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Johannes Callsen: Weniger Bürokratie für 76 Lehrerstellen
BildungspolitikNr. 359/14 vom 25. Juni 2014Johannes Callsen: Weniger Bürokratie für 76 LehrerstellenDie CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag will mit weniger Bürokratie für mehr Lehrerstellen sorgen:„Meine Fraktion hat für die kommende Landtagssitzung einen Antrag gestellt, der durch den Verzicht auf überflüssige Bürokratie die dauerhafte Finanzierung von 76 zusätzlichen Lehrerstellen ermöglicht“, erklärte CDU-Fraktionschef und Oppositionsführer Johannes Callsen in Kiel.Konkret geht es um die Abschaffung der folgenden von SPD, Grünen und SSW beschlossenen Gesetze: Landesmindestlohngesetz, Tariftreue- und Vergabegesetz, Korruptionsregistergesetz. Weiterhin soll das Mittelstandsförderungsgesetz geändert werden.„Mit dem von CDU und SPD auf Bundesebene vereinbarten Mindestlohn sind diese Landesgesetze schlicht überflüssig. Sie verursachen nur zusätzliche Bürokratie für Unternehmen und Verwaltungen. Allein die Kommunen erhalten für die Umsetzung dieser Gesetz vom Land 3,8 Millionen Euro pro Jahr. Das Geld ist besser angelegt, wenn dafür etwas gegen den massiven Unterrichtsausfall getan wird“, so Callsen.In Verbindung mit den Bafög-Millionen des Bundes könne so die gesamte durch die Bildungsreformen von SPD, Grünen und SSW gerissene Lücke in der Unterrichtsversorgung geschlossen werden. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 Callsen betonte den Nutzen der Abschaffung zusätzlicher Bürokratie auch für die Unternehmen im Land. Auch bei Einrichtungen im ehrenamtlichen, kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich oder bei Verbänden der Jugendarbeit hätte das Landesmindestlohngesetz zahlreiche Unklarheiten und unnötige Bürokratie verursacht. So bezeichne der Landessportverband den aus der neuen Gesetzgebung resultierenden Verwaltungsaufwand als "kaum zu leisten". Die Vereine und Verbände seien dadurch vor "erhebliche Probleme gestellt."Insbesondere für die Unternehmen im Land bedeute das Landesmindestlohngesetz darüber hinaus einen echten Wettbewerbsnachteil, den die CDU beseitigen wolle.„Der Landesmindestlohn liegt mit derzeit 9,18 Euro höher, als die 8,50 Euro auf Bundesebene. Darüber hinaus sind die Dokumentationspflichten aufwändiger. Das ist ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für unsere Unternehmen“, so der CDU-Fraktionschef.Den Antrag finden Sie unter folgendem Link: http://www.cdu.ltsh.de/media/buerokratiekosten.pdf Seite 2/2