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Marlies Fritzen zu einem öffentlichen Kataster für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 320.14 / 18.07.2014Grüne Naturschutzpolitiker für öffentliches Kataster von AusgleichsmaßnahmenDie Große Koalition beabsichtigt laut Koalitionsvertrag die Bundeskompensationsver- ordnung zügig umzusetzen, die den Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft bundesweit einheitlich regeln soll. Die naturschutzpolitischen SprecherInnen der Grünen Landtagsfraktionen aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Ba- den-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sprechen sich dafür aus, dass die Debatte um die neue Bundeskompensationsverordnung genutzt wird, um ak- tuelle Probleme im Naturschutz anzugehen.Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mar- lies Fritzen:„Die massiven Rückgänge einzelner Arten zeigen, wie wichtig es ist, dass die Politik im Arten- und Biotopschutz deutlich ambitionierter wird. Wir Grüne naturschutzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher halten eine bundesweit einheitliche Lösung für sinnvoll, aber nur dann, wenn dies nicht zur Absenkung von Standards führt.Zwei Punkte sind uns besonders wichtig: Zum einen fordern wir ein öffentlich zugängli- ches Kataster, in dem sämtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der Stand ih- rer Umsetzung einzutragen sind. Nur so ist es möglich, die zahlreichen Umsetzungsde- fizite endlich in den Griff zu bekommen. Kompensationsmaßnahmen sollen möglichst nicht nur einen rechnerischen Wertausgleich beinhaltet, sondern mehr für genau die bedrohten Arten und Lebensgemeinschaften leisten, deren Lebensräume durch Eingrif- fe in die Natur geschädigt wurden.“ Seite 1 von 2 Hintergrund: Das Bundesnaturschutzgesetz enthält in Paragraf 15 Absatz 7 die Ermächtigung für ei- ne Verordnung des Bundes, nähere Regelungen zu Inhalten, Art und Umfang von Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu treffen. So lan- ge der Bund von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch macht, richtet sich dies nach Landesrecht. In der vergangenen Wahlperiode gab es bereits einen Anlauf zum Erlass einer Bundeskompensationsverordnung. Am Entwurf der schwarz-gelben Bundesregie- rung gab es massive Kritik aus den Ländern mit Grüner Regierungsbeteiligung sowie von Naturschutzseite. *** 2