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09.07.14 , 16:26 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Es wurde genug Zeit vergeudet - wir müssen das Grundwasser besser schützen

Presseinformation Kiel, den 09.07.2014

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 26 Gewässer vor Nährstoffeinträgen besser schützen Drs. 18/2099

Es wurde genug Zeit vergeudet - wir müssen das Grundwasser besser
schützen

Mit der Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktionsmethoden und der steigenden
Viehdichte auf der Fläche, folgt auch eine größere Belastung auf den Natur- und
Wasserhaushalt. Diese Entwicklung wurde bereits in den 80’er Jahren erkannt. Als
Hauptverursacher der Umweltbelastungen wurden Nitrate ausgemacht. Aus diesem Grund
wurde 1991 die EU-Nitratrichtlinie auf den Weg gebracht. Ziel der Richtlinie ist, die
Verunreinigung des Grund- und Oberflächenwassers durch Nitrate einzudämmen und zu
verhindern. Seitdem sind EU-weit durchaus Erfolge zu verzeichnen.
Der jüngste Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie macht aber deutlich,
dass die Wasserressourcen noch immer durch Nitrate aus der Landwirtschaft belastet werden.
Trotz einer umfangreichen Düngegesetzgebung, werden die Umweltziele im Agrarbereich in
Deutschland nicht erreicht. Dies wurde zuletzt auch von den Wissenschaftlichen Beiräten für
Agrarpolitik und für Düngungsfragen beim Bundeslandwirtschaftsministerium und durch den 2
Sachverständigenrat für Umweltfragen zur Novellierung der „Düngeverordnung“ angemahnt.
Von der Einhaltung maximaler nationaler Stickstoffsalden von 80 kg N/ha/Jahr sind wir
demnach noch weit entfernt. Art und Umfang der Düngung geht zu Lasten der Wasserqualität
und beeinträchtigt auch die biologische Vielfalt. Das ist das niederschmetternde Fazit der
Stellungsnahme.


Es ist keine neue Erkenntnis, die die wissenschaftlichen Beiräte im letzten Jahr präsentiert
haben. Das Problem ist bereits seit längerem bekannt. Bereits 2012 hat eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe, einen eindeutigen Änderungsbedarf der Düngeverordnung festgestellt.
Mittlerweile wurde von Seiten der EU sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland eingeleitet.
Es besteht also Handlungsbedarf. Leider sieht das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes
dies nicht so. Demnach habe sich die Düngeverordnung bewährt und die Forderung einer
grundlegenden Novellierung der Düngeordnung nicht nachvollziehbar.


Angesichts der vorliegenden Messdaten und der langfristigen Probleme die mit dem
Stickstoffüberschuss und der Auswaschung einhergehen, ist es unverständlich, dass sich bisher
so wenig getan hat. Der Streit zwischen Landwirten, Politik, Umweltverbänden und
Wasserwerkern um eine schärfere Düngeverordnung läuft bereits seit Jahren.
Wir kommen nicht umhin, das Grundwasser besser zu schützen. Die Novellierung der
Düngeverordnung ist daher notwendig. Hierbei gilt es an unterschiedlichen Punkten
anzusetzen, um das Ziel zu erreichen, das Grund- und Oberflächenwasser besser zu schützen. In
diesem Sinne ist auch unser Antrag. Die Überschüsse müssen reduziert werden. Dafür müssen
wir die Stickstoffabgabe begrenzen. Und wir brauchen aussagekräftige Zahlen, über den
Nährstoffhaushalt. Die flächenbezogene Hoftorbilanzierung ist ein geeignetes Mittel, um den
Nährstoffstatus darzustellen. Dies ist auch eine Forderung des Wissenschaftlichen Beirates für
Agrarpolitik und des Sachverständigenrates für Umweltfragen. Leider wird dies von Seiten des
Bundeslandwirtschaftsministeriums derzeit noch anders gesehen wird. 3
Darüber hinaus gilt es auch die technischen Voraussetzungen zur Ausbringung und Einarbeitung
zu verbessern.
Die im Antrag aufgeführten Punkte zeigen eine Reihe von Möglichkeiten, um der
Nitratproblematik endlich Herr werden zu können. Es wurde genug Zeit vergeudet, um das
Problem anzugehen und zu lösen. Die Novellierung der Düngeverordnung sollte jetzt endlich das
Ziel verfolgen Grund- und Oberflächenwasser zu schützen. Mit unserem Antrag leisten wir einen
Beitrag, damit es kein zahnloser Tiger bleibt.

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