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Flemming Meyer: Grundwasser und Trinkwasserversorgung vor Fracking schützen
Presseinformation Kiel, den 21.02. 2014Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 7 und 23 Gesetzentwurf und Antrag zum Fracking-Verfahren Drs. 18/1565 und 18/1498„Es ändert nichts an der Tatsache, dass das Bundesbergrecht geändert werden muss. Daherunterstützen wir die Landesregierung in ihren Bestrebungen hier alle Register zu ziehen.“Wir sind in Schleswig-Holstein in der guten politischen Situation, dass sich alle Fraktionen imGrundsatz darin einig sind, Fracking zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl abzulehnen.Diese Voraussetzung ist unsere Stärke, wenn es darum geht, auch für eine Änderung desBundesbergrechts zu kämpfen. Dass dies nicht einfach wird, war uns von vornherein bewusst.Und wir müssen leider erkennen, dass die Interessenlage in Bezug auf Fracking bei den Ländernsehr unterschiedlich ist. Daher sind wir uns alle im Klaren darüber, dass dies sehr dicke Brettersind, die gebohrt werden müssen. Unsere interfraktionelle Gesetzesinitiative für einbundesweites Verbot von umwelttoxischem Fracking befindet sich immer noch imBundesratsverfahren.Klar ist, wir müssen das Bundesbergrecht endlich modernisieren. Das bedeutet, wir brauchenendlich ein Bergrecht, das den modernen gesellschaftlichen Anforderungen entspricht. Diese 2wären: Berücksichtigung von Umweltbelangen, Berücksichtigung der Forderungen aus denLändern und mehr Transparenz. Das ist auch ein Ergebnis der Ausschussberatungen hierzu. Undje geschlossener der Landtag in dieser Sache stimmt, desto mehr unterstreichen wir dieNotwendigkeit.Daher halte ich es für einen guten Schritt, dass Minister Habeck nun – abseits der offiziellenVerfahrenswege – auf seine Länderkollegen zugegangen ist und die Initiative ergriffen hat, umdem Verfahren auf anderem Wege neues Leben einzuhauchen. Wir sind gespannt wie dieAntworten ausfallen. Zumindest lassen sich daraus neue Erkenntnisse und Rückschlüsse ziehen,wie im Bundesrat weiter mit unserer Initiative verfahren werden kann.Wir haben derzeit die Situation, dass wir durch das Einziehen einer Veränderungssperre bis zurNeuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Zeit gewonnen haben. Aber es ändert nichts ander Tatsache, dass das Bundesbergrecht geändert werden muss. Daher unterstützen wir dieLandesregierung in ihren Bestrebungen hier alle Register zu ziehen.Nun liegt uns ein Gesetzentwurf der Piraten zum Schutz des Wassers vor, der mehrere Aspekteaufgreift, von der Änderung des Landeswassergesetzes, des Landes-Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes bis zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes.Damit verfolgen die Piraten das Ziel, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vormöglichen Risiken von Fracking zu schützen.Diesem Ziel kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Und ich glaube niemand wird sichdiesem Ziel entgegenstellen. Das ist in unser aller Interesse. Die Frage ist jedoch, ob der von denPiraten vorgeschlagene Weg realisierbar ist? Hier sehe ich einige Schwierigkeiten.Aber wir werden den Gesetzentwurf dem parlamentarischen Verfahren zuführen und uns imAusschuss ausführlich damit befassen. Das heißt, wir werden hierzu eine Anhörung bekommenund die werden wir auswerten. Dann werden wir sehen, ob der Gesetzentwurf oder Teile desEntwurfs ausreichend sind, um das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor möglichenRisiken von Fracking zu schützen. 3Grundsätzlich ändert das jedoch nichts daran, dass wir alles dafür tun müssen das Bergrecht zuändern. Das muss erste Priorität haben. Ich begrüße jedoch alle Vorschläge, die geeignet sindeine zweite Deichlinie zu ziehen. Diese müssen aber Hand und Fuß haben und rechtlich Standhalten können. Ansonsten schaden wir der Sache mehr als das es ihr dienlich ist.