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12.09.14 , 10:46 Uhr
SSW

Lars Harms: Wir brauchen flexible Strategien in Punkto Wohnungsmarkt

Presseinformation Kiel, den 12. September 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Dauerwohnraum
Drs. 18/1142 (neu)

„Wohnraum ist Lebensraum“



Wohnraum ist Lebensraum. Ein sensibles Thema also. Ein Blick auf die Struktur reicht aus um
zu erkennen, dass es in Schleswig-Holstein erhebliche Unterschiede in Punkto
Wohnraumversorgung gibt. In vielen Gegenden gibt es mehr Wohnraum als potenzielle
Bewohner, in anderen konzentrierten Regionen ist zur Verfügung stehender Wohnraum
Mangelware. Deswegen muss kleinteilig vorgegangen werden. Wir vom SSW haben die
Auffassung, dass die kommunale Ebene am besten entscheiden kann und auch sollte. Die
kommunale Ebene muss auch in Zukunft genug Entscheidungsmöglichkeiten haben, vor Ort zu
agieren. Sie kennt die Bedarfe der Stadt- oder Dorfbewohner am besten. Wir sollten uns also
noch einmal gründlich Zeit nehmen, um über den angedachten Gesetzentwurf und die Rechte
und Möglichkeiten auf kommunaler Ebene zu beraten. Die sogenannte Zweckentfremdung ist
zum Beispiel kein einfacher abgrenzbarer Begriff. Das liegt daran, dass selbst das Wohnen an
sich gar nicht so leicht zu definieren ist. Was verstehen wir unter dem Begriff Wohnen? Was ist 2
Wohnraum und was nicht? Die Kommunalpolitik hat diesbezüglich so manche Erfahrungen
sammeln können. Auch stellt sich die Frage nach dem Eingriff ins Eigentum, denn jede
Reglementierung ist natürlich auch ein Eingriff in das persönliche Eigentum des Besitzers von
Wohnraum. Wie weit kann oder sollte man in ein solches sensibles Grundrecht eingreifen?


Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, wie es in Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg zu
finden ist, ist zweifelsohne vernünftig. Jedoch halte ich es für wenig sinnvoll, diese Regelung
auf Schleswig-Holstein überzustülpen. Denn unser Land hat mit den erwähnten
Bundesländern nur wenig gemein. Der Wohnmarkt in Schleswig-Holstein unterscheidet sich
erheblich von dem im hansestädtischen Nachbarland. Die Unterschiede könnten kaum größer
sein. Von daher müsste man sich einmal in die Gegebenheiten bei uns einlassen, die sich
darüber hinaus nur sehr schwer verallgemeinern lassen. Zum anderen sollten wir an dieser
Stelle die bestehenden Instrumente genau untersuchen. Regelungen zur
Wohnraumversorgung, sowie dem bezahlbaren Wohnraum bestehen bereits, wie etwa die
Kappungsgrenze. Zusätzliche Regelungen müssen die bestehenden Regelungen ergänzen. Von
daher muss man einmal beraten, in wie weit ein Zweckentfremdungsverbot in die
bestehenden Regelungen integriert werden kann. Vor dem Hintergrund wechselnder Bedarfe,
ist und bleibt es absolut sinnvoll, Maßnahmen und Zielregionen jederzeit anpassen zu können.
Sie merken schon, es ist ein Balanceakt zwischen wohnraumfördernden Regelungen und
genügend Entscheidungsraum für die Verantwortungsträger vor Ort sowie der Wahrung des
Rechtes auf Eigentum mitsamt seinen Verpflichtungen. Was wir also brauchen sind flexible
Strategien. Fakt ist, dass sich in Punkto Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein etwas bewegt.
Nach dem Grundsatz: Neue Wohnungen sind der beste Mieterschutz – hat die Landesregierung
in den letzten zwei Jahren vor allem eins getan: Gebaut, gebaut, und nochmal gebaut. So
wurden fast 1.000 zusätzliche öffentlich geförderte Mietwohnungen im Hamburger Umland,
über 300 im Raum Kiel und jeweils mehr als 100 neue Wohnungen in Lübeck und auf Sylt
geschaffen. Den eingeschlagenen Weg halte ich für ausgesprochen gut und hier müssen wir 3
weitermachen. Ob wir dann noch weitere gesetzliche Regelungen brauchen, sollten wir
insbesondere mit der kommunalen Ebene im Rahmen der Ausschussbefassung beraten.

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