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19.03.14 , 16:10 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 23: Kinder dürfen nicht zu Objekten sexueller Neigungen werden!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 19. März 2014



TOP 23, Kinderpornografie konsequent bekämpfen – Strafbarkeitslücken schließen (Drucksache 18/1664, 18/1710)



Simone Lange:
Kinder dürfen nicht zu Objekten sexueller Neigungen werden!

Schleswig-Holstein setzt genau dort an, wo Taten verhindert werden können: in der Präventionsarbeit. Schleswig-Holstein bietet Fachberatungen für Mädchen und Jungen, Frauen und Männer, bietet Fortbildungen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Gerade Sensibilisierungen haben eine wichtige Multiplikatorenfunktion, die dabei hilft, Hürden abzubauen.
Themen wie sexueller Missbrauch bzw. der Schutz davor sind noch immer Tabu-Themen – für die meisten Menschen unseres Landes, vor allem für junge und erwachsene Männer! Tabuzonen zu durchbrechen, sie zum Gespräch werden zu lassen sind Grundvoraussetzung dafür, den Menschen Hilfe angedeihen zu lassen – Tätern wie Opfern! Es ist aber vor allem Grundvoraussetzung dafür, Taten zu verhindern.
Die Kleinsten unserer Gesellschaft sind zugleich die schwächsten. Sie stark zu machen, ist unsere Pflicht und denen, die missbraucht wurden, Hilfe und Gerechtigkeit zukommen zu lassen, heißt eben auch, mögliche Lücken im Strafgesetzbuch in den Blick zu nehmen und zu schließen.
Dass der Besitz von Film- und Fotosets mit unbekleideten Kindern und Jugendlichen in Deutschland grundsätzlich als „legal" eingestuft wird, ist im Sinne des Schutzes von Kindern zu hinterfragen.
Das Bundeskinderschutzgesetz setzt auf Prävention und Intervention. Ziel muss ein 2



konsequenter und nachhaltiger Kinder- und Jugendschutz sein. Mit dem Körper minderjähriger Kinder dürfen keine Geschäfte gemacht werden. Kinder dürfen nicht zu Objekten sexueller Neigungen werden.
Bagatellisierung ist hier fehl am Platz und deshalb sind die Initiativen der Bundesregierung und des Bundesrates folgerichtig und finden unsere Zustimmung.

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