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Burkhard Peters zur Umsetzung der Landtagsbeschlüsse vom 26.4.2013 zum Landtagswahlrecht und Kommunalwahlrecht
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 40 – Umsetzung der Landtagsbeschlüsse vom Düsternbrooker Weg 70 26.4.2013 zum Landtagswahlrecht für Bürger der EU 24105 Kiel und zum Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Burkhard Peters Nr. 219.14 / 16.05.2014 Doch die Verhältnisse, sie sind nicht so Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident Vielen Dank, Herr Minister Breitner, für den ernüchternden Bericht. Liebe FDP-Fraktion. Ihrem Antrag ist Unmut über die Küstenkoalition und ihre scheinba- re Inaktivität in puncto Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu entnehmen. Es treibt Sie erkennbar revolutionäre Ungeduld. Das ehrt Sie! Es gibt daran nichts zu rütteln: Das Ziel der beiden Landtagsanträge aus dem April 2013, durch Bundesratsinitiativen die entsprechenden Änderungen unseres Landtags- und Kommunalwahlrechts zu schaffen, ist längst überfällig. Allein, wie heißt es so schön in der Dreigroschenoper von Bertold Brecht: „Doch leider hat man bisher nie vernommen, dass einer auch sein Recht bekam, - ach wo! Wer hätte nicht gern einmal Recht bekommen, doch die Verhältnisse, sie sind nicht so.“ Minister Breitner hat in seinem Bericht deutlich gemacht, wie die Verhältnisse liegen. Eine notwendige 2/3-Mehrheit für die Ergänzung des Art. 28 Grundgesetz ist in weite Ferne gerückt. Als wir im April 2013 die beiden Beschlüsse fassten, gab es große Hoff- nungen auf eine rot-grüne Mehrheit bei der anstehenden Bundestagswahl im Septem- ber. Bei entsprechendem Wahlausgang hätte es mit SPD, Grünen, FDP und Linken eine Chance auf eine 2/3-Mehrheit im Bundestag jenseits der CDU gegeben. Auch stand zu dem Zeitpunkt das Urteil des Staatsgerichtshofs Bremen zur Frage des Wahlrechts für Alle noch aus. Unsere Hoffnung ruhte auf dem Landesverfassungsge- richt, darauf, dass es mutige Wege für eine landeseigene Reform des Wahlrechts auf- zeigen würde. Seite 1 von 2 In ihrem Minderheitenvotum zum jetzt vorliegenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs Bremen Januar 2014 hat Richterin Sacksofsky, die uns als Beraterin der Verfassungsre- form äußerst kompetent zur Seite stand, dargelegt, dass es sehr wohl verfassungsrecht- lich vertretbar ist, wenn ein Bundesland in diesen Fragen eigene Wege geht. Allein, auch hier gilt: „doch die Verhältnisse, sie sind nicht so.“Der Verfassungsgerichtshof hat mit 6 zu 1 entschieden, dass der einzige Ansatzpunkt das Staatsangehörigkeitsrecht ist. Dieses ist aber bekanntlich Bundesrecht schlechthin. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, hätten Sie in der letzten Wahlperiode des Bundestages Einfluss auf Ihren Koalitionspartner CDU/CSU geltend machen können, dann hätte ebenfalls eine Chance auf die von uns gewünschte Wahlrechtsänderung be- standen. Ihr Einfluss reichte aber bekanntlich nicht aus! So können wir leider auch an diesem Punkt wieder nur konstatieren: „Hätte, hätte, Fahr- radkette“. Solange die Damen und Herren, die von Ihnen aus gesehen rechts neben Ihnen sitzen, an ihrem antiquierten Staatsvolkbegriff festhalten, wird es auf absehbare Zeit keine Be- wegung in der Frage des Wahlrechts für Alle in der Bundesrepublik geben. Dies wird uns auch weiterhin nicht daran hindern, intensiv für die erforderlichen Mehrhei- ten auf den entscheidenden politischen Ebenen zu kämpfen. Es freut uns, Sie in dieser Frage weiter an unserer Seite zu wissen. *** 2