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Lars Harms: Wir brauchen flexible Strategien in Punkto Wohnungsmarkt
Presseinformation Kiel, den 12. September 2014Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Dauerwohnraum Drs. 18/1142 (neu) „Wohnraum ist Lebensraum“Wohnraum ist Lebensraum. Ein sensibles Thema also. Ein Blick auf die Struktur reicht aus umzu erkennen, dass es in Schleswig-Holstein erhebliche Unterschiede in PunktoWohnraumversorgung gibt. In vielen Gegenden gibt es mehr Wohnraum als potenzielleBewohner, in anderen konzentrierten Regionen ist zur Verfügung stehender WohnraumMangelware. Deswegen muss kleinteilig vorgegangen werden. Wir vom SSW haben dieAuffassung, dass die kommunale Ebene am besten entscheiden kann und auch sollte. Diekommunale Ebene muss auch in Zukunft genug Entscheidungsmöglichkeiten haben, vor Ort zuagieren. Sie kennt die Bedarfe der Stadt- oder Dorfbewohner am besten. Wir sollten uns alsonoch einmal gründlich Zeit nehmen, um über den angedachten Gesetzentwurf und die Rechteund Möglichkeiten auf kommunaler Ebene zu beraten. Die sogenannte Zweckentfremdung istzum Beispiel kein einfacher abgrenzbarer Begriff. Das liegt daran, dass selbst das Wohnen ansich gar nicht so leicht zu definieren ist. Was verstehen wir unter dem Begriff Wohnen? Was ist 2Wohnraum und was nicht? Die Kommunalpolitik hat diesbezüglich so manche Erfahrungensammeln können. Auch stellt sich die Frage nach dem Eingriff ins Eigentum, denn jedeReglementierung ist natürlich auch ein Eingriff in das persönliche Eigentum des Besitzers vonWohnraum. Wie weit kann oder sollte man in ein solches sensibles Grundrecht eingreifen?Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, wie es in Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg zufinden ist, ist zweifelsohne vernünftig. Jedoch halte ich es für wenig sinnvoll, diese Regelungauf Schleswig-Holstein überzustülpen. Denn unser Land hat mit den erwähntenBundesländern nur wenig gemein. Der Wohnmarkt in Schleswig-Holstein unterscheidet sicherheblich von dem im hansestädtischen Nachbarland. Die Unterschiede könnten kaum größersein. Von daher müsste man sich einmal in die Gegebenheiten bei uns einlassen, die sichdarüber hinaus nur sehr schwer verallgemeinern lassen. Zum anderen sollten wir an dieserStelle die bestehenden Instrumente genau untersuchen. Regelungen zurWohnraumversorgung, sowie dem bezahlbaren Wohnraum bestehen bereits, wie etwa dieKappungsgrenze. Zusätzliche Regelungen müssen die bestehenden Regelungen ergänzen. Vondaher muss man einmal beraten, in wie weit ein Zweckentfremdungsverbot in diebestehenden Regelungen integriert werden kann. Vor dem Hintergrund wechselnder Bedarfe,ist und bleibt es absolut sinnvoll, Maßnahmen und Zielregionen jederzeit anpassen zu können.Sie merken schon, es ist ein Balanceakt zwischen wohnraumfördernden Regelungen undgenügend Entscheidungsraum für die Verantwortungsträger vor Ort sowie der Wahrung desRechtes auf Eigentum mitsamt seinen Verpflichtungen. Was wir also brauchen sind flexibleStrategien. Fakt ist, dass sich in Punkto Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein etwas bewegt.Nach dem Grundsatz: Neue Wohnungen sind der beste Mieterschutz – hat die Landesregierungin den letzten zwei Jahren vor allem eins getan: Gebaut, gebaut, und nochmal gebaut. Sowurden fast 1.000 zusätzliche öffentlich geförderte Mietwohnungen im Hamburger Umland,über 300 im Raum Kiel und jeweils mehr als 100 neue Wohnungen in Lübeck und auf Syltgeschaffen. Den eingeschlagenen Weg halte ich für ausgesprochen gut und hier müssen wir 3weitermachen. Ob wir dann noch weitere gesetzliche Regelungen brauchen, sollten wirinsbesondere mit der kommunalen Ebene im Rahmen der Ausschussbefassung beraten.