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Marret Bohn zu den Wahlen der Landesbeauftragten
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 10 – Wahlen von Landesbeauftragten Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Landeshaus Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Marret Bohn: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 172.14 / 10.04.2014Parlamentarische RetourkutscheDie CDU hat einen Gesetzentwurf über die Wahlen der Landesbeauftragten vorgelegt. Auf den ersten Blick erhöht sich durch eine zweidrittel Mehrheit bei der Wahl der Beauf- tragten die Legitimation. Ein Beauftragter oder eine Beauftragte mit breiter Unterstüt- zung im Parlament hat einen starken Rückenwind für ihre Aufgaben.Wir lassen es mal dahingestellt, ob ihr Antrag eine parlamentarische Retourkutsche da- für sein soll, dass Sie sich ausgeboten fühlen. Ungewöhnlich ist aus meiner Sicht, dass Ihrem Gesetzentwurf keine Begründung angefügt ist. Halten Sie Ihren Entwurf für so selbstverständlich und einsichtig, dass sich jedes weitere Wort erübrigt?Allerdings übergehen Sie einen entscheidenden Aspekt, den wir Grüne gerne in die Debatte einbringen wollen: Sie lassen das Verfahren, durch das es zur Neubesetzung einer Beauftragtenstelle kommt, völlig außen vor. Ihr Gesetzentwurf lässt nicht erken- nen, wovon Sie sich in der Sache leiten lassen wollen oder wofür Sie sich im Verfahren einsetzen. Sie interessiert offenbar nur, dass Sie möglichst an jeder Entscheidung be- teiligt werden.Uns Grüne interessiert viel mehr: Wie finden wir ein Verfahren, in dem alle geeigneten Kandidaten eine Chance haben? Das nachvollziehbar und transparent ist? Dass den Menschen in Schleswig-Holstein deutlich macht: Wir suchen gute, wir suchen geeigne- te Kandidaten. Diesen Aspekt haben Sie in ihrem Gesetzentwurf nicht beleuchtet.Sie relativieren mit der bloßen Änderung des Wahlverfahrens die herausgehobene Stel- lung der RichterInnen am Landesverfassungsgericht genauso, wie die der Präsidentin und des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes. Seite 1 von 2 Die Landesbeauftragten in Schleswig-Holstein haben ohne Zweifel eine besondere Aufgabe. Wir können froh sein, dass wir mit jeder und jedem Einzelnen von Ihnen hoch engagierte und kompetente Persönlichkeiten haben, deren Unabhängigkeit und Anse- hen über jeden Zweifel erhaben sind. Auch unter diesem Gesichtspunkt werden wir die Notwendigkeit Ihres Gesetzesvorschlags im Ausschuss diskutieren. Ich freue mich auf die weitere Beratung. Vielen Dank. *** 2