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12.09.14 , 12:01 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur Sicherung von Dauerwohnraum

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 7 – Gesetz zur Sicherung von Dauerwohnraum Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der Sprecher für Wohnungs- und Städtebau Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Detlef Matthiessen: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 354.14 / 12.09.2014
Wohnraum ist Menschenrecht
Eine Wohnung – ein Dach über dem Kopf – ist Menschenrecht.
Wohnen, Schutz und Geborgenheit gehören zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Auch wenn es keine klare abgeschlossene Definition darüber gibt, was Staatsaufgabe ist und was nicht, wie weit ein staatlicher Paternalismus gehen soll und was der Eigen- verantwortung der BürgerInnen obliegt, so besteht in der Koalition doch weitgehend Ei- nigkeit darüber, dass der Staat und die kommunale Selbstverwaltung den Wohnungs- markt nicht sich selbst überlassen dürfen.
Wohnen wird in einigen Teilen unseres Landes für größere Bevölkerungsschichten un- bezahlbar.
Schlagzeilen in Zeitungen lauten „Untragbarer Zustand“, an anderer Stelle ist von ei- nem „Kampf gegen Schrottimmobilien“ die Rede – Innenminister Andreas Breitner spräche sich für landeseigenes Wohnungsaufsichtsgesetz aus; Land und Wohnungs- wirtschaft starteten eine „Offensive für bezahlbares Wohnen“.
Herr Minister Breitner, die Grüne Fraktion unterstützt Sie dabei.
Auf Sylt und den Inseln verdrängen Tourismus und Ferienwohnungen die Einheimi- schen aufs Festland. Im Hamburger Rand rechnet sich Arbeiten in der Metropole und Wohnen in Schleswig-Holstein nicht mehr. In Kiel, Lübeck und Flensburg drängen viele Studierende in den Wohnungsmarkt.
Das Mietengefüge gehört in Schleswig-Holstein zum teuersten im ganzen Bundesge- biet. Das geht aus dem Wohngeld- und Mietenbericht hervor. Das Leistungsniveau der Wohngeldausgaben liegt in unserem Bundesland zirka 21 Prozent über dem Bundes- durchschnitt. Das bedeutet eine Spitzenposition unter den Westländern. Das liegt we- sentlich auch an der hohen Bruttokaltmiete der wohngeldfähigen Mieten. Wir liegen da Seite 1 von 2 auf Platz vier im Bundesgebiet hinter den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen und unter den Flächenländern nur noch hinter Baden-Württemberg.
Es fehlt in Schleswig-Holstein an bezahlbaren Wohnraum für Otto und Erna Normal- verbraucher.
Die Piraten adressieren mit dem Vorschlag für ein Wohnraumsicherungsgesetz also ein wichtiges politisches Handlungsfeld. Die Vorschläge sind allerdings bürokratisch und keineswegs ausreichend.
Es muss allerdings auch niemand zum Jagen getragen werden: Die Landesregierung hat im Januar 2013 die Offensive für bezahlbaren Wohnraum gestartet. Die Landesre- gierung nimmt richtig Geld in die Hand. Für 2013 und 2014 stehen insgesamt 180 Milli- onen Euro zur Verfügung. Damit können im Idealfall bis zu 1570 preiswerte Mietwoh- nungen gefördert werden. Wohnungen, die wir dringend brauchen.
Für uns Grüne ist klar: Wohnen ist nicht ausschließlich eine Frage von Geld und Markt. Der Staat hat da eine Daseinsvorsorgepflicht. Annehmbare Wohnungen zu angemes- senen Bedingungen dürfen nicht dem Preisdruck eines angespannten Immobilienmark- tes geopfert werden. Wir wollen keine ökonomische Verdrängung von einkommens- schwachen Bevölkerungsgruppen. Gentrifizierung muss verhindert werden. Wir wollen keine Ferienwohnungen in Innenstädten, wenn dort bezahlbarer Wohnraum fehlt.
Minister Breitner arbeitet an einem Wohnraumsicherungsgesetz. Das ist auch den Pira- ten bekannt. Wir wollen die Vorschläge der Piraten und auch der anderen Fraktionen gerne einbeziehen. Zweckentfremdung ist aber nicht das einzige Problem. Es gibt wei- tere Fragen, die bei der Sicherung von Wohnraum beantwortet werden müssen. Der Gesetzentwurf der Piraten greift zu kurz. Wir müssen umfassender an das Thema her- an gehen.
Der Mieterbund hat ein Wohnraumerhaltungsgesetz gefordert, auch das ist beachtens- wert. Daher lohnt sich eine Diskussion im Ausschuss.
Zum Abschluss lassen Sie mich an die Weisheit unseres Grundgesetzes erinnern. In Artikel 14 Absatz 2 heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
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