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23.01.14 , 19:16 Uhr
SSW

KORREKTUR Lars Harms: In unserem Land wird mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvoll umgegangen

Presseinformation Kiel, den 23. Januar 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 15 Länderkompetenzen stärken – Neue Formen
staatsanwaltschaftlicher Organisationen ermöglichen
Drs. 18/1422


„In unserem Land wird mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvoll
umgegangen“


Mit ihrem Antrag greift die CDU ein Thema auf, das schon länger diskutiert wird und in
dem sich auch unsere Justizministerin Anke Spoorendonk bereits engagiert hat. Ich
erinnere daran, dass sie sich bereits auf der Justizministerkonferenz im November des
vergangenen Jahres gemeinsam mit Sachsen dafür ausgesprochen hat, eine Reform
des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften ins Auge zu fassen.
Bedauerlicherweise hat sich die Mehrheit der Justizministerinnen und -justizminister
schon gegen den ersten Schritt ausgesprochen, nämlich eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zur Prüfung von Reformmöglichkeiten einzusetzen. Auch einem Vorstoß
der Linken im Bundestag, der u.a. das Ziel einer Streichung der §§ 146 bis 149 des 2
Gerichtsverfassungsgesetzes vorsah, in denen auch das externe Weisungsrecht
geregelt ist, blieb der Erfolg versagt.

Obgleich die CDU mit ihrem Antrag also auf einen längst fahrenden Zug aufspringt,
erscheint es mir sinnvoll und geboten, das Thema auch im Landtag zu erörtern. Eine
Öffnungsklausel im Bundesrecht, wie sie der Antrag ins Auge fasst, sieht vordergründig
erst einmal sinnvoll aus. Angesichts des Meinungsbildes auf der
Justizministerkonferenz dürften die Erfolgsaussichten einer solchen Bundesrats-
Initiative allerdings gegenwärtig gering sein.

Wir sind uns sicher alle einig darin, dass in unserem Land in der jüngeren
Vergangenheit und gegenwärtig mit dem externen Weisungsrecht sehr
verantwortungsvoll umgegangen wird und es zu politischen Einflussnahmen nicht
kommt. Das heißt im Klartext: Schon seit Jahren haben Justizminister gleich welcher
politischer Couleur davon keinen Gebrauch gemacht. Es geht also im Wesentlichen
darum, durch eine Beschränkung des externen Weisungsrechts diesen Zustand auch
für die Zukunft abzusichern und schon den Anschein jeder möglichen politischen
Einflussnahme zu minimieren. Dabei sollte eine weitere Entwicklung nicht außer
Betracht bleiben, die eine ganz ähnliche Stoßrichtung verfolgt und für die sich unsere
Justizministerin engagiert: eine größere Autonomie der Justiz. Ich glaube, das wäre der
richtige Ort für die Beratungen. Die dazu in der Justiz eingerichtete Arbeitsgruppe hat
den rechtspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen gestern ein spannendes
„Eckpunktepapier für eine Strukturreform der Justiz“ vorgestellt, das es jetzt zu
diskutieren gilt. Jedenfalls werden dabei völlig zu recht die Staatsanwaltschaften in die
Überlegungen einbezogen. Zwar nehmen sie keine Rechtsprechungsaufgaben wahr.
Ihre Ermittlungs- und Anklagetätigkeit bereitet aber die Rechtsprechung vor, so dass 3
letztlich – wie es in dem Papier heißt – Gerichte und Staatsanwaltschaften „zwei
ineinander greifende Arme der Justiz“ sind, die „gemeinsam den Rechtsstaat tragen“.
Dies ist also der Hintergrund vor dem wir Reformmöglichkeiten des externen
Weisungsrechts diskutieren müssen. Ebenfalls fest im Blick müssen wir auf der anderen
Seite den Verfassungsgrundsatz der parlamentarischen Verantwortung haben, denn
bei aller Nähe zur Rechtsprechung ist und bleibt staatsanwaltschaftliches Handeln
Exekutivtätigkeit. Und was ich nicht will und was wir, denke ich, alle nicht wollen, ist
eine Rückkehr zum Generalsstaatsanwalt als politischem Beamten! Irgendeine Form
der Einflussnahme des Volkes auf die Tätigkeit der Exekutive muss es aber geben.

Deshalb sind die Regelungen ja so, wie sie sind. Ich möchte aber trotzdem noch einmal
darauf hinweisen, dass Staatsanwaltschaften sich gegen diese mögliche
Einflussnahme verwahren können und ihrerseits rechtliche Schritte bei einer solchen
Einflussnahme einleiten können. Aber, meine Damen und Herren, wir reden hier über
ein theoretisches Problem und deshalb sollten wir sehr vorsichtig in den
Verhandlungen sein.

Vielen Dank!

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