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Thomas Rother zu TOP 15: Es geht um die Justiz insgesamt, nicht nur die Staatsanwälte
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 23. Januar 2014TOP 15, Länderkompetenzen stärken – Neue Formen staatsanwaltschaftlicher Organisation ermöglichen (Drucksache 18/1422)Thomas Rother:Es geht um die Justiz insgesamt, nicht nur die StaatsanwälteDie CDU-Fraktion legt uns einen Antrag vor, dessen inhaltliches Anliegen bereits an verschiedenen anderen Stellen aufgegriffen wurde. Vorweg gesagt stehen wir natürlich zur Gewaltenteilung, auch wenn es davon immer wieder auch Abweichungen gibt, wenn beispielsweise der Ministerpräsident auch Abgeordneter dieses Parlaments ist.Die rechtsprechende Gewalt ist organisatorisch eingebettet in die vollziehende Gewalt – daraus ergeben sich zwangsläufig Abhängigkeiten, wenn es beispielsweise um die Frage von Standorten geht, um die Rechtsprechung an sich geht es natürlich nicht. Das wäre auch ein Skandal.Die Frage der Gestaltung der Unabhängigkeit der Justiz in der Bundesrepublik ist aber mehr als nur eine Organisationsfrage, sondern Grundfrage unserer staatlichen Ordnung. Die Gewaltenteilung, die wir immer wieder von anderen Staaten fordern, ist bei uns selbst also nicht an jeder Stelle zufriedenstellend geregelt.Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass sich die neue Landesregierung dieses Themas in Bezug auf die Stellung der Justiz erneut angenommen hat, nachdem frühere Ansätze gescheitert sind. Dabei geht es auch um die Frage, ob hier nur die originäre Rechtsprechung berührt ist oder ob auch andere Bereiche der Justiz betroffen sind. 2Das vorläufige Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe „Autonomie der Justiz“ wurde den justizpolitischen Sprecherinnen und Sprechern gestern in der Mittagspause vorgestellt. In dem Papier wird auch die Frage der Stellung der Staatsanwaltschaften erwähnt und auf die Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes hingewiesen. Diese Regelungen waren zudem Thema der letzten Justizministerkonferenz. Eine Initiative zur Überprüfung des Gerichtsverfassungsgesetzes an dieser Stelle hat aber keine Mehrheit gefunden, so dass eine Bundesratsinitiative zwar ehrenhaft, aber wohl wenig wirkungsvoll wäre.Auch im Sonderausschuss „Verfassungsreform“ ist vor diesem Hintergrund bereits über Gesetzesinitiativen beider Richterverbände und die Aufnahme eines weiteren Staatsziels zur richterlichen Unabhängigkeit gesprochen worden – die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bleiben allerdings angesichts der Rechtslage bislang außen vor.Es ist darüber hinaus auszuloten, inwieweit durch Landesregelung die Weisungsbefugnis der Justizverwaltung begrenzt werden kann, um die Freiheit und Unabhängigkeit der Staatsanwälte bei der Erledigung ihrer Dienstgeschäfte zu stärken – wenn man es denn will. Daher macht es Sinn, den Antrag der CDU zur weiteren Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen, die Entscheidungen des Sonderausschusses „Verfassungsreform“ bezüglich der abzuarbeitenden Themen, hier also die Frage, ob schon in diesem Zuge eine Änderung der Verfassung erfolgen sollte oder später oder auch gar nicht, abzuwarten, diesen Punkt in die Entscheidungen zum weiteren Umgang mit dem Eckpunktepapier für eine Strukturreform der Justiz des Landes Schleswig-Holstein weiter einzubeziehen und dazu erst einmal eine parlamentarische Entscheidung zu treffen,um in diesen grundlegenden Fragen für das Land Klarheit zu erlangen und dann auch erforderlichenfalls Forderungen gegenüber dem Bund zu erheben. Also besteht genug Spiel- und Zeitraum, um diese Fragen zu erörtern. Ein Vorpreschen mit einem herausgebrochenen Punkt ist überhaupt nicht nötig.