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Flemming Meyer: Wir wollen ein Naturschutzgesetz, das seinen Namen verdient
Presseinformation Kiel, den 14.05.2014Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 37 Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Drs. 18/1870 „Wir wollen ein Naturschutzgesetz, das seinen Namen verdient“Die Kritik an dem parlamentarischen Verfahren zur Änderung und letztendlich auch am Ergebnisdes Naturschutzgesetzes waren seinerzeit niederschmetternd, so dass man unterm Strichfeststellen musste, dass das Naturschutzgesetz seinen Namen nicht verdient. Diesen Fehlerwerden wir beheben. Wir wollen, dass wir wieder ein Naturschutzgesetz bekommen, dass seinenNamen verdient. Im Landesnaturschutzgesetz werden wir wieder eigene Ziele formulieren, dieder Nachhaltigkeit und der biologischen Vielfalt gerecht werden. Wir wollen dieExistenzgrundlage für unser Leben stärker sichern und weiterentwickeln. Ein modernesNaturschutzgesetz muss die Vielfältigkeit in all seinen Facetten sichern und die Lebensräumeschützen. Hierzu zählt dann auch der Küstenschutz, der die Voraussetzung schafft, dass sichNatur binnendeichs überhaupt entwickeln kann. Und natürlich sind die Küstenschutzbauwerke –sprich Deiche und Warften – über Jahrhunderte zu prägenden historischenLandschaftsbestandteilen geworden, was sie zu einem Element der vielfältigen Kulturlandschaftmacht. 2Die im Antrag aufgeführten Punkte, sind die Pflöcke für ein modernes Naturschutzgesetz für dasLand. Wir geben eine Antwort auf die Vermaisung der Flächen oder den Flächenverbrauch,indem wir festlegen und sicherstellen, dass der Natur künftig auf 15% der Landesfläche Vorrangeinzuräumen ist.Damit sich dieses Ziel auch in die Tat umsetzen lässt, soll wieder ein Vorkaufsrecht fürnaturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen eingeführt werden. So wird ein Schuh draus.Weiterhin ist für uns wichtig, dass Naturschutz nicht am grünen Tisch entschieden wird. DasInstrument des Vertragsnaturschutzes bleibt weiter bestehen. Damit erhalten wir dieMöglichkeit - insbesondere für Landwirte – im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen,bestimmte Lebensräume und Naturgüter besser zu schützen. Der SSW hat dieses Instrument desNaturschutzes immer begrüßt. Denn es gibt den Landwirten die Möglichkeit an die Hand, umbestimmte Lebensräume auf ihrem Land zu erhalten oder zu schaffen und Einkommen zusichern. Angesichts der vielen unterschiedlichen Anforderungen an den Naturschutz auf dereinen Seite und der Landwirtschaft auf der anderen Seite, wollen wir diesen partnerschaftlichenWeg weitergehen.Das arten- und strukturreiche Dauergrünland soll künftig einen besonderen Stellenwert imLandesnaturschutzgesetz bekommen. Soll heißen: Besondere Dauergrünlandflächen die sichbereits heute durch die Fülle der unterschiedlichsten Gräser und Kräuter auszeichnen, aufgrundeiner extensiven Bewirtschaftung, werden künftig einen besonderen Schutzstatus erhalten.Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zum Schutz besonders wertvollen Dauergrünlandes.Wir wissen bereits heute um den kritischen Zustand vieler unserer Gewässer. Es ist klar, dassHandlungsbedarf besteht. Das Landesnaturschutzgesetz soll daher künftig auch einen Beitragleisten, um die schleswig-holsteinischen Seen, Bäche, Flüsse und das Grundwasser effektiver zuschützen. 3Die Gewässerbewirtschaftung bleibt aber Teil der Wasser- und Bodenverbände. Und wir werdensie nicht aus ihren naturschutzfachlichen Verpflichtungen entlassen. Dort haben wir dieExpertise und sie sind die fachlich geeigneten Institutionen, um die Ziele derWasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Somit bleibt auch eine professionelle Wasserwirtschaft, diesowohl die Entwässerung sicherstellt als auch Hochwasserschutz berücksichtigt, weitergewährleistet.Das sind die Eckpunkt, um die es uns bei der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes geht.Der Weg ist damit vorgegeben, um Schleswig-Holstein wieder ein Naturschutzgesetz zu geben,dass seinen Namen verdient.