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11.07.14 , 09:45 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter zur neuen Verfassung: Staatsziel Inklusion nur ein erster Schritt

70/2014 Kiel, 11. Juli 2014


Landesbeauftragter zur neuen Verfassung: Staatsziel Inklusion nur ein erster Schritt

Kiel (SHL) – Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase ist mit dem Verfassungsentwurf aus der Sicht für Menschen mit Behinderung zufrieden. „Das Staatsziel Inklusion ist ein Meilenstein“, sagte Hase heute in Kiel. Die Vorlage des Son- derausschusses schreibe die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe fest. Aber: „Jetzt gilt es, dieses Verfas- sungsziel mit konkreten Schritten anzugehen“, forderte Hase.

Der Landesbeauftragte hofft, dass der Entwurf in der vorgelegten Form durch das Parlament verabschiedet wird. „Die Anerkennung der Inklusion in dieser Form muss ein Ansporn sein.“ Der scheint auch dringend nötig: Nach Aussage des Landesbeauftragten sei Schleswig-Holstein Schlusslicht im Bundesvergleich. Schleswig-Holstein brauche daher dringend einen Aktionsplan zur Umsetzung der Inklusion.

Hase freue sich insbesondere darüber, dass seine langjährige Forderung nun Einzug in die künftige Verfassung haben werde. „Dass meine Vorschläge zur Inklusion so einen Widerhall finden, freut mich natürlich“. Inklusion beziehe sich auf das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt. Sie gehe daher weit über die schulische Bildung hinaus, mit der die Menschen Inklusion vorrangig verbinden würden.



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