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Flemming Meyer zu den Fluthilfen nach der Elbe-Flut
Presseinformation Kiel, den 20. 6. 2014Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 60 Fluthilfen nach der Elbe-Flut Drs. 18/1650 Damit wir für kommende Fluten gewappnet sind, kommt es darauf an, einerseits einen guten Überblick über die Schäden zu erhalten, und andererseits eine funktionierende Schadensentschädigung zu installieren.Die Elbe-Flut im letzten Sommer wird nicht die letzte Überschwemmung gewesen sein. Wirwurden belehrt, dass es so etwas wie eine Jahrhundertflut nicht geben kann. Immer neueRekordmarken werden geknackt.Damit wir für kommende Fluten gewappnet sind, kommt es darauf an, einerseits einen gutenÜberblick über die Schäden zu erhalten, und andererseits eine funktionierendeSchadensentschädigung zu installieren. Es wird nämlich in den nächsten Jahren wieder zuFlutschädigungen kommen.Fangen wir mit dem zweiten Punkt an, denn ausgerechnet hier hapert es. Ich lese auf Seite 7,dass es Probleme bei der Auszahlung der Mittel des Ausbauhilfefonds gibt aufgrund von jeweilsanderen Bundeszuständigkeiten. Es stehen zwar ausreichende Mittel zur Verfügung, aber diesekommen nicht dort an, wo sie gebraucht werden. Das ist absurd. Ziel sollte es dagegen sein, dieSchadensregulierung zu vereinfachen und Hilfeleistungen zu entbürokratisieren. Was nützt ein 2Aufbauhilfefonds, wenn es Probleme bei Mittelabfluss gibt? Nicht viel. Die Betroffenen fühlensich doppelt bestraft. Der Grund für die Probleme ist vielleicht bei der hohen Priorität zuvermuten, die die Bundesregierung der sogenannten Überkompensation von Schäden einräumt.Das bedeutet, dass die Bundesregierung die Versicherungsgesellschaften nicht aus ihrer Pflichtentlassen möchte und gleichzeitig verhindern will, dass für einen Schaden zweimal gezahlt wird:nämlich einmal durch die Versicherung und dann noch einmal durch die öffentliche Hand.Darum ist auch ein Rückforderungsvorbehalt ausdrücklich in die Aufbauhilfeverordnunghineingeschrieben worden. An dieser Stelle möchte ich die Frage stellen, ob diese Gefahr derdoppelten Bezahlung wirklich die erheblichen Auszahlungsverzögerungen rechtfertigt? Ich bindavon überzeugt: nein. Hier muss der Bund grundsätzlich noch einmal über eine Bündelung derZuständigkeiten in Sachen Aufbauhilfe nachdenken. Die Landesregierung hat gezeigt wie esgeht, indem Verfahren vereinfacht und beschleunigt wurden. Der schnelle Erlass desMinisterpräsidenten vom 13. Juni letzten Jahres hat entsprechende Soforthilfe auf den Weggebracht. Natürlich muss bei der Verwendung von Steuergeldern immer sorgfältig entschiedenwerden. Andererseits gehört die Bündelung der Konsequenzen zu den Hausaufgaben, die inBerlin noch nicht erledigt wurden. Diese Kritik kommt auch aus anderen Bundesländern, die vomElbe- bzw. Donauhochwasser betroffen waren.Damit komme ich zur Zusammenarbeit entlang der Elbe. Wie bedeutend derHochwasserrückhalt in den oberen Elbeabschnitten ist, belegt der vorliegende Bericht nocheinmal eindrucksvoll. Der Scheitel wurde um zumindest 35 cm gemindert durch Überflutungenim Bereich der Havel und der Saale. Wasser benötigt Platz. Wenn es eingeengt wird, nimmt essich diesen Platz. Darum sind die Verhandlungen der Elbe-Länder von zentraler Bedeutung. Sohohe Dämme und Schleusen kann Schleswig-Holstein gar nicht bauen, dass es zu kleineÜberflutungsflächen kompensieren könnte. Darum ist diese bundeslandübergreifende Arbeit sowichtig. Die Elbe hält sich schließlich nicht an Landesgrenzen. Darum ist ein NationalesHochwasserschutzprogramm ausdrücklich zu begrüßen. Es ist doch nicht zu begreifen, dass dieDeichhöhen je nach Bundesland anders gemessen werden. Hier ist eine Harmonisierung undbessere Abstimmung dringend notwendig. Bedauerlicherweise mussten erst mehrere 3Flutkatastrophen Schaden anrichten, bevor ein Nationaler Plan überhaupt in Angriff genommenwird. Allerdings hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage nichtunbedingt große Begeisterung für das Projekt erkennen lassen. Dabei hat sie den NationalenHochwasserschutz eigentlich schon im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie verweist statt auf eigeneAktivitäten auf die nächste Vollversammlung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser. Die ist imSeptember, also 15 Monate nach der Katastrophe an der Elbe.Hochwasserschutz ist teuer und das ist sicherlich ein Grund, verbindliche Entscheidungen immermal wieder zu vertagen. Hier wünsche ich mir von der Bundesregierung mehr Engagement.Das wäre auch im Sinn der Lauenburgerinnen und Lauenburger, die genau wissen, dass nach derFlut vor der Flut ist. Sie wollen in der Stadt bleiben, leben und arbeiten. Dafür benötigen sie abereine verlässliche Perspektive. Die Vorschläge für einen neuen, innovativen Hochwasserschutzliegen jetzt auf dem Tisch. Eine rasche Entscheidung für eine Alternative und eine schnelleUmsetzung stehen an der Elbe jetzt ganz oben auf der Prioritätenliste.