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Beate Raudies zu TOP 20: Kulturelle Teilhabe ist eine Daueraufgabe
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 12. September 2014TOP 20 Bericht zum Verlauf und zu den Ergebnissen des Kulturdialogs der Landesregierung (Drucksache 18/2213)Beate Raudies:Kulturelle Teilhabe ist eine DaueraufgabeDie Kulturpolitik steht auf allen Ebenen – von der Kommune bis zum Bund – in einem permanenten Widerspruch. Niemand bestreitet, welch hohen gesellschaftlichen und auch ökonomischen Wert Kultur hat und wie wichtig es deshalb ist, Kultur zu fördern. Dennoch diskutieren wir Jahr für Jahr viel eher über die Streichungen als über mögliche Aufwüchse. So wird auch der Haushalt 2015 im Kulturbereich nach dem Wegfall einmaliger Bezuschussungen aus den Zensusmitteln im vergangenen Jahr mit deutlich weniger Geld auskommen müssen.In dieser Situation bin ich nicht nur Kulturministerin Spoorendonk und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Bericht über den Kulturdialog sehr dankbar; mein Dank gilt in erster Linie denjenigen, die sich um die Gestaltung von Kultur in Schleswig-Holstein bemühen und die sich trotz einer für sie unbefriedigenden Haushaltslage dem Gespräch nicht verweigert haben.Der Bericht macht deutlich, dass sich öffentliche Kulturpolitik nicht im Verteilen von Finanzen erschöpfen darf. Als neue, wichtige Aufgabe hat sich während des Dialogs herauskristallisiert, die kulturellen Angebote in unserem Land zu vernetzen, vor allem mit Hilfe des Internets. Diese Vernetzung wird helfen, ein flächendeckendes Kulturangebot im ganzen Land zu erhalten.Öffentliche Kulturpolitik steht auch in der Verantwortung, wenn es darum geht, das kulturelle Erbe unseres Landes zu bewahren. Erbschaften machen nicht nur Freude. Allein die Pflege der Bestände von Archiven und Bibliotheken wird uns in den nächsten Jahren viel Geld kosten. Und für den Erhalt von denkmalgeschützten Immobilien nehmen wir sogar private Eigentümer in die Pflicht. 2Besondere Verantwortung haben wir aber für unser historisches Erbe. Unser Land steht als ehemalige frühe Hochburg des Nationalsozialismus und zugleich als Sitz der letzten nationalsozialistischen Regierung auch in der Verantwortung, historische und zeitgeschichtliche Aufklärung zu leisten. Hierzu wird in mehreren Gedenkstätten für die Opfer der Verfolgung Großes geleistet. Darum haben wir die finanzielle Unterstützung dieser Arbeit ausgebaut, und das Gedenkstättenkonzept der Landesregierung benennt weitere Handlungsschritte.Aus dem Bericht der Ministerin ist deutlich geworden, dass kulturelle Teilhabe für uns von großer Bedeutung ist. Das Jahr der kulturellen Bildung 2014 ist eine gute Gelegenheit, daran zu erinnern, dass die schulische und außerschulische Bildung eine Daueraufgabe sein muss. Das ist in der Öffentlichkeit auch längst angekommen. Eltern akzeptieren es nicht, wenn bei personellen Engpässen an den Schulen als erstes der Kunst- und Musikunterricht ausgesetzt wird. Hier hat der Kulturdialog viele neue Ideen geliefert. Zusammen müssen wir jetzt an der Verstetigung der Projekte arbeiten.Für Schleswig-Holstein ist der Tourismus einer der wichtigsten Wirtschaftszweige. Und auch wenn die kulturellen Angebote zunächst einmal ein wichtiger Standortfaktor für die Menschen sind, die in Schleswig-Holstein leben, gehören Angebote im kulturellen Bereich heutzutage als selbstverständlicher Bestandteil zu jedem Tourismuskonzept. Hier sind die kleinen Angebote vor Ort genauso wichtig wie die großen, landesweit bekannten Flaggschiffe. Und ich nutze die Gelegenheit, dem neuen Intendanten, Herr Dr. Christian Kuhnt, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den zahlreichen auftretenden Künstlerinnen und Künstlern sehr herzlich dazu zu gratulieren, dass die diesjährige Spielsaison des Schleswig-Holstein Musik Festivals ein so großer Erfolg war.Zu begrüßen ist der Hinweis auf eine adäquate Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern. Die weitaus meisten Menschen, die hauptberuflich im kulturellen Bereich tätig sind, arbeiten in Niedriglohngruppen. Das wurde bereits durch frühere Anfragen zur Entwicklung der Kultur in Schleswig-Holstein und zur Kulturwirtschaft immer wieder erhoben. Wenn wir von Mindestlohn sprechen, muss dieser Grundsatz auch für diejenigen gelten, die in kulturellen Einrichtungen tätig sind. Wir wollen keine prekären Arbeitsverhältnisse fördern, sondern gute Bezahlung für gute Kunst. Deswegen ist es gut, dass Kulturförderung des Landes künftig nur noch unter Beachtung des Landesmindestlohngesetzes möglich sind.Das Kulturkonzept, das das Kulturministerium als Ergebnis eines langen Dialogverfahrens erstellt hat, sollten wir, meine ich, im Bildungsausschuss ausführlicher diskutieren, und ich würde mich freuen, wenn dieses Konzept dort die gleiche Aufmerksamkeit wie die schul- und wissenschaftspolitischen Themen erhielte.