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Lars Harms: Nachwuchs in unseren Rathäusern eine Chance geben
Presseinformation Kiel, den 19. Februar 2014Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 4 Gesetzentwurf zur Aufhebung der Altersbegrenzung für Bürgermeister und Landräte Drs. 18/1550 „Nachwuchs in unseren Rathäusern eine Chance geben“Das Amt von Landräten und Bürgermeistern wirkt gelegentlich etwas altbacken. Leider,muss man in diesem Fall sagen. Denn in den Rathäusern bei uns im Land undnirgendwo sonst wird entschieden, wie sich unsere Städte in den nächsten Jahrzehntenentwickeln und auch aussehen werden. Und auch ein Landrat oder eine Landrätin hatso einiges auf der To-Do-Liste. Die Landräte sind Leiter der Kreisverwaltung, bereitenunter anderem die Beschlüsse des Kreistags vor und sie sind vor allem die gesetzlicheVertretung des Kreises. Ein echter Fulltimejob eben.Dank rot-grün-blau und auch Piraten dürfen 16-Jährige bei uns im Land zurKommunalwahl wählen gehen. Diese Jugendlichen sind voll urteilsfähig. ImZusammenhang mit der Wählbarkeit eines entsprechenden Kandidaten stellen sichnicht nur die jungen Leute folgende Frage: Warum muss dann der entsprechende 2Bürgermeister- oder Landratkandidat bei einer Direktwahl mindestens 27 Jahre sein?Das ist eine wie ich finde beachtliche Altersgrenze. Mit dem vorliegenden Antragwürde diese Grenze auf 21 Jahre gesenkt werden. Ich bin überzeugt davon, dass wir denjungen Menschen eine Chance geben sollten. Das sollten wir nicht nur tun, um denWünschen der jungen Erwachsenen nach zu kommen, sondern aus dem Interesse aneiner lebendigen Demokratie heraus. Wenn sich junge Erwachsene aufstellen lassenkönnen, dann würde es vielleicht auch dazu beitragen, dass Image dieser Ämter zuverändern. Von daher können wir vom SSW diesem Antrag mit grundlegenderSympathie begegnen. Mit dem 21. Lebensjahr gilt die strafrechtlicheVerantwortlichkeit als Erwachsener und man ist voll Geschäftsfähig. Warum soll mandann nicht Landrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeisterin werden können? InRanders, in Dänemark, wurde schon ein 25-jähriger zum hauptamtlichen Bürgermeistergewählt. Warum sollte so etwas bei uns in Schleswig-Holstein nicht funktionieren?Und auch in vier anderen Bundesländern, hat man in der letzten Zeit die bisherigeAltersgrenze für Bürgermeister und Landräte abgesenkt. Schleswig-Holstein hält imbundesweiten Vergleich, mit der Beschränkung auf 27+ den absoluten Spitzenwert. Imzuständigen Ausschuss müsste man diese Fragen einmal aufnehmen und prüfen, woeine angemessene Altersgrenze zu definieren wäre. Das gleiche Prinzip gilt natürlichauch für die hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten. Auch hier müssteman prüfen, wo eine entsprechende Altersgrenze angemessen wäre oder ob eineAltersbegrenzung überhaupt noch gerechtfertigt und zeitgemäß ist. Ich bin mir sicher,dass wir in diesen Fragen, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort eine vernünftigeLösung finden werden.