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Marlies Fritzen zum Landesnaturschutzgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 37 – Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Marlies Fritzen: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 198.14 / 14.05.2014Den Artenschwund stoppen - durch ein Landesnatur- schutzgesetz, das seinen Namen verdientSehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen,„wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt“, Dieses Gründungsmotto der Grünen gilt noch immer und macht für mich deutlich, dass wir in Verantwortung vor der nachfolgen- den Generation mit unseren Ressourcen umgehen müssen. Das schließt den Umgang mit Natur, den Schutz von Arten und Lebensräumen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ein.Der Schutz von Tier-und Pflanzenarten, der Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ist kein Luxus, den man sich nach Gutsherrenart leistet, aber vernachlässigen kann, wenn es wirtschaftlichen Interessen zuwiderläuft. Naturschutz ist auch für uns Men- schen existenziell. Oder um es mit Richard von Weizsäcker zu sagen: „Nur wenn wir die Natur um ihrer selbst willen schützen, wird sie uns Menschen erlauben zu überleben."Das aktuelle Landesnaturschutzgesetz verdient seinen Namen nicht. Es ist eher ein Natur- schutzverhinderungsgesetz, das zuvorderst „den besonderen Wert des privaten Eigentums“ betont und die Schutzstandards drastisch absenkt. Deshalb wollen wir mit der Novelle der Natur wieder mehr Rechte geben.Es gibt viel freiwilliges Engagement in Vereinen und Verbänden, aber auch von Einzelnen für den Naturschutz im Land, das aus der Liebe zur Natur kommt und nicht verordnet wer- den kann. Dieses Engagement ist wertvoll und nicht hoch genug zu schätzen. Genauso wertvoll ist es, dass viele FlächennutzerInnen in Verantwortung für Natur und Landschaft freiwillig etwas für den Schutz bedrohter Arten unternehmen, sei es, dass sie Seite 1 von 2 Blühstreifen anlegen, beim Mähzeitpunkt der Wiesen Rücksicht auf brütende Wiesenvögel nehmen oder bei der Getreideaussaat Lücken lassen, damit Feldlerchen dort Platz finden.Gut und richtig ist auch, dass einige dieser Maßnahmen finanziell entgolten werden. Am bewährten Instrument des freiwilligen Vertragsnaturschutzes wollen wir festhalten und die- sen auch, im Rahmen der Möglichkeiten, weiter stärken.Aber ausschließlich auf Freiwilligkeit zu setzen führt uns nicht ans Ziel. Dann gibt es den Schutz nur da, wo es gerade passt und niemandem weh tut, oder wo jemand dafür bezahlt, oder wo es besonders engagierte Menschen gibt, aber nicht überall da wo er erforderlich ist.Das zeigt auch die Entwicklung hier im Land. Der „Bericht zur Lage der Natur“, den das Bundesumweltministerium kürzlich vorgestellt hat zeigt dies klar: trotz teilweisen Erfolgen beim Schutz von manchen Arten ist die Gesamtbilanz negativ.Der Verlust an biologischer Vielfalt ist nahezu ungebremst. Auch in Schleswig-Holstein sind viele FFH-Lebensräume in einem schlechten Erhaltungszustand. Besonders groß ist der Handlungsbedarf in landwirtschaftlich genutzten Lebensräumen.Dort wo Uferschnepfe, Kiebitz und Feldlerche als Allerweltsarten unserer Kindheit in Erinne- rung sind, titeln die Husumer Nachrichten am 31. März 2014: „Wiesenvögel weiter im Sink- flug“. Auf Eiderstedt wurden im Jahr 2001 noch 348 Uferschnepfen gezählt, im letzten Jahr waren es nur noch 180. Das ist ein Rückgang um 48 Prozent. Beim Kiebitz beträgt der Rückgang 38 Prozent, beim Austernfischer 29 Prozent.Der Rückgang ist also dramatisch und obwohl dies seit Jahren bekannt ist und wir mit dem Rückgang des Grünlandes auch den Grund dafür kennen, fehlt es an konsequentem Han- deln. Wenn unsere Kinder diese Vögel noch erleben sollen, dann muss jetzt umgesteuert werden.Wir brauchen beim Erhalt der biologischen Vielfalt dringend eine Trendwende. Der Arten- schwund muss gestoppt werden. Wir brauchen ein Naturschutzgesetz, das seinen Namen verdient und Ernst macht mit einem nachhaltigen Schutz.Die Naturgüter und die biologische Vielfalt sind ein unschätzbar wertvolles Kapital, dass wir nicht aus kurzfristigen oder privatwirtschaftlichen Interessen heraus verbrauchen dürfen. Das nämlich ist ein Luxus, den wir uns nicht leisten können. *** 2