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Sandra Redmann zu TOP 37: Für den Erhalt unserer Lebensgrundlage
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 14. Mai 2014TOP 37: Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (Drucksache 18/1870)Sandra Redmann:Für den Erhalt unserer LebensgrundlageEine Konferenz, wie es sie bis dahin noch nicht gegeben hatte – Rio 1992. Ehrgeizige Ziele wurden u.a. mit der Agenda 21 und dem Biodiversitätsabkommen beschlossen. Man war sich einig, dass der Zerstörung unserer Lebensgrundlage Einhalt geboten werden musste. Und dies in absehbarer Zeit. Es herrschte Aufbruchstimmung. Seitdem gab es viele Konferenzen, Treffen, Gipfel – wie man es auch nennen mag.Die Ergebnisse sind alle bisher eher ernüchternd. Statt Verbindlichkeiten Geschachere um Prozente und Jahreszahlen, obwohl wir doch alle wissen, dass dringend etwas getan werden muss. Und die Zeit läuft uns davon. Die Aufgaben, die Herausforderungen werden nicht weniger, sondern mit dem Klimawandel und der zunehmenden wirtschaftlichen Nutzung von Flächen mehr und immer drängender. Das wissen wir alle hier.Mein lieber Kollege Kai Dolgner sagt immer: „Wenn man weiß, dass es ein Problem gibt, dann hilft es nicht, die Augen davor zu verschließen und darauf zu hoffen, dass es weg ist, wenn man die Augen wieder aufmacht.“ Recht hat er!Wir hatten in Schleswig-Holstein lange Zeit ein vorbildliches Landesnaturschutzgesetz, es hatte Beispielcharakter für viele andere Länder. Bedeutende Punkte waren u.a. die Festschreibung des Biotopverbundsystems, des flächenhaften Naturschutzes und der Vorrangflächen für den Naturschutz. Punkte, die Sie auch in unserem Antrag finden. 2Dieses Gesetz ist aber in den letzten Jahren Stück für Stück verwässert worden und verdient seinen Namen kaum noch. Dies wollen, dies müssen wir ändern, wenn wir als Land den zunehmenden Anforderungen an den Naturschutz gerecht werden wollen. Die Regierungskoalition hat dies bereits zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt und Umweltminister Habeck hat das vor ein paar Wochen öffentlich bekräftigt. Mit unserem Antrag benennen wir die aus unserer Sicht notwendigen Eckpunkte, die einer Novellierung zugrunde liegen sollen, nicht mehr und nicht weniger. Im Gesetzgebungsverfahren werden diese und weitere Punkte ausführlich öffentlich diskutiert, sowohl im Ausschuss als auch in der Anhörung.Der Schutz der Natur um ihrer selbst willen muss oberstes Prinzip sein, daher ist eine von uns gewünschte Zielbestimmung zu Beginn des Gesetzes konsequent und richtig. Der Erhalt der Biodiversität muss sich im Gesetz wie ein roter Faden wiederfinden. Es muss ein Schwerpunkt der Naturschutzpolitik sein.Und bevor Sie aufschreien: Ja, auch ein Vorkaufsrecht soll wieder eingeführt werden, und zwar für naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen. Dies ist u.a. zur Schaffung von Biotopverbundsystemen unerlässlich, deutschlandweit auch eher unumstritten. Arten- und strukturreiches Dauergrünland bedarf eines besonderen Schutzes.Mit der von uns auf den Weg gebrachten Biotopkartierung haben wir einen großen Schritt getan. Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes, eines der wichtigsten Umweltgesetze, machen wir uns auf den Weg, wieder ein modernes und vorbildliches Gesetz zu schaffen und damit als Land Schleswig-Holstein unseren Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlage zu leisten.