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Flemming Meyer: Weitere Abkommen zu Frauenhäusern ja - aber ohne Absenkung von Standards
Presseinformation Kiel, den 10.10.2014Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 21 Verwaltungsabkommen zu Frauenhäusern auf andere Bundesländer ausweiten Drs. 18/2324 „Weitere Abkommen ja - aber ohne Absenkung von Standards“Seit der Gründung der ersten Frauenhäuser vor fast 40 Jahren hat sich enorm viel bewegt.Frauenhäuser bieten Beratung, Unterkunft und psychische Unterstützung für Gewaltopfer; sieeröffnen darüber hinaus in vielen Fällen neue berufliche Alternativen. In der Gesellschaft hatsich das Bewusstsein durchgesetzt, dass Gewalt in der Familie ein enormes Problem ist undeine gesellschaftliche Aufgabe. Die Bundespolitik hat diese Entwicklung allerdings nur sehrzögerlich nachvollzogen. Wie zögerlich, kann man unter anderen daran ablesen, dass imSommer 2012 erstmals eine Bundesregierung überhaupt einen Bericht zur Situation derFrauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote fürgewaltbetroffene Frauen und deren Kinder vorgelegt hat. In diesem längst überfälligen Berichtstellt die Bundesregierung fest, dass Gewalt gegen Frauen alle Regionen Deutschlands und allesozialen Schichten betrifft.Dieser Bericht war eine wichtige Etappe im Engagement gegen häusliche Gewalt. DieBundesregierung hat damit anerkannt, dass nicht nur Kommunen und Länder allein für die 2Zuflucht der Gewaltopfer zuständig sind, sondern dass auch der Bund in der Pflicht ist. Das giltfür entsprechende gesetzliche Grundlage, aber auch für die Koordinierung; besonders dann,wenn es um zwei Bundesländer geht. So wie niedersächsische Frauen in Bremen Zufluchtsuchen, tun das auch Mecklenburgische in Schleswig-Holstein oder Hamburg. Das hatmanchmal ganz profane Gründe, wie eine fehlende Kinderbetreuung oder zu wenig Plätze ineinem Haus. Manchmal wollen die Frauen sich aber auch einfach so weit wie möglich weg vonihrem Peiniger in Sicherheit bringen.Dann beginnen für viele Frauenhäuser allerdings bürokratische Hürdenläufe, denn dieFinanzierung der Angebote für Frauen aus anderen Bundesländern ist unglaublich kompliziert.Der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand blockiert Kapazitäten, die besser der Beratungund Betreuung der Gewaltopfer zugutekommen sollten. Tatsächlich ist es so, dass dieFrauenhäuser den Verwaltungsaufwand durch Selbstausbeutung der Beschäftigten stemmen.Keine Frau wird abgewiesen. Schließlich ist jede Frau, die mit ihren Kindern an der Hand ineinem Frauenhaus um Zuflucht bittet, in einer existentiellen Notsituation. Sie kann man nichtin die Warteschleife legen. Das Frauenhaus versucht daher erst nach der Aufnahme für diebetroffenen Frauen finanziell tragfähige Lösungen zu finden. Die Bundesregierung schreibtdazu folgerichtig: „Das gelingt nicht immer, in solchen Fällen tragen die Einrichtungen dasRisiko fehlender Refinanzierung.“ (BT Drucksache 17/10500, S. 18)Zumindest zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg konnte zwischenzeitlich eine Lösunggefunden werden. Wir haben von dem neuartigen Verwaltungsabkommen mehrmals gehört.Die Arbeit der Frauenhäuser wird damit enorm erleichtert. Diesen Weg sollten wir natürlichweiterführen.Die Bundesregierung berichtet von mosaikartigem Charakter der Rechtsgrundlagen.Tatsächlich haben wir es eben gerade nicht mit einem Gesamtbild zutun, das sich aus vielenkleinen Steinchen zusammensetzt. Die Frauenhäuser sind eher wie kleine Halligen. Da konnte 3es schnell mal zu Land unter kommen. Dem haben wir jetzt einen wirkungsvollen Riegelvorgeschoben. Doch weitere bilaterale Verwaltungsabkommen stehen an, die Schleswig-Holstein mit den anderen norddeutschen Ländern schließen müsste. Darum liegt die Idee einerAusgleichsregelung nahe. Die würde den Frauenhäusern und damit auch den betroffenenFrauen unmittelbar zugutekommen.Ich warne allerdings an dieser Stelle von einem Ausgleich nach unten. Die eingeführtenStandards müssen dauerhaft gesichert werden. Darum unser Änderungsantrag. Ansonstenwird sich die Versorgungssituation der Gewaltopfer zukünftig verschlechtern; das kennen wiraus anderen Bereichen, dass im Sinne einer Harmonisierung die Standards gesenkt werden.Das wird es mit uns nicht geben.