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20.06.14 , 13:15 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 42: Wir wollen einen inklusiven Arbeitsmarkt

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 20. Juni 2014


TOP 42, Arbeit für alle: Inklusive Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein (Drucksache 18/1992 und 18/2035)



Wolfgang Baasch:
Wir wollen einen inklusiven Arbeitsmarkt

Wir wünschen uns alle eine Gesellschaft, in der jeder Mensch unabhängig von seinen psychischen, physischen, wie intellektuellen Voraussetzungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und, soweit möglich, ein selbstbestimmtes eigenständiges Leben führen kann. Teilhabe und Selbstbestimmung heißt aber auch, einer Arbeit, und zwar möglichst auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt, nachgehen zu können.
Von der Verwirklichung dieser Feststellung sind wir gesellschaftlich aber noch ein großes Stück entfernt. Ein Blick auf den Arbeitsmarkt belegt diese Aussage. Es ist gut und für jeden Einzelnen erfreulich, dass die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein gesunken ist und wir die Marke von 100.000 Arbeitslosen in Schleswig-Holstein immer wieder unterschreiten. Diese erfreuliche Tendenz ist leider bei den Menschen mit Behinderung, bei den Schwerbehinderten, nicht festzustellen. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung ist deutlich geringer. Über 5.000 Menschen mit Behinderung sind von Arbeitslosigkeit betroffen. Das ist ein Alarmsignal und für uns Motivation, die Landesregierung aufzufordern, sich mit einem Programm „Inklusiver Arbeitsmarkt“ für Perspektiven dieser Personengruppe einzusetzen.
Dabei sind Menschen mit Behinderung durchaus gut und hochqualifiziert. So haben über 60 % aller arbeitslosen Schwerbehinderten eine abgeschlossene Berufsausbildung. Diese Zahlen 2



machen darauf aufmerksam, welche Potentiale und welche Qualifikationen bei Menschen mit Behinderung vorhanden sind. Menschen mit Behinderung sind oft nicht nur sehr gut ausgebildet, sondern sie sind auch besonders motiviert und wollen endlich zeigen können, was in ihnen steckt.
Die Realisierung eines „inklusiven Arbeitsmarktes“ ist unser erklärtes Ziel. Neben der Inklusion an Schulen und der Verwirklichung der Barrierefreiheit ist ein inklusiver Arbeitsmarkt eines der wichtigsten Anliegen, auch der UN-Behindertenrechtskonvention. In dem Übereinkommen wird die uneingeschränkte Sicherstellung des Anspruchs auf Teilhabe am Arbeitsleben jenseits von Sondersystemen gefordert.
Mit unserem Antrag wollen wir eine Diskussion anregen, die sich damit beschäftigt, wie inklusiv der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung wirklich ist. Wie fühlen sich Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz? Welche Barrieren müssen Menschen mit Behinderung überwinden, um eine gute Ausbildung zu bekommen? Wie gut sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten bei der Ausbildung bzw. Beschäftigung von Menschen mit Behinderung informiert?
Zusammengefasst: Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung mitten in der Gesellschaft verwirklichen. Wir wollen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mit allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchsetzen. Wir wollen Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Wir wollen die Übergänge von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Wir wollen Arbeitgeber bei der Beschäftigung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen.
Unsere Mittel zur Umsetzung dieser Ziele sind zum einen ein landesspezifisches Konzept zur Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt. Ein Baustein ist dabei das Budget für Arbeit, das den Einstieg in eine Beschäftigung außerhalb der Werkstatt erleichtert und Anreize für Arbeitgeber schafft. Zum anderen wollen wir die Mittel der Ausgleichsabgabe effektiv für Projekte und Maßnahmen in diesem Bereich nutzen.
Im Sinne der Menschen mit Behinderung in unserem Land freuen wir uns daher über breite Zustimmung zu unserem Antrag, damit wir die Inklusion auch auf dem Arbeitsmarkt gemeinsam weiter vorantreiben.

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