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14.05.14 , 15:36 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Wir wollen ein Naturschutzgesetz, das seinen Namen verdient

Presseinformation Kiel, den 14.05.2014

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 37 Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Drs. 18/1870

„Wir wollen ein Naturschutzgesetz, das seinen Namen verdient“

Die Kritik an dem parlamentarischen Verfahren zur Änderung und letztendlich auch am Ergebnis
des Naturschutzgesetzes waren seinerzeit niederschmetternd, so dass man unterm Strich
feststellen musste, dass das Naturschutzgesetz seinen Namen nicht verdient. Diesen Fehler
werden wir beheben. Wir wollen, dass wir wieder ein Naturschutzgesetz bekommen, dass seinen
Namen verdient. Im Landesnaturschutzgesetz werden wir wieder eigene Ziele formulieren, die
der Nachhaltigkeit und der biologischen Vielfalt gerecht werden. Wir wollen die
Existenzgrundlage für unser Leben stärker sichern und weiterentwickeln. Ein modernes
Naturschutzgesetz muss die Vielfältigkeit in all seinen Facetten sichern und die Lebensräume
schützen. Hierzu zählt dann auch der Küstenschutz, der die Voraussetzung schafft, dass sich
Natur binnendeichs überhaupt entwickeln kann. Und natürlich sind die Küstenschutzbauwerke –
sprich Deiche und Warften – über Jahrhunderte zu prägenden historischen
Landschaftsbestandteilen geworden, was sie zu einem Element der vielfältigen Kulturlandschaft
macht. 2
Die im Antrag aufgeführten Punkte, sind die Pflöcke für ein modernes Naturschutzgesetz für das
Land. Wir geben eine Antwort auf die Vermaisung der Flächen oder den Flächenverbrauch,
indem wir festlegen und sicherstellen, dass der Natur künftig auf 15% der Landesfläche Vorrang
einzuräumen ist.
Damit sich dieses Ziel auch in die Tat umsetzen lässt, soll wieder ein Vorkaufsrecht für
naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen eingeführt werden. So wird ein Schuh draus.


Weiterhin ist für uns wichtig, dass Naturschutz nicht am grünen Tisch entschieden wird. Das
Instrument des Vertragsnaturschutzes bleibt weiter bestehen. Damit erhalten wir die
Möglichkeit - insbesondere für Landwirte – im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen,
bestimmte Lebensräume und Naturgüter besser zu schützen. Der SSW hat dieses Instrument des
Naturschutzes immer begrüßt. Denn es gibt den Landwirten die Möglichkeit an die Hand, um
bestimmte Lebensräume auf ihrem Land zu erhalten oder zu schaffen und Einkommen zu
sichern. Angesichts der vielen unterschiedlichen Anforderungen an den Naturschutz auf der
einen Seite und der Landwirtschaft auf der anderen Seite, wollen wir diesen partnerschaftlichen
Weg weitergehen.


Das arten- und strukturreiche Dauergrünland soll künftig einen besonderen Stellenwert im
Landesnaturschutzgesetz bekommen. Soll heißen: Besondere Dauergrünlandflächen die sich
bereits heute durch die Fülle der unterschiedlichsten Gräser und Kräuter auszeichnen, aufgrund
einer extensiven Bewirtschaftung, werden künftig einen besonderen Schutzstatus erhalten.
Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zum Schutz besonders wertvollen Dauergrünlandes.


Wir wissen bereits heute um den kritischen Zustand vieler unserer Gewässer. Es ist klar, dass
Handlungsbedarf besteht. Das Landesnaturschutzgesetz soll daher künftig auch einen Beitrag
leisten, um die schleswig-holsteinischen Seen, Bäche, Flüsse und das Grundwasser effektiver zu
schützen. 3
Die Gewässerbewirtschaftung bleibt aber Teil der Wasser- und Bodenverbände. Und wir werden
sie nicht aus ihren naturschutzfachlichen Verpflichtungen entlassen. Dort haben wir die
Expertise und sie sind die fachlich geeigneten Institutionen, um die Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Somit bleibt auch eine professionelle Wasserwirtschaft, die
sowohl die Entwässerung sicherstellt als auch Hochwasserschutz berücksichtigt, weiter
gewährleistet.


Das sind die Eckpunkt, um die es uns bei der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes geht.
Der Weg ist damit vorgegeben, um Schleswig-Holstein wieder ein Naturschutzgesetz zu geben,
dass seinen Namen verdient.

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