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24.01.14 , 14:21 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 22: Mehr Steuergerechtigkeit: weniger Steuersubvention für Besserverdienende

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 24. Januar 2014



TOP 22, Mehr Steuergerechtigkeit für Schleswig-Holsteins Bürger – Kalte Progression abbauen (Drucksache 18/1465)



Beate Raudies:
Steuergerechtigkeit: weniger Steuersubvention für Besserverdienende

Wer in diesem Haus wäre nicht für Steuergerechtigkeit? Allerdings: Wenn wir „Steuergerechtigkeit“ sagen, meinen wir damit unterschiedliches. Die SPD hat schon häufiger deutlich gemacht, was sie darunter versteht: Stabile Staatsfinanzen sind notwendig, um allen Menschen in unserem Land die Teilhabe an Bildung, Infrastruktur, Sicherheit, Daseinsvorsorge, sozialer Sicherung und Kultur zu ermöglichen. Wir wollen soziale Gerechtigkeit, Bildung, Nachhaltigkeit, moderne Infrastruktur und ausgeglichene Haushalte.
Sie wissen, dass wir immer dafür geworben haben, dies nicht nur durch Ausgabenkürzungen, sondern auch durch Einnahmeerhöhungen zu erreichen. Dazu zählen zum Beispiel die Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer, die Reduzierung von Ausnahmetatbeständen, die Abschaffung von Subventionen für Hoteliers und andere, von der Vermögensteuer will ich hier gar nicht erst reden.
Die Schaffung von zusätzlichen Regelungen, die Besserverdienende stärker entlasten als Beschäftigte in unteren und mittleren Einkommensklassen und dazu noch öffentliche Haushalte in Milliardenhöhe belasten, gehört ganz sicher nicht dazu. Deshalb ist der Vorschlag der FDP mit uns nicht zu machen. Damit könnte mein Redebeitrag auch schon zu Ende sein, aber lassen Sie mich einige weitere Ausführungen machen. 2



Es ist richtig: Alle über dem Grundfreibetrag liegenden Einkommensgruppen würden durch einen Ausgleich der so genannten „kalten Progression“ entlastet. Die Wirkungen der Entlastung wären allerdings unterschiedlich. Und: Je geringer das Einkommen, desto mehr sind Menschen auf die öffentlichen Angebote angewiesen. Wer Entlastungen bei der Einkommensteuer schafft, hat diese Mittel dann nicht mehr für die Leistungen der Daseinsvorsorge zur Verfügung. Mein Fazit: Der Vorschlag der FDP ist nicht nur haushaltspolitisch unvernünftig, sondern auch sozial ungerecht.
Wir meinen nach wie vor, dass eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes notwendig ist, um die erforderlichen Investitionen in Bildung und Infrastruktur finanzieren zu können. Wenn es im Bund hierzu seriöse Vorschläge gibt, werden wir diese erörtern. Bisher sieht es nicht danach aus.
In der letzten Legislaturperiode hat Schwarz-Gelb im Bund einen Vorschlag zum Abbau der kalten Progression gemacht, der zu Recht vom Bundesrat zurückgewiesen wurde. Wenn wir die kalte Progression abmildern wollen, ist eine solide Gegenfinanzierung notwendig. Auch darum enthält der Koalitionsvertrag der Großen Koalition keine Festlegungen zu diesem Thema.
Im Moment sehen wir keine Spielräume für einen Einnahmeverzicht der öffentlichen Hand. Erst letzte Woche haben wir uns gemeinsam über das gute Ergebnis des 2013er Landeshaushalts gefreut – manche mehr als andere. Wir wissen aber auch, dass die gute Konjunktur und die niedrigen Zinsen mitgeholfen haben, mehr Geld einzunehmen und weniger auszugeben als geplant. Das hat mein Kollege Lars Winter ja auch deutlich gemacht.
Schleswig-Holstein hat in den nächsten Jahren noch eine erhebliche strukturelle Lücke im Landeshaushalt zu schließen. Diese Lücke durch selbst verursachte Mindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe noch zu vergrößern, verbietet sich eigentlich von selbst.
Unsere Haushaltsschwerpunkte sind Bildung, soziale Gerechtigkeit, Infrastruktur und Energiewende. Dafür soll Geld vorhanden sein. Im Übrigen sind wir auch Sachwalter der Kommunen und für deren Steuereinnahmen mitverantwortlich. Denn an jedem 100€-Schein, den das Land freiwillig aus der Hand gibt, sind die Kommunen mit 17,74 % beteiligt.
Daher sage ich: Der Vorschlag der FDP ist nicht umsetzbar. Wir können uns die Mindereinnahmen schlicht nicht leisten. Wir lehnen den Antrag der FDP ab.

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