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16.05.14 , 13:08 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Personalplanung bei der Polizei

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Es gilt das gesprochene Wort! Telefon: 0431 / 988 - 1503 TOP 25 – Personalabbau bei der Polizei Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher presse@gruene.ltsh.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 213.14 / 16.05.2014 Burkhard Peters:

Cetero censeo… Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte CDU-Kollegin Damerow,
ihr Lamento über die sicherheitsgefährdende Personalpolitik dieser Landesregierung im Bereich der Polizei bewegt sich in einer Endlosschleife. Mittlerweile fühle ich mich an den Titel des Filmklassikers „Und täglich grüßt das Murmeltier“ erinnert. In immer neuen Landtagsanträgen, Ausschussanträgen, kleinen Anfragen und Presse- mitteilungen variieren Sie das ewig gleiche Thema: Schleswig-Holstein wird wegen fehlender Polizistinnen und Polizisten in Kriminalität, Chaos und Anarchie versinken, und Schuld daran hat die gegenwärtige Landesregie- rung. In Ihrer Beharrlichkeit kommen Sie mir vor wie Cato der Ältere. An Ihrer Stelle hätte er gefordert, ceterum censeo, numerum lictores esse servandum. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten zu erhalten ist. Nur dass Cato vor seinem „ceterum censeo“ - dem Hinweis auf die Notwendigkeit der Zerstörung Karthagos - in seinen Senatsreden noch durchaus anderes zu sagen hatte. Frau Kollegin Damerow , vor kurzem brachten Sie es sogar fertig, die Ausweisung von Gefahrengebieten nach dem Landesverwaltungsgesetz durch die Polizei in Schleswig- Holstein mit dem erst ab 2018 wirksam werdenden Abbau von 122 Stellen in der Polizei in einen Zusammenhang zu bringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren: Auf so was muss man erst einmal kommen!


Seite 1 von 2 Die Gefahrengebietsvorschrift des § 180 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz wurde unter Schwarz/Rot 2007 eingeführt und erfreute sich schon damals bei der Polizei unter christ- demokratisch geführten Landesregierungen großer Beliebtheit. Eine Folge einer Gefahrengebietsausweisung ist übrigens, dass man in dem betroffenen Gebiet mehr Polizei losschickt. Der von Ihnen behauptete Kausalzusammenhang zwi- schen gehäufter Gefahrengebietsausweisung und Personalabbau bei der Polizei ist also gleich aus mehreren Gründen denkbar abwegig. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, bitte nehmen Sie endlich folgen- des zur Kenntnis: Im Rahmen der Schuldenbremse hat sich das Land Schleswig-Holstein unter anderem verpflichtet, bis 2020 insgesamt 10% des im Landesdienst stehenden Personals abzu- bauen. Bei einer Personalgesamtstärke von über 8.000 Menschen im Polizeidienst wür- de das also eigentlich den Abbau von mehr als 800 Stellen bei der Polizei bedeuten. Die Polizei in Schleswig-Holstein stellt den zweitgrößten Personalkörper des Landes dar. Er wird von der Zahl her nur noch von den Lehrerinnen und Lehrern übertroffen. Mit nur 122 Stellen ab 2018 wird dieser Personalkörper vom unumstritten notwendigen Personalabbau äußerst unterdurchschnittlich betroffen. Alle anderen Bereiche des öffentlichen Landesdienstes in Schleswig-Holstein müssen diese Zurückhaltung bei der Polizei mit entsprechend höheren Personalabbauzahlen kompensieren. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind Sie verpflichtet, den Menschen zu erklä- ren, in welchen anderen Bereichen des öffentlichen Landesdienstes Sie den zusätzli- chen Abbau von 122 Stellen bewerkstelligen wollen. Weil Sie regelmäßig auch noch die sog. Strategische Lücke von 160 fehlenden Stellen im Polizeidienst hinzurechnen, müs- sen Sie ein Konzept vorlegen, in welchen anderen Bereichen der Landesverwaltung ins- gesamt 286 Stellen eingespart werden können, wenn der Bereich der Polizei vollständig ausgespart werden oder sogar ausgeweitet werden soll. Bei Lehrerinnen und Lehrern? In der Finanzverwaltung? Im Bereich der Landesstraßenverwaltung? Solange Sie auf diese Fragen keine Antwort geben, haben Sie den Anspruch auf eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Ihrem Antrag verwirkt. Wir werden ihn ohne Weiteres ablehnen. Die Landesregierung erkennt den hohen Stellenwert der Sicherheit in diesem Land sehr wohl an. Genau aus diesem Grund hat sie den erforderlichen Personalabbau bei der Po- lizei auf das Minimum reduziert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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