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10.04.14 , 12:48 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Ausländische Fachkräfte bereichern uns und knüpfen Schleswig-Holstein ins globale Netz ein

Presseinformation Kiel, den 10.04. 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 4 u. 25 Anerkennungsgesetz und Anerkennungsfonds Drs. 18/994

Endlich sind wir auf der Zielgeraden, was die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse
betrifft. Die Anhörung hat noch einige zusätzliche Informationen zu Tage gefördert. Mein Dank
gilt allen, die sich mit ihren Vorschlägen und Ideen eingebracht haben. In diesem
Zusammenhang freut es mich, dass wir endlich mit falschen Annahmen aufräumen und die
Fakten zu Wort kommen lassen.
Der sprichwörtliche vietnamesische Ingenieur, der sich nur als Taxisfahrer durchschlagen könne,
oder die iranische Ärztin, die sich in Deutschland als Putzfrau ihr Brot verdienen muss, weil die
entsprechenden Abschlüsse nicht anerkannt werden, gibt es tatsächlich. Gerade hat die
Bundesregierung den ersten Bericht zur Anerkennung ausländischen Abschlüsse vorgelegt.
Danach haben von April bis Ende 2012 11.000 ausländische Fachkräfte den Antrag auf
Anerkennung gestellt. Davon wurden fast 70% oder 7.500 Berufsabschlüsse als gleichwertig
anerkannt. Ich erinnere mich an Stimmen, die davon abrieten, das Ganze überhaupt in Gang zu
setzen, handele es sich angeblich nur um wenige Einzelfälle. Diese werden mit diesen Zahlen
eines Besseren belehrt. 2
Tatsache ist, dass jeden Tag neue Anfragen auf die Anerkennung von Berufs- und
Studienabschlüssen auflaufen. So lange wir eine offene Gesellschaft sind, werden Menschen zu
uns kommen, die unser Schul- und Ausbildungssystem eben nicht durchlaufen haben. Diese
Menschen bereichern uns und knüpfen Schleswig-Holstein noch besser ins globale Netz ein.
Nutzen wir ihr Knowhow und erkennen ihre Abschlüsse an. Auch die Arbeitgebervertreter haben
durch die Bank in ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf eindringlich gefordert, das
Potenzial der hier lebenden Fachkräfte zu nutzen.


Die Bundesregierung hat den ersten Schritt gemacht mit der Anerkennung einzelner Berufe
gemacht. Unser Land zieht jetzt nach. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis wir zu einem
transparenten Verfahren gekommen sind. Bis dahin wandten sich die Migranten an die
Behörden und wurden teilweise jahrelang von einer zur nächsten Stelle geschickt, bis schließlich
ihre Berufserfahrung null und nichtig war. Auf diese Weise wurde Potenzial regelrecht vernichtet
und Dequalifizierung Vorschub geleistet. Das darf uns angesichts des sich deutlich
abzeichnenden Fachkräftemangels in der Zukunft nicht mehr passieren! Darum begrüße ich
ausdrücklich das neue Gesetz mit seinen transparenten Verfahren und klaren Kompetenzen.


Allerdings haben wir das Gesetz noch durch die Einrichtung eines Fonds flankiert, der die Kosten
abdeckt, die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens entstehen. Diese laufen unter anderem
durch die Übersetzung der Zeugnisse durch amtlich bestellte Dolmetscher auf. Ich bin davon
überzeugt, dass der neue Fonds die Verfahren beschleunigen und vereinfachen wird.


Wir sollten allerdings nicht nur immer über die Vorteile reden, die der deutschen Gesellschaft
und unsere Betriebe von der adäquate Beschäftigung der ausländischen Fachkräfte haben,
sondern auch darüber, dass wir die Interessen der Migranten beachten. Ein Beratungsanspruch
für Fachkräfte gehört nach Meinung des SSW zu einer lebendigen Willkommenskultur einfach
dazu. Die Migranten erwarten von ihrer neuen Heimat ein Zeichen der Anerkennung ihrer
bisherigen Lebensleistung. Sie sollten aus diesem Grund einen Anspruch darauf bekommen, dass 3
ihre Abschlüsse nicht nur geprüft werden, sondern dass sie darüber hinaus auch beraten werden,
zum Beispiel hinsichtlich einer Anschlussqualifikation. So erfahren die Migranten, was sie tun
müssen, um durch eine Brückenqualifikation mit den Kollegen gleichziehen zu können. Die
Beratung macht den qualitativen Unterschied aus. Dementsprechend haben wir den Antrag
formuliert.
Aber es zeigt sich gerade an dieser Stelle, dass wir den Prozess nicht als abgeschlossen
betrachten können. Es steht weiterer Handlungsbedarf an. Fehlen nämlich entsprechende
Weiterbildungsangebote, die die im Ausland erworbene Qualifikation an die deutsche anpasst,
hilft auch die beste Beratung nicht. Außerdem müssen wir mehr berufsspezifische Sprachkurse
anbieten, damit die anerkannte Qualifikation tatsächlich auch auf dem Arbeitsmarkt eine
Chance hat.
Wir müssen also in naher Zukunft mit Kammern und Hochschulen über die Entwicklung
entsprechender Angebote verhandeln. Dazu ist es nicht nötig, neue Strukturen zu schaffen.
Gerade an dieser Stelle können wir über Kooperation vor allem mit Hamburg nachdenken, wo
man ja schon seit Längerem Erfahrung mit der Anerkennungs- und Beratungsverfahren gemacht
hat.

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