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KORREKTUR Lars Harms: In unserem Land wird mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvoll umgegangen
Presseinformation Kiel, den 23. Januar 2014Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 15 Länderkompetenzen stärken – Neue Formen staatsanwaltschaftlicher Organisationen ermöglichen Drs. 18/1422„In unserem Land wird mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvollumgegangen“Mit ihrem Antrag greift die CDU ein Thema auf, das schon länger diskutiert wird und indem sich auch unsere Justizministerin Anke Spoorendonk bereits engagiert hat. Icherinnere daran, dass sie sich bereits auf der Justizministerkonferenz im November desvergangenen Jahres gemeinsam mit Sachsen dafür ausgesprochen hat, eine Reformdes externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften ins Auge zu fassen.Bedauerlicherweise hat sich die Mehrheit der Justizministerinnen und -justizministerschon gegen den ersten Schritt ausgesprochen, nämlich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung von Reformmöglichkeiten einzusetzen. Auch einem Vorstoßder Linken im Bundestag, der u.a. das Ziel einer Streichung der §§ 146 bis 149 des 2Gerichtsverfassungsgesetzes vorsah, in denen auch das externe Weisungsrechtgeregelt ist, blieb der Erfolg versagt.Obgleich die CDU mit ihrem Antrag also auf einen längst fahrenden Zug aufspringt,erscheint es mir sinnvoll und geboten, das Thema auch im Landtag zu erörtern. EineÖffnungsklausel im Bundesrecht, wie sie der Antrag ins Auge fasst, sieht vordergründigerst einmal sinnvoll aus. Angesichts des Meinungsbildes auf derJustizministerkonferenz dürften die Erfolgsaussichten einer solchen Bundesrats-Initiative allerdings gegenwärtig gering sein.Wir sind uns sicher alle einig darin, dass in unserem Land in der jüngerenVergangenheit und gegenwärtig mit dem externen Weisungsrecht sehrverantwortungsvoll umgegangen wird und es zu politischen Einflussnahmen nichtkommt. Das heißt im Klartext: Schon seit Jahren haben Justizminister gleich welcherpolitischer Couleur davon keinen Gebrauch gemacht. Es geht also im Wesentlichendarum, durch eine Beschränkung des externen Weisungsrechts diesen Zustand auchfür die Zukunft abzusichern und schon den Anschein jeder möglichen politischenEinflussnahme zu minimieren. Dabei sollte eine weitere Entwicklung nicht außerBetracht bleiben, die eine ganz ähnliche Stoßrichtung verfolgt und für die sich unsereJustizministerin engagiert: eine größere Autonomie der Justiz. Ich glaube, das wäre derrichtige Ort für die Beratungen. Die dazu in der Justiz eingerichtete Arbeitsgruppe hatden rechtspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen gestern ein spannendes„Eckpunktepapier für eine Strukturreform der Justiz“ vorgestellt, das es jetzt zudiskutieren gilt. Jedenfalls werden dabei völlig zu recht die Staatsanwaltschaften in dieÜberlegungen einbezogen. Zwar nehmen sie keine Rechtsprechungsaufgaben wahr.Ihre Ermittlungs- und Anklagetätigkeit bereitet aber die Rechtsprechung vor, so dass 3letztlich – wie es in dem Papier heißt – Gerichte und Staatsanwaltschaften „zweiineinander greifende Arme der Justiz“ sind, die „gemeinsam den Rechtsstaat tragen“.Dies ist also der Hintergrund vor dem wir Reformmöglichkeiten des externenWeisungsrechts diskutieren müssen. Ebenfalls fest im Blick müssen wir auf der anderenSeite den Verfassungsgrundsatz der parlamentarischen Verantwortung haben, dennbei aller Nähe zur Rechtsprechung ist und bleibt staatsanwaltschaftliches HandelnExekutivtätigkeit. Und was ich nicht will und was wir, denke ich, alle nicht wollen, isteine Rückkehr zum Generalsstaatsanwalt als politischem Beamten! Irgendeine Formder Einflussnahme des Volkes auf die Tätigkeit der Exekutive muss es aber geben.Deshalb sind die Regelungen ja so, wie sie sind. Ich möchte aber trotzdem noch einmaldarauf hinweisen, dass Staatsanwaltschaften sich gegen diese möglicheEinflussnahme verwahren können und ihrerseits rechtliche Schritte bei einer solchenEinflussnahme einleiten können. Aber, meine Damen und Herren, wir reden hier überein theoretisches Problem und deshalb sollten wir sehr vorsichtig in denVerhandlungen sein.Vielen Dank!