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Detlef Matthiessen zum Gesetzentwurf zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 7 + 23 – Gesetz zum Schutz des Wassers 24105 Kiel vor Fracking Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Detlef Matthiessen: Nr. 074.14 / 21.02.2014Eine grundsätzliche Reform des Bundesbergrechts ist notwendigSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte KollegInnen,Fracking wird von vielen Menschen als Risikotechnologie abgelehnt. Das findet seine Entsprechung auch in zahlreichen Beschlüssen der kommunalen Selbstverwaltung. Der Gemeindebeschluss der Gemeindevertretung Wenningstedt, die Resolution des Amts- ausschusses Geltinger Bucht oder des Kreistages Schleswig-Flensburg sind nur drei Beispiele von vielen.Der Landtag setzt sich ebenfalls kritisch mit Fracking auseinander und hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode das Thema befasst und hat mit dem Beschluss Ds. 18/386 mit den Stimmen aller Abgeordneten ein Verbot von Fracking, Transparenz, ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren und letztlich eine Änderung des Bergrechtes gefordert.Mit der Ihnen vorliegenden Ausschussempfehlung bestärkt der Landtag seine Position gegen Fracking.- Die sichere Gewinnung von Trinkwasser hat unbedingten Vorrang gegenüber der umweltgefährdenden Rohstoffgewinnung.- Der Landtag unterstützt die Bundesratsinitiative der Landesregierung bundesweit ge- setzliche Grundlagen zur Verhinderung von Fracking zu schaffen. Seite 1 von 2 - Die Diskussion in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt, dass das Bun- desbergrecht grundsätzlichen Reformbedarf mit Blick auf Bürgerbeteiligung und Um- weltschutz aufweist. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, über den Bundesrat eine grundsätzliche Reform des Bundesbergrechts einzubringen.Wir bitten um Zustimmung des hohen Hauses zu der Beschlussempfehlung.Mit dem Artikelgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes haben die Piraten ei- nen Gesetzentwurf eingebracht, den ich zunächst einmal loben muss. Er ist handwerk- lich sauber und ganz piratig transparent und gut erläutert, sogar mit einer Synopse alt- neu.Ich darf inhaltlich aber Kritik anmelden. Vieles, was da gefordert ist, beinhaltet das alte Wassergesetz schon. Es ist kein Fortschritt damit verbunden.Vieles, was dort gefordert ist, führt bei mir zu Zweifeln, ob das nicht Bundessache ist, ob wir als Land die Gesetzgebungskompetenz haben.Einiges, was da gefordert ist, lehne ich ab. etwa die Offenlegung aller Anträge, also die Änderung Paragrafen 28 Verwaltungsverfahrensgesetz. Da folge ich bis zur Überzeu- gung vom Gegenteil auch nicht den Vorstellungen der Landesregierung.Das werden wir im Ausschuss zu diskutieren haben. *** 2