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11.11.14 , 14:13 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zum Anbauverbot gentechnisch veränderter Organismen

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 435.14 / 11.11.2014



Felder und Teller müssen frei von Gentechnik bleiben
Zur heutigen Beratung im Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes zu möglichen nationalen Anbauverboten gentechnisch veränderter Organismen (GVO) sagt der agrarpoli- tische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Mit dem Beschluss des Umweltausschusses sind auch wir näher an ein nationales Anbau- verbot von GVO (Gentechnisch veränderten Organismen) gerückt. Auf den ersten Blick sieht diese als „Opt out“ bezeichnete Lösung wie ein Sieg der Gentechnikfrei-Bewegung in Europa aus. Doch beim genaueren Hinsehen werden die Pferdefüße sichtbar. Es ist zu be- fürchten, dass die Regelung durch das Stillhalten einiger gentechnikkritischer Mitgliedsstaa- ten bei der Zulassung von GVO auf EU-Ebene erkauft wird.
Darum haben wir Grünen uns dafür eingesetzt, zeitgleich auch die Bestimmungen für die Zulassung zu verschärfen. Die ursprünglich guten Vorschläge sind mittlerweile stark ver- wässert worden.
Um die Gentechnikfreiheit für VerbraucherInnen und BauerInnen in der gesamten Lebens- mittelkette zu sichern bleibt es unser Ziel, die Neuzulassung von GVO EU-weit zu verhin- dern. Ich fordere daher den Bundeslandwirtschaftsminister auf, sich im EU-Ministerrat klar gegen die Zulassung von GVO zu positionieren.
Das Zulassungsverfahren weist an vielen Stellen Schwachpunkte auf, eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung möglicher Risiken ist aktuell nicht gewährleistet. So werden die sozioökonomischen Risiken der Agrogentechnik bisher überhaupt nicht berücksichtigt. Es wäre unverantwortlich, dieses ohnehin fragwürdige Verfahren jetzt noch weiter zu ver- einfachen.
Seite 1 von 2 Der Vorschlag des Rates, wonach Gentechnikkonzerne bei der Entscheidung der Mit- gliedsstaaten ein Mitspracherecht erhalten sollten, wurde vom Umweltausschuss des Par- lamentes abgelehnt. Aber noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht beendet.
Wenn die nationalen Anbauverbote kommen, muss dafür gesorgt werden, dass diese rechtssicher umgesetzt werden können. Bisher ist völlig offen, ob diese möglichen Klagen der Gentechnikkonzerne standhalten werden.
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Hintergrund: Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO, die von der EU zugelassen worden sind, auf ih- rem Hoheitsgebiet aus bestimmten Gründen beschränken oder verbieten können (so ge- nanntes „Opt out“). Das BMEL hat bereits angekündigt, diese Regelung dann zügig in nati- onales Recht umzusetzen, dazu werden in den nächsten Tagen vorbereitende Gespräche mit den Ländern geführt. Unklar ist zurzeit noch, ob es regionale oder bundesweite Anbau- verbote geben wird.



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