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Dr. Gitta Tauernicht zu TOP 10: Gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen schaffen
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 19. Februar 2014TOP 10, Länderhoheit bei Betreuungsgeld abschaffen (Drucksache 18/1527, 18/1607, 18/1612)Dr. Gitta Trauernicht:Gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen schaffenDer Antrag ist ja ganz interessant, aber geht in der Sache nicht weit genug. Wir jedenfalls wollen nicht die Länderhoheit schaffen, sondern das Betreuungsgeld ganz abschaffen! Es ist kinder- und gleichstellungspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich bedenklich. An dieser Position hat sich für meine Fraktion nichts geändert. Im Gegenteil belegen weitere aktuelle Studien diese Meinung, bekräftigen kritische Stimmen aus gesellschaftspolitischen Bereichen diese Kritik und reicht die ganz alltagspraktische Vernunft aus, um einzusehen, dass das Betreuungsgeld besser für die Qualitätssicherung der Tagesbetreuung, für Sozialstaffeln oder Familienzentren eingesetzt werden sollte. Auch für die Tagespflege wäre es allemal besser eingesetzt als jetzt.Es ist inzwischen Allgemeingut, dass die Teilnahme an kindlicher Bildung einen starken Einfluss auf den Bildungswerdegang von Kindern gerade aus sozial benachteiligten Familien hat. Die OECD-Studie „Jobs for Immigrants“ aus dem Jahr 2012 verdeutlicht gerade für Kinder aus Zuwandererfamilien den negativen Effekt des Betreuungsgeldes. Und ein weiterer Hinweis: Das Erziehungsgeld in Thüringen hat zu einem 15%igen Rückgang der Teilnahme in Kitas geführt.Das Betreuungsgeld setzt auch gleichstellungspolitisch den falschen Anreiz, dass Frauen mit einer großen Unterbrechung ihre Chancen auf eine eigenständige Erwerbsbiographie verschlechtern. Es widerspricht dem Grundgedanken des Elterngeldes, das als Lohnersatzleistung konzipiert ist. Diese und weitere Argumente gegen die Einführung des 2Betreuungsgeldes sind bekannt, aber leider noch immer nicht von allen verinnerlicht. Sie haben bei der CSU nicht zu einem politischen Umdenken geführt. Deshalb lenkt auch die CDU nicht ein, was erkennbar bei der einen oder anderen Politikerin dieser Partei schmerzt.In der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien auf Bundesebene hat es mit der CDU keine Einigung auf Abschaffung des Betreuungsgeldes gegeben. Aber es ist auch kein Bekenntnis zum Erhalt des Betreuungsgeldes zu finden. Deshalb bitten wir die Sozialministerin, die gesamte Landesregierung, auch weiterhin auf die Bundesregierung einzuwirken, um zu einem Umdenken an diesem Punkt zu kommen. Die politische Zusage, die Kitas auszubauen und qualitativ zu verbessern, soll zügig finanziell vom Bund umgesetzt werden.Nach wie vor brauchen wir ein neues, ein stimmiges politisches Gesamtkonzept für die Kinder- und Familienpolitik, ein Gesamtkonzept, das insbesondere für Kinder aus benachteiligten Familien gute Voraussetzungen für gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen schafft. Hier bietet sich aus unserer Sicht mit der neuen Familienministerin Schwesig eine neue Chance, dies mit den Ländern zu entwickeln und auf den Weg zu bringen.Warum jetzt keine neue Bundesratsinitiative? Weil wegen der Haltung der CDU und CSU auf kurze Sicht die Normenkontrollklage von Hamburg aussichtsreicher ist. Wir teilen die Bewertung Hamburgs, dass das Betreuungsgeldgesetz sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht verfassungswidrig ist. Die formelle Verfassungswidrigkeit ergibt sich aus der mangelnden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das Recht der Gesetzgebung liegt nach Artikel 70 GG prinzipiell bei den Ländern, soweit nicht das Grundgesetz dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das betreffende Gesetz verliehen hat. Dies ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft, die hier nicht vorliegen.Ich bin zuversichtlich und warte, dass das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeldgesetz kippt. Ein Ergebnis, mit dem die neue Bundesfamilienministerin aus bekannten Gründen gut leben könnte.Wir lehnen den Antrag von der FDP-Fraktion und den Ergänzungsantrag der CDU ab.