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09.07.14 , 16:08 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zur ersten Lesung des Denkmalschutzgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 7 – Erste Lesung des Denkmalschutzgesetzes Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Marlies Fritzen: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 298.14 / 09.07.2014

Denkmalschutz pragmatisch a la Küstenkoalition
Die öffentlichen Debatten im Vorfeld dieser ersten Lesung für ein neues Denkmal- schutzgesetz erinnern mich an diejenigen, die es um die Novellierung des Naturschutz- gesetzes gibt. Und dies ist auch kein Wunder. In beiden Gesetzen geht es um den Schutz von dem Gemeinwohl zugerechneten Gütern: einer intakten Natur im einen Teil und dem Erhalt unseres kulturellen Erbes im anderen Bereich. Und immer da, wo Ge- meinwohl gegen individuelle Ansprüche steht, gibt es Konflikte, die auszutragen legitim und notwendig ist.
Die Auseinandersetzung reicht von „Gesetz ist überflüssig, das regelt sich von alleine“ bis Totalschutz per Ordnungsrecht. Auffällig ist, dass etwa in der Bildungs- oder Sozial- politik nicht über das „ob“, also die Notwendigkeit von Regelungen, wohl aber über das „wie“, abhängig vom jeweiligen Menschenbild und Staatsverständnis, gestritten wird. Beim Natur- und auch beim Denkmalschutz ist schon das „ob“ umstritten. Wer hier für Schutz eintritt, muss sich rechtfertigen.
Dabei geht es um nichts weniger als den Erhalt unserer Lebensgrundlagen einerseits und unsere Verankerung in der Geschichte und kulturelle Identität andererseits, also um im wahrsten Sinne existenzielle Fragen, um die Politik sich kümmern und Antworten formulieren muss.
Eine Antwort liegt uns heute vor und ich muss sagen: mir – wen wundert’s - gefällt sie. Mir gefällt sie, weil sie das öffentliche Interesse am Erhalt von Kulturgütern unterstützt und konkretisiert und weil sie sich um den Interessenausgleich aller Beteiligten küm- mert.
Dieser Gesetzentwurf ist nach Denkmalschutz light a la FDP endlich und richtigerweise Denkmalschutz pragmatisch a la Küstenkoalition.
Seite 1 von 2 Ich will dies im Einzelnen an vier Beispielen erläutern. Erstens: Die Umstellung vom konstitutiven auf das deklaratorische Verfahren folgt den Regelun- gen in den meisten anderen Bundesländern. Die Unterschutzstellung von Denkmalen wird vereinfacht. Der Rechtsweg bleibt selbstverständlich weiterhin offen. Eigentüme- rInnen können den gesetzlichen Schutz ihres Denkmals jederzeit, das heißt auch nach Jahren noch per Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht überprüfen lassen, wäh- rend eine Einspruchsmöglichkeit beim bisherigen konstitutiven Eintragungssystem mit Ablauf der Widerspruchsfrist endete. Dies ist kein Nachteil, sondern bedeutet eher eine Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten von EigentümerInnen.
Zweitens: Wir verlassen mit dem neuen einheitlichen Denkmalbegriff den schleswig- holsteinischen Sonderweg, der einfache und besondere Kulturdenkmale unterschied. Bisherige sogenannte einfache Denkmale waren wegen mangelnder sich daraus erge- benden Pflichten nicht hinreichend geschützt.
Zudem wurden sie bei öffentlichen Planverfahren kaum berücksichtigt, weil sie denk- malrechtlich nicht relevant waren. Die neue Regelung schafft hier Rechtssicherheit.
Drittens: Die Nutzung von Denkmalen ist nicht nur weiterhin selbstverständlich erlaubt, sie wird sogar ausdrücklich begrüßt. Nur sozusagen in Gebrauch befindliche Denkmale werden auch erhalten. Das neue Gesetz öffnet sich wirtschaftlichen Belangen etwa der Land- wirtschaft und zeitgemäßen Ansprüchen an Wohnqualität wie beispielsweise bei ener- getischer Sanierung oder Barrierefreiheit.
In diesem Zusammenhang spielt auch die Frage der Zumutbarkeit von Erhaltungsmaß- nahmen eine gewichtige Rolle und muss angemessen abgewogen werden.
Viertens: Schließlich wird ein in den bisherigen Debatten immer wieder vorgetragener Aspekt be- züglich der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen an Baudenkmalen für die EigentümerIn- nen geregelt. Unkenntnis schützt hier vor Strafe. Wer nicht wusste, dass sein Haus denkmalgeschützt ist, kann nicht nachträglich für nicht sachgemäße Umbauten belangt werden und muss diese auch nicht zurückbauen.
In vier Regionalkonferenzen wurden die geplanten Änderungen beim Denkmalschutz breit öffentlich diskutiert. Das unterstreicht die Dialogbereitschaft dieser Regierung ein- mal mehr.
Kritik und Anregungen wurden in den vorliegenden Entwurf teilweise übernommen. Im Rahmen der nun anstehenden Ausschussberatung lassen sich diese vertiefen. Ich bin sicher, dass wir am Ende ein gutes Gesetz für einen praktikablen und hinreichenden Denkmalschutz bekommen werden.
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