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09.10.14 , 17:58 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zum Mindestlohn und zu Integrationsbetrieben

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 29 – Integrationsbetriebe und Mindestlohn 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Andreas Tietze: www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 400.14 / 09.10.2014

Fairer Lohn - das ist das Mindeste!
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren,
selbstverständlich bekennt sich meine Fraktion zu den Integrationsbetrieben in Schles- wig-Holstein. Sie leisten eine wichtige Arbeit. Sie integrieren Menschen in den ersten Arbeitsmarkt.
Integrationsbetriebe sind keine werkstattähnlichen oder sozialen Einrichtungen des 2. Arbeitsmarktes. Integrationsbetriebe haben eine erwerbswirtschaftliche Zielsetzung und stehen im freien Wettbewerb zu allen anderen Unternehmen des Marktes.
Jedes Unternehmen kann Integrationsbetrieb sein, soweit es eine Beschäftigungsquote von mindestens 25 Prozent besonders betroffener schwerbehinderter Menschen ein- hält. Aber für meine Fraktion gilt auch: Der bundeseinheitliche Mindestlohn ist ein Mei- lenstein für mehr Fairness im Arbeitsmarkt. Fairer Lohn - das ist das Mindeste!
Menschen, die den ganzen Tag arbeiten, müssen von ihrer Arbeit leben können. Die Würde des Menschen und die gerechte Entlohnung gehören unteilbar zusammen. Wir wollen keine Dumpinglöhne.
Einer von fünf Beschäftigten arbeitet für weniger als 8,50 Euro die Stunde. Das ist nicht hinnehmbar. Wir reden hier viel über Inklusion in diesem Hause. Jetzt können wir mal Inklusion konkret machen.
Ich bin sehr dankbar für das politisch klare Votum unseres Beauftragten für Menschen mit Behinderung, der sich klar für den Mindestlohn ausgesprochen hat. Nun kommt endlich am 1.1.2015 ein Bundesmindestlohngesetz und es gibt keine Ausnahmen. Das ist gut so.
Seite 1 von 2 Wir haben in Schleswig-Holstein 17 Integrationsbetriebe, die allesamt vom Bundesmin- destlohngesetz betroffen sind. Fast alle sagen, sie kommen damit klar.
Ein Unternehmen, die Dienstleistungsgesellschaft Kappeln hat Probleme und kündigt zum 31.12. Massenentlassungen an. Sie führt das auf das Mindestlohngesetz zurück. Ich vermute, dass das aber wohl nur die halbe Wahrheit ist. Wie wir erfahren haben, sind Aufträge weggebrochen. Verluste konnten nicht rechtszeitig kompensiert werden.
Es gibt aber Hilfemöglichkeiten des Landes, durch einen Mindestleistungsausgleich können bis zu 30 Prozent der Lohnkosten kompensiert werden. Außerdem gibt es Un- terstützungen nach Paragraf 134 SGB IX aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, dazu ge- hören finanzielle Liquiditätshilfen wie zinslose Darlehen, Investitionszuschüsse und eine ausreichende betriebswirtschaftliche Beratung.
Dies darf aber nicht zum Missbrauch führen – Integrationsbetriebe dürfen nicht zum ei- nem Geschäftsmodell werden, in dem dauerhaft Niedriglohnbeschäftige arbeiten und die Staatsknete als Mitnahmeeffekt genutzt werden.
Das dürfen wir nicht zulassen. Integrationsbetriebe stellen sich dem Wettbewerb und es darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen. Deshalb liebe CDU, FDP und Pi- raten ist Ihr Antrag überhaupt nicht zu Ende gedacht.
In Notlagen müssen wir helfen, gar keine Frage, so ist ja auch der Rechtsstand und das macht diese Regierung auch, das ist das Tagesgeschäft. Wir evaluieren regelmäßig in einem Monitoringverfahren, wie die Integrationsbetriebe in Schleswig-Holstein aufge- stellt sind. Die Betriebe sind zur Mitarbeit verpflichtet, sie müssen ihre Zahlen und Da- ten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Nur so kann vorausschauend auf Missverhältnisse oder wirtschaftliche Problemlagen reagiert werden.
Die Staatssekretärin Langner hat hinreichend deutlich gemacht, dass es ausreichende Beratungsinstrumente gibt. Niemand fällt ins Bodenlose und auch mit dem Betrieb in Kappeln gibt es konstruktive Gespräche, um eine Lösung zu finden.
Ich sage aber auch, ein Wettbewerbsvorteil von Dumpinglöhnen unter vier Euro weiter nutzen zu wollen, das machen wir nicht mit. Diesem Geschäftsmodell zeigen wir die ro- te Karte.
Soziale Gerechtigkeit – Lohngleichheit – von der eigenen Hände Arbeit leben zu kön- nen – von dem Ziel gute Arbeit für SH zu schaffen, das muss unserer gemeinsames Ziel sein.
Deshalb, liebe Opposition, lassen sie uns weiter darüber beraten, wie wir die Integrati- onsbetriebe stärken und uns trotzdem zu fairen Löhnen und gerechten Arbeitsmarktin- strumenten bekennen können.
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