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05.03.14 , 17:14 Uhr
CDU

Hartmut Hamerich: Die Casinostrategie der Landesregierung ist gescheitert

Lottostaatsvertrag
Nr. 128/14 vom 05. März 2014
Hartmut Hamerich: Die Casinostrategie der Landesregierung ist gescheitert
Nach der heutigen (05. März 2014) Anhörung zum Spielhallen- und Spielbankgesetz sieht der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hartmut Hamerich, die Strategie der Weiterentwicklung staatlicher Casinos zu „Clubsinos“, wie sie in Travemünde mit dem neuen Standort Lübeck vorgenommen wurde, als gescheitert an:
„Die Umsatz- und Besucherzahlen zeigen eindeutig, dass dieses Konzept nicht trägt. So wird keine Kanalisierung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages erreicht. Die Landesregierung darf den Schiffbruch weiterer Casinos durch eine Übernahme des Konzeptes nicht zulassen“, erklärte Hamerich in Kiel.
Die Stellungnahme aller Angehörten in diesem Fall bis hin zu der Mitarbeitervertretung sei eindeutig gewesen. Der verantwortliche Geschäftsführer habe sich völlig verrannt.
„Wenn die Landesregierung weiter auf Clubsinos setzt, dann wird das ein Millionengrab für die Finanzministerin“, so Hamerich.
Im Übrigen habe die Anhörung gezeigt, daß die Landesregierung einheitliche Regeln für staatliche und private Anbieter schaffen müsse:„SPD, Grüne und SSW wollen ernsthaft, dass in staatlichen Spielcasinos vor 60 Spielautomaten gegessen, getrunken und geraucht werden darf. In privaten Spielhallen wollen
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 sie mit der Begründung der Suchtprävention lediglich zwölf Automaten erlauben, vor denen weder verzehrt noch geraucht werden darf. Herr Stegner und seinen Koalitionären geht es dabei nicht um maximalen Spielerschutz, sondern um maximale staatliche Glücksspieleinnahmen“, so der CDU-Abgeordnete.
Der vorliegende Gesetzentwurf zu den Spielhallen stelle darüber hinaus die Kommunen vor unlösbare Probleme und setze diese horrenden Schadenersatzforderungen aus.
Denn SPD, Grüne und SSW wollten den Kommunen nach Ablauf der Übergangsregelungen und unklaren Härtefallregelungen die Entscheidung zuschieben, welche Spielhalle in einem Umkreis von 300 Metern bleiben darf, und welche nicht.
„Es ist klar, weshalb die Regierungsfraktionen so vorgehen wollen: Sie haben Angst, selbst zu entscheiden, weil die Regressansprüche dann an das Land gestellt würden“, erklärte der CDU-Abgeordnete.



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