirsind uns sicher alle einig darin, dass in unserem Land in der jüngeren Vergangenheitund gegenwärtig mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvollumgegangen wird und es zu politischen Einflussnahmen nicht kommt. Das heißt imKlartext: Schon seit Jahren haben Justizminister gleich welcher politischer Couleurdavon keinen Gebrauch gemacht. Es geht also im Wesentlichen darum, durch eineBeschränkung des externen Weisungsrechts diesen Zustand auch für die Zukunftabzusichern und schon den Anschein jeder möglichen politischen Einflussnahme zuminimieren. Dabei sollte eine weitere Entwicklung nicht außer Betracht bleiben, dieeine ganz ähnliche Stoßrichtung verfolgt und für die sich unsere Justizministerinengagiert: eine größere Autonomie der Justiz. Die dazu in der Justiz eingerichteteArbeitsgruppe hat den rechtspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen gestern einspannendes „Eckpunktepapier für eine Strukturreform der Justiz“ vorgestellt, das es 3jetzt zu diskutieren gilt. Jedenfalls werden dabei völlig zu recht dieStaatsanwaltschaften in die Überlegungen einbezogen. Zwar nehmen sie keineRechtsprechungsaufgaben wahr. Ihre Ermittlungs- und Anklagetätigkeit bereitet aberdie Rechtsprechung vor, so dass letztlich – wie es in dem Papier heißt – Gerichte undStaatsanwaltschaften „zwei ineinander greifende Arme der Justiz“ sind, die„gemeinsam den Rechtsstaat tragen“. Dies ist also der Hintergrund vor dem wirReformmöglichkeiten des externen Weisungsrechts diskutieren müssen. Ebenfalls festim Blick müssen wir auf der anderen Seite den Verfassungsgrundsatz derparlamentarischen Verantwortung haben, denn bei aller Nähe zur Rechtsprechung istund bleibt staatsanwaltschaftliches Handeln Exekutivtätigkeit. Und was ich nicht willund was wir, denke ich, alle nicht wollen, ist eine Rückkehr zum Generalsstaatsanwaltals politischem Beamten! Irgendeine Form der Einflussnahme des Volkes auf dieTätigkeit der Exekutive muss es aber geben. Das engt die Möglichkeiten natürlich ein,es scheint mir aber einige sinnvolle Ansätze zu geben, über die man ernsthaftnachdenken sollte: So wäre es denkbar, die Ausübung des externen Weisungsrechtsnur noch schriftlich zu erlauben oder für den Anwendungsfall eine Mitteilungspflichtz.B. gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss vorzusehen. Ein solches Mehr anTransparenz würde eine noch bessere parlamentarische Kontrolle ermöglichen undwürde das Risiko, dass das externe Weisungsrecht politisch missbraucht wird,sicherlich weiter minimieren, wie ich es eingangs als Ziel beschrieben habe.Über all das sollten wir im Ausschuss intensiv diskutieren. Der Antrag der CDU greift zukurz, taugt aber als Anstoß einer interessanten parlamentarischen Debatte.Vielen Dank! 4