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16.05.14 , 13:48 Uhr
SSW

Lars Harms: Die sprachlichen Fähigkeiten sollten ein Einstellungskriterium sein

Presseinformation Kiel, den 16.05.2014

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 34 Personalstruktur und -managementbericht des Landes einführen Drs. 18/1867

„Wenn die sprachlichen Fähigkeiten erfasst sind, weiß man auch, wie interkulturell unsere Verwaltung in ihrer Gesamtheit ist - sei es in Bezug auf Sprachen unserer Nachbarn oder von Einwanderergruppen oder sei es in Bezug auf die heimischen Regional- und Minderheitensprachen.“
Wir hören und debattieren im Landtag das Thema Personal in verschiedenen Bereichen. Wir
sprechen über Personalplanung und Personalmanagement, wenn es um Gleichstellung geht
oder auch um die ausreichende Unterrichtsversorgung. Nun kann man zu Recht sagen, dass
dieses Stückwerk keinen Gesamteindruck über das Personal des Landes Schleswig-Holstein
bieten kann. Dem stimme ich zu.


Allerdings hat die Landesregierung erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung des
Personalmanagements unternommen, die bis in die Korruptionsrichtlinie hinein transparent
und nachvollziehbar ist. Das neue IT-Verfahren Kooperation Personaldienste, KoPers, läuft
gerade in seiner ersten Praxisphase. KoPers soll die Grundlage für ein modernes und
serviceorientiertes Personalmanagement sein, in dem die Aufgabenbereiche der Personalverwaltung mit denen der Personalabrechnung stärker verzahnt werden. Damit soll
das ermöglicht werden, was im Antrag schon jetzt beantragt wird. Ich erwarte von KoPers, dass
wir zukünftig per Knopfdruck den Ist-Zustand in Sachen Personal erkennen können,
aufgeschlüsselt nach Ressort und Behörde. Zugegeben eine solche eine Statistik alleine ist noch
nicht aussagekräftig. Die Daten müssen in Beziehung zueinander gesetzt und interpretiert
werden. Um nur ein Beispiel zu nennen: Noch ist die Personal-Ausstattung in unserer
Landesverwaltung in Ordnung, aber in absehbarer Zeit droht eine Pensionierungswelle, der
jetzt entgegen gearbeitet werden muss. Genau dieses soll nun besser geplant werden können.
Schon heute sollten wir dann erkennen können für welche Bereiche wir wann junge Leute
ausbilden müssen und in welchen Bereichen möglicherweise auch externes Personal geworben
werden muss.


Wir sollten abwarten, wie sich KoPers bewährt. Ich warne davor, ein neues Berichtssystem zu
etablieren, bevor KoPers zeigt, was es kann. Angesichts der enormen Kosten für die
Anschubfinanzierung von KoPers sollten wir keine weiteren, teuren Doppelstrukturen
aufbauen. Genau das würde aber passieren, wenn die Landesregierung die im Antrag
geforderten Daten, vor allem die Krankentage, ressortweise neu erheben müsste.


Allerdings möchte ich auf einen schwierigen Punkt im Antrag der Piraten aufmerksam machen.
Ich verstehe die Forderung, nicht nur Geschlecht und Behinderung jedes Beschäftigten zu
erfassen, was selbstverständlich bereits jetzt geschieht. Schwieriger ist es da – ich zitiere jetzt
aus dem Antrag – die „Personalstruktur mit besonderer Berücksichtigung der interkulturellen
Öffnung“ der Männer und Frauen, die im öffentlichen Dienst des Landes stehen, zu
dokumentieren. Das ist sicherlich nicht ohne Grund so schwammig formuliert. Es geht wohl
darum, dass die Piraten wünschen, dass das Personal im öffentlichen Dienst die Vielfalt
unseres Landes Schleswig-Holstein widerspiegelt. Da gehe ich noch mit. Aber ich frage mich,
wie diese Öffnung dokumentiert werden soll. Gehen die Piraten davon aus, dass jemand nach
dem Namen identifiziert wird: also Martinen spricht friesisch und Özdemir türkisch? Oder sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gezwungen werden, ihren
kulturellen Status oder ihre kulturellen Herkunft, Zugehörigkeit oder was auch immer, vor
ihrem Arbeitgeber erklären? Und wie? Türke, zweiter Generation oder eingeheiratete Syrerin
oder Sinto? Bereits hier zeigt sich ganz praktisch, dass dieser Ansatz auch politisch höchst
gefährlich sein kann.


Ich erinnere an den Kern der Bonn-Kopenhagener Erklärungen, wonach das Bekenntnis zum
dänischen Volkstum und zur dänischen Kultur frei ist. Es darf von Amts wegen nicht bestritten
oder nachgeprüft werden. Gleiches gilt nach dem Friesisch-Gesetz auch für die friesische
Minderheit. Diesen bewährten Grundsatz sollten wir nicht, auch wenn die Gründe noch so
achtbar sind, über Bord werfen. Die Piraten wollen eine kulturelle Öffnung und kippen dafür
das Kind mit dem Bade aus; und erzeugen übrigens dabei noch jede Menge
datenschutzrechtlicher Probleme.


Es geht viel einfacher. Man muss einfach nur die sprachlichen Fähigkeiten der Bediensteten
erfassen. Dies ist ein wertfreies Kriterium, ohne den Zwang sich zu welcher Kultur auch immer
zu bekennen. Und ich gehe noch ein Stück weiter. Die sprachlichen Fähigkeiten sollten auch als
Einstellungskriterium genutzt werden, wie es schon gesetzlich für die friesische Minderheit
geregelt ist. Da gibt es noch viel zu tun und wenn die sprachlichen Fähigkeiten erfasst sind,
weiß man auch, wie interkulturell unsere Verwaltung in ihrer Gesamtheit ist – sei es in Bezug
auf Sprachen unserer Nachbarn oder von Einwanderergruppen oder sei es in Bezug auf die
heimischen Regional- und Minderheitensprachen. Ich gehe davon aus, dass KoPers genau
dieses wird leisten können.

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