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18.06.14 , 13:27 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Datenschutzgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 02 – Neuregelung der Wahl der oder des Daten- Claudia Jacob schutzbeauftragten-BürgerInnen Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Burkhard Peters: Mobil: 0172 / 541 83 53
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Handwerklich lückenhaft Nr. 247.14 / 18.06.2014


Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident.
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz sind die Piraten wohl einem Regelungsreflex aufgesessen. Aus mehreren Gründen ist ihr Antrag handwerklich lückenhaft und überdies systemwidrig. Er findet daher keine Zustimmung in der Küstenkoalition. Punkt 1 ist nicht anders zu verstehen als ein Reflex auf die unschöne Nachfolgesituation in das Amt von Peter Schaar als Bundesbeauftragter für Datenschutz letzten Herbst im An- schluss an die Neuwahlen zum Bundestag. Bis eine - vorsichtig formuliert - überraschende Nachfolgerin in Andrea Voßhoff gefunden wurde, drohte das Amt für unbestimmte Zeit trotz des größten Datenschutzskandals aller Zeiten unbesetzt zu bleiben, weil sich die Bundes- regierung weigerte, wenigstens eine kommissarische Fortführung der Amtsgeschäfte zu besetzen. Anders als auf Bundesebene, wo es in der Tat keine Regelung zur Amtsfortführung gibt, sieht § 35 Landesdatenschutzgesetz in Schleswig-Holstein die Fortführung des Amtes durch den amtierenden Landesbeauftragten vor, wenn eine Neuwahl nicht rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der oder des Datenschutzbeauftragten zustande gekommen ist. Das Amt der oder des Datenschutzbeauftragten kann in Schleswig-Holstein also gar nicht unbe- setzt bleiben. Die Anhörung hat überdies bestätigt, dass die Pflicht zur entsprechend frist- gerechten Einleitung dieser Wahl ohnehin bestünde. Auch die im ersten Punkt des Antrags geforderte geheime Wahl ist über § 35 Abs. 1 S. 1 Landesdatenschutzgesetz, § 63 der Geschäftsordnung des Landtags in Verbindung mit Ar- tikel 16 der Verfassung bereits jetzt ausreichend sichergestellt.



Seite 1 von 2 Besonders schwer wiegen allerdings die Bedenken in systematischer und praktikabler Hin- sicht, soweit die Piraten-Fraktion Vorschläge für ein besseres Verfahren gemacht hat. Wie Professor Krause in der Anhörung im Ausschuss zu Recht dargestellt hat, würde das Anhö- rungsverfahren bereits weit im Vorgriff zum Ende der Amtszeit beginnen müssen, um recht- zeitig durchgeführt zu sein. Dies umso mehr, schlüge man zusätzlich die von den Piraten vorgeschlagenen Fristen für die Neuwahl on top. Nicht weniger unklar blieb im Vorschlag der Piraten und den weiteren Beratungen im Ausschuss, in welchem Verhältnis das Vor- schlagsrecht der Fraktionen im Verhältnis zu der Ausschussanhörung gegeben sein soll und wie die praktische Durchführung erfolgen soll, wenn eine Vielzahl von Bewerbungen eingehen. Anders als bei der Besetzung der Obergerichte ist keine Vorfilterung durch das Ministerium möglich, die den Anzuhörendenkreis handhabbar einschränkt. Andere Stellen sind dafür denkbar ungeeignet. Der Vorschlag der Piraten widerspricht zu alledem auch systematisch der bisherigen ver- fassungsrechtlichen Zuschneidung und Ausgestaltung des Amtes. Der oder die Daten- schutzbeauftragte hat eine politische Aufgabe zu bewältigen, indem er datenschutzpolitisch seine Expertise in die Waagschale legen muss, die Daten der Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen. Die Tätigkeit geht schon lange über eine nachvollziehende Kontrolle ordnungsgemäßer Datenverarbeitung hinaus. Dieser Aspekt widerspricht der von den Pira- ten intendierten Bestenauslese, die bei einem Besetzungsverfahren für Beamtinnen- oder Richterstellen Sinn macht. Der oder die Datenschutzbeauftragte hat gleichzeitig jedoch kein politisches Mandat inne, im Sinne eines politischen Wahlamtes. Dahingehend soll das Amt nach unserer Vorstellung auch nicht umgestaltet werden. In diese Richtung geht aber der Vorschlag der Piraten-Fraktion, dass sich die KandidatInnen in öffentlicher Anhörung quasi „bewerben“ müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt bleiben zu viele Fragen zum Wie des Verfahrens offen. Daher lehnt die Küstenkoalition den Antrag der Piraten-Fraktion heute ab.


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