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Lars Harms: Ein Höchstmaß an Unabhängigkeit ist unser Ziel
Presseinformation Kiel, den 10. April 2014Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 7 Einrichtung des Amtes einer oder eines Landesbeauftragten für politische Bildung Drs. 18/1750„Wir wollen, dass die Landeszentrale für politische Bildung noch unabhängiger von Politik und Verwaltung agieren kann als bisher!“Die Koalitionsfraktionen wollen, dass die Landeszentrale für politische Bildung nochunabhängiger von Politik und Verwaltung agieren kann als bisher. Diesen Gedankenganghaben wir in diesem Parlament schon in der Vergangenheit diskutiert. Zuletzt als wir dieLandeszentrale für politische Bildung aus der Landesverwaltung herausgelöst haben und derLandtagsverwaltung zugeordnet hatten. Seinerzeit war der Hauptgedanke, dass die politischeBildung formal nicht einer Landesregierung gleich welcher Couleur zugeordnet sein sollte.Damals gab es durchaus schon Diskussionen darüber, ob es dann sinnvoll sei, dieLandeszentrale für politische Bildung beim Landtag anzusiedeln und wie dies geschehenkönnte. Seinerzeit wurde auch schon der Gedanke diskutiert, dass man die Landeszentrale fürpolitische Bildung nicht in die Landtagsverwaltung eingliedert, sondern sie noch unabhängigervon der täglichen Politik einem Beauftragten zuordnet. Der Gedanke wurdezugegebenermaßen dann doch nicht weiter verfolgt, weil man auch personelle Synergieeffekte 2generieren wollte. Das war damals durchaus ein opportunes Ziel und so wurde erst einmal dieLandeszentrale für politische Bildung in die Landtagsverwaltung eingegliedert.Zugegebenermaßen kommt unsere Initiative, einen zukünftigen Beauftragten zu bestellen,jetzt in einer Bewerbungsphase für die Stelle der Leitung der Landeszentrale für politischeBildung. Allerdings hat unser Gesetzentwurf nichts mit der Stellenbesetzung zu tun, sondernvielmehr ist es so, dass die Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung eine Seite ist und dieNeuausrichtung eine andere Seite.Was die Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung angeht, ist in den Medien viel spekuliertworden. An diesen Spekulationen in Bezug auf eine Stellenbesetzung kann und will ich michnicht beteiligen. Faktisch ist es so, dass eine Person, die sich beworben hat, möglicherweiseeine Stelle in der Landtagsverwaltung antreten kann und dann die Leitungsfunktion in Bezugauf die Landeszentrale übernehmen kann. Am Ende des Jahres müsste dann wohl eineVersetzung innerhalb der Landtagsverwaltung vorgenommen werden, wie es auch durchausüblich ist, weil dann ja der Beauftragte die Leitungsfunktion übernehmen wird.Dieser neue Beauftrage wird nach unserem Gesetzentwurf fachlich völlig unabhängig sein undder Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten unterstellt. Ob dies so sein soll, kann man gernenoch einmal diskutieren. Es wäre sicherlich auch vorstellbar, dass der Beauftragte und seinTeam völlig unabhängig von der Landtagsverwaltung angesiedelt werden. Dann müsste auchdie Dienstaufsicht entsprechend geregelt werden. Das können wir aber noch in denAusschussberatungen erörtern.Viel wichtiger für uns ist seine absolut unabhängige Stellung. Deshalb wird sich einzukünftiger Beauftragter auch immer wieder einer Wahl stellen müssen. Wir wollen, dass derBeauftragte am besten immer wieder durch eine breite Mehrheit im Parlament bestätigt oderneu gewählt wird. Er soll eben nicht Dauerbeamter werden und sich in einer festen Struktureiner Verwaltung wiederfinden, sondern betont unabhängig agieren können. Und er soll nurmit einer 2/3-Mehrheit abgewählt werden können. Das stärkt die Unabhängigkeit dieser Stelle– sowohl nach innen als auch nach außen. 3Damit das Parlament in seiner Gesamtheit auch während der Wahlzeit desLandesbeauftragten für politische Bildung diesen Bereich begleiten kann, soll ein Kuratoriumgebildet werden, dass dem Beauftragten beratend zur Seite steht. Hier sollen alle Fraktionendes Landtages vertreten sein und zusätzlich sollen sachverständige Personen von außen hiermit beteiligt werden. So ist ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Sachbezogenheit gewahrt.Genau dieses Höchstmaß an Unabhängigkeit ist unser Ziel und dieses wird am besten damiterreicht, dass wir eine Beauftragtenstelle einrichten und der Landeszentrale für politischeBildung eine neue rechtliche Grundlage schaffen.