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Johannes Callsen: Vor diesem Denkmalschutzgesetz müssen die Menschen in Schleswig-Holstein geschützt werden
KulturpolitikNr. 078/14 vom 14. Februar 2014Johannes Callsen: Vor diesem Denkmalschutzgesetz müssen die Menschen in Schleswig-Holstein geschützt werdenDer Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, hat heute (17. Februar 2014) vor den Auswirkungen des Entwurfs von Kulturministerin Anke Spoorendonk für ein neues Denkmalschutzgesetz gewarnt:„Aus diesem Entwurf spricht ein Obrigkeitsstaatsdenken, das nicht mehr in die Welt passt“, erklärte Callsen in Kiel. Dies werde schon daraus deutlich, dass die Entscheidung der Denkmalschutzbehörde ohne Anhörung der Eigentümer getroffen werden solle. Diesen bleibe ausdrücklich nur der Klageweg.Auch auf in denkmalgeschützten Gebäuden ansässige Betriebe kämen erhebliche Belastungen zu. So solle künftig die „Einschränkung wirtschaftlicher Nutzung“ sogar ins Grundbuch eingetragen werden. Genehmigungen für Maßnahmen an Denkmalen würden nur noch gestattet, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen.„Die Existenz alteingesessener Handwerksbetriebe wäre damit künftig vom Denkmalschützer abhängig. Der Bäcker oder Schlachter muss dicht machen, wenn der Denkmalschutz die Umsetzung neuer Sicherheitsbestimmungen nicht erlaubt“, so Callsen. Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 Darüber hinaus wolle Spoorendonk die Genehmigungspflichten und Kontrollrechte ausweiten. Beispielsweise solle die Denkmalschutzbehörde künftig auch für die „Denkmalpflege“ Privatwohnungen betreten dürfen.„Dann darf der Denkmalschützer klingeln und kontrollieren, ob der Dielenboden artgerecht gebohnert wurde“, so der CDU-Abgeordnete.Der CDU-Fraktionsvorsitzende befürchtet darüber hinaus erheblichen bürokratischen Mehraufwand und damit längere Bearbeitungsfristen für Anträge. Allein mit der Erfassung der 16.000 neuen Denkmäler werde die Behörde auf Jahre ausgelastet sein.„Gleichzeitig will Spoorendonk aber zusätzliche neue Genehmigungspflichten und Kontrollrechte einführen. Wer soll das alles abarbeiten? Spoorendonk stellt sieben neue Leute ein. Die eigentliche Arbeit leisten die unteren Denkmalschutzbehörden, und für die ist ausdrücklich keine Kostenerstattung vorgesehen“, so Callsen. Seite 2/2