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Wolfgang Baasch zu TOP 25: Das Steuerrecht gerechter gestalten: Entlastungsbetrag erhöhen
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 19. Juni 2014TOP 25, Gerechtigkeit schaffen – Alleinerziehende steuerlich entlasten (Drucksache 18/1965 und 18/2037)Wolfgang Baasch:Das Steuerrecht gerechter gestalten: Entlastungsbetrag erhöhenAlleinerziehende leisten besonders viel. Alleinerziehende sind aber auch besonders benachteiligt, denn sie tragen alleine die Verantwortung für ihre Kinder, den Haushalt, das Einkommen. Deswegen müssen sie auch besonders unterstützt werden.Ca. 2,2 Mio. Kinder wachsen in Deutschland – nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung – mit nur einem Elternteil auf. Neun von zehn Alleinerziehenden sind demnach Frauen. Zwei Drittel der alleinerziehenden Frauen sind erwerbstätig und dabei arbeiten sie auch deutlich häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarbeziehungen. Dennoch können Alleinerziehende vielfach ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit finanzieren und sie bilden die am stärksten armutsgefährdete Gruppe. Ca. 1 Mio. Kinder in Alleinerziehenden-Haushalten sind von Armut bedroht. Auch der Bezug von SGB II-Leistungen von Alleinerziehenden ist hoch. So beziehen mehr als 40 % Leistungen nach dem SGB II.Das heißt zusammengefasst: Alleinerziehende sind noch mehr als andere Familienformen auf ein verlässliches Unterstützungsangebot angewiesen. Sie benötigen einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Kinderbetreuung und Ganztagsschulen. Sie profitieren von Maßnahmen zur Schaffung von Entgeltgleichheit und einem gesetzlichen Mindestlohn. Und schließlich würde sie eine eigenständige Kindergrundsicherung entlasten, die dafür sorgt, dass ihre Kinder unabhängig von Unterhaltsleistungen oder staatlichem Unterhaltsvorschuss finanziell 2abgesichert sind. So sagt es auch die Stellungnahme des Zukunftsforums Familien zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage meiner Fraktion „Situation alleinerziehender Mütter und Väter und deren Kinder in Schleswig-Holstein“ aus der 17. Wahlperiode.Mütter und Väter, ganz gleich ob alleinerziehend oder nicht, brauchen Rahmenbedingungen, die ihnen eine Gleichzeitigkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Und dabei ist es dann nicht mehr hinzunehmen, dass das Steuerrecht Alleinerziehende benachteiligt. Der seit 2004 geltende und deutlich niedrigere Entlastungbeitrag führte dazu, dass Alleinerziehende fast so besteuert werden wie Singles. Diesen Missstand greift auch der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene auf. Dort heißt es: „Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung zum 01. Januar 2004 unverändert 1.308 Euro. Er soll angehoben werden. Die Höhe des Entlastungsbetrages soll zukünftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden.“Und auch die Landesregierung Schleswig-Holstein hat diese Ungerechtigkeit aufgegriffen und unsere Sozialministerin Kristin Alheit forderte auf der Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai dieses Jahres eine steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden. In dem Antrag Schleswig- Holsteins wird gefordert, den seit 2004 unveränderten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zeitnah zu erhöhen. Erwartet wird dabei mindestens eine Anpassung in Analogie zur Entwicklung des Verbraucherindexes. Diesen Weg des Landes Schleswig-Holstein und den Einsatz der Sozialministerin begrüßen und unterstützen wir nachhaltig.Viele familienpolitischen Leistungen sind aber immer noch auf das überholte Familienideal von Vater, Mutter und Kind zugeschnitten. Alleinerziehende, nicht verheiratete Eltern mit Kindern, Patchwork-Konstellationen und Regenbogenfamilien profitieren demnach weder vom Ehegattensplitting noch von der kostenlosen Mitversicherung des Partners in der gesetzlichen Krankenkasse oder vielen anderen Leistungen. Darum ist es notwendig, mit einer Reform des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende das Steuerrecht gerechter zu gestalten.