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Peter Sönnichsen zum Denkmalschutz: Es fehlt der Gesamtblick aufs Land
InnenpolitikNr. 084/14 vom 19. Februar 2014Peter Sönnichsen zum Denkmalschutz: Es fehlt der Gesamtblick aufs LandDer kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Peter Sönnichsen, hat heute (19. Februar 2014) Kulturministerin AnkeSpoorendonk in seinem Debattenbeitrag zur Aktuellen Stunde zum Denkmalschutz einen fehlenden Gesamtblick auf das Land vorgeworfen:„Sowohl die Ziele der energetischen Fragen, als auch die landesplanerischen Aspekte drohen auf der Strecke zu bleiben. Da werden bislang unumstrittene Vorsätze innerörtlicher Entwicklung durch die bevorstehende Aufwertung einfacher Denkmale zu Kulturdenkmalen mit einem Federstrich konterkariert“, warnte Sönnichsen.Deshalb sei es richtig, bereits zu diesem frühen Zeitpunkt im Parlament über das neue Denkmalschutzgesetz zu debattieren.„Nur jetzt besteht noch die Möglichkeit, dass die Landesregierung vom falschen Weg abgebracht werde. Die Regionalkonferenzen der Ministerin können nicht abschließend sein. Andere Überlegungen von Privatleuten und Verbänden müssen selbstverständlich eingebracht werden können“, so der CDU-Abgeordnete.Sönnichsen zeigte sich überrascht, wie deutlich gerade die Regierungsfraktionen Steuervorteile für Denkmaleigentümer betonten. „Nur Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 wer hohe Steuern zahlt, hat auch Vergünstigungen. Bevor pauschale Aussagen über wirtschaftliche Folgen getroffen werden, empfehle ich einen Blick auf die Einkommensverhältnisse der Eigentümer von Kulturdenkmalen.“Der Kulturpolitiker bezweifelte, dass mit den von der Ministerin geschaffenen sieben Stellen in zwei Jahren 16.000 Denkmale bewertet werden können. „Pro Mitarbeiter würde das die Beurteilung von sechs Denkmalen pro Arbeitstag bedeuten, Fahrzeiten nicht eingerechnet. Und nach dieser Prüfung bleibt den Eigentümern nur noch die Klage vor Gericht“.Sönnichsen widersprach der im Gesetzentwurf geäußerten Einschätzung der Ministerin, dass bei diesem Gesetz keine Konnexität greife. „Die Ministerin zahlt die Inventarisierung, die spätere Sachbearbeitung obliegt den unteren Landesbehörden. Wenn sich die Zahl der Kulturdenkmale verdoppelt, steigt auch der Aufwand. Dieser ist vom Land auszugleichen“, so der CDU-Abgeordnete.“ Seite 2/2