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Andreas Tietze zur Ausstattung von Fahrzeugen mit Ortungssystemen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 26 – Zwangsausstattung von Fahrzeugen mit Düsternbrooker Weg 70 elektronischem Ortungssystem 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Andreas Tietze: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 200.14 / 14.05.2014E-Call muss ein Assistenzsystem sein und darf nicht zum Big Brother der AutofahrerInnen werdenSehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen,ab dem Jahr 2015 sollen laut der Empfehlung der Kommission der Europäischen Union alle Neufahrzeuge mit einem automatischen Notrufsystem ausgerüstet werden. Dieses informiert bei einem Unfall die Notrufzentrale und übermittelt den Unfallort. Soweit die reine Sachlage.Es klingt positiv, wenn, wie die EU meint, jährlich 2.500 Menschenleben gerettet und die Zahl der im Straßenverkehr Verletzten deutlich verringert werden könnte. Fahrzeu- ge können bordseitig Notrufe absetzen und dadurch die Zeitspanne zwischen Alarmie- rung und Eintreffen der Rettungskräfte verkürzen.Aufgrund des demographischen Wandels wächst der Bedarf nach Assistenz- und Hilfs- systemen. Technik ersetzt die Unzulänglichkeiten des Menschen. Im Straßenverkehr kann das Menschenleben retten.Die Innovationen der modernen Informationstechnologie bieten immer mehr Möglich- keiten. Die Automobilfirmen testen gerade das vollautomatisierte Fahren. Auch das ist zu begrüßen.Ebenso ist es sinnvoll, wenn Notrufzentralen entscheidende Daten bereits mit dem Not- ruf übermittelt bekommen, auch wenn die oder der AnruferIn nicht mehr sprechen kann oder auch einfach nur die Sprache des Landes nicht spricht. Seite 1 von 2 Doch ist alles, was uns nützt, auch richtig? Die Piraten legen mit ihrem Antrag den Fin- ger in die Wunde. Nun gehe ich davon aus, verehrte KollegInnen, dass Sie nicht inno- vationsfeindlich sind, Sie weisen aber zurecht auf den Datenschutz hin und da stehen sie nicht allein, diese Bedenken teilen wir mit ihnen.Was geschieht mit den Daten und wie kann verhindert werden, dass zum Beispiel Un- befugte sie bekommen?Noch gewichtiger ist die Gefahr, dass die GPS-Daten des Fahrzeuges gesammelt und damit Bewegungsprofile erstellt werden.Wer trägt die Kosten bei Fehlalarmen, z.B. wenn der Crashsensor den Notruf auslöst, obwohl nur ein Wildunfall ohne Personenschaden vorliegt?Gegen den Versand der Orts- und Fahrzeugdaten bei einer manuellen Auslösung des Notrufes ist nichts einzuwenden. Die Datenübertragung erfolgt dann ähnlich wie bei ei- nem konventionellen Notruf, zum Beispiel mit dem Mobiltelefon, nur zuverlässiger.Wir Grüne haben Anforderungen an ein solches System. Die Bestimmungen der deut- schen und europäischen Datenschutzgesetze sind auf jeden Fall ohne Einschränkung einzuhalten. Positions- und Fahrzeugdaten dürfen nur im Notfall und nur an eine Not- rufzentrale gesendet werden. Übermittelte Daten dürfen nur für Rettungszwecke erho- ben und weder an Dritte weitergegeben noch für andere Zwecke genutzt werden.Die AutofahrerInnen müssen beim Losfahren ausdrücklich zustimmen, dass sie mit der Datenübermittlung einverstanden sind und auch die Möglichkeit haben, das System ab- zuschalten – das ist der zentrale Punkt unserer Kritik an den Vorstoß der EU. Die Selbstbestimmung ist ein hoher Wert.Diese Freiheit darf nicht eingeschränkt werden. Weder durch die Vorschrift durch den Gesetzgeber noch durch ökonomische Zwänge beispielsweise durch höhere Tarife bei Versicherungen. E-Call muss ein Assistenzsystem sein, das helfen kann, und darf nicht zum Big Brother der AutofahrerInnen werden. Es kann ein Baustein unser Strategie „Null Tote im Straßenverkehr“ sein.Wir schlagen eine ausführliche Ausschussdebatte vor und danken den Piraten aus- drückliche für ihre Initiative. Wir müssen vertiefter klären, ob ein elektronisches Not- rufsystem eher der Sicherheit und der Anpassung der Technik an die Bedürfnisse einer sich wandelnden Gesellschaft dient oder ist es vielmehr nur der Versuch, mit der Angst kommerzielle Interessen zu bedienen? Wie viel Nutzen bei der Sicherheit steht wie viel Einschränkung der persönlichen Freiheit und der Gefahr des Datenmissbrauchs ge- genüber?Die Aussagen hierzu erscheinen uns noch nicht hinreichend belastbar. Deshalb bedarf es einer gründlichen Diskussion, die wir nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfen. *** 2