Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Ines Strehlau zur Landeszentrale für politische Bildung
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Es gilt das gesprochene Wort! Telefon: 0431 / 988 - 1503 TOP 8 – Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung des Amtes Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 einer oder eines Landesbeauftragten für politische Bildung presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Nr. 438.14 / 13.11.2014 Ines Strehlau: Ein unerlässliches Element demokratischer Kultur Sehr geehrte Damen und Herren, „Politische Bildung gehört zu den unerlässlichen Elementen einer demokratischen politi- schen Kultur.“, so sagt der Sozial- und Erziehungswissenschaftler Wolfgang Sander. Diese Aussage unterstützen wir Grüne ausdrücklich und sie ist für uns eine Aufforde- rung, als Land geeignete Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen. Ein Element in dieser Struktur bildet die Landeszentrale für politische Bildung. Mit der einstimmig beschlossenen Übertragung vom Bildungsministerium zum Landtag hat die Landeszentrale im Jahr 2011 den Schritt von der Exekutive zu Legislative ge- macht. Der Schritt war richtig. Denn angeschlossen an den Landtag mit seiner Pluralität an Meinungen, dicht an politischen Debatten und Entscheidungen, kann die Landeszent- rale Politik quasi aus erster Hand erlebbar machen. Mit der Einrichtung eines Beauftragten für politische Bildung schaffen wir nun diesen ge- eigneten Rahmen und gewährleisten so optimierte Bedingungen für eine überparteiliche Arbeit, um Bürgerinnen und Bürger zu informieren, mit ihnen zu arbeiten und sie, im Ide- alfall: Für Politik zu begeistern. Die Landeszentrale kann und sollte ihre Funktion als „Spinne im Netz“ der politischen Bildungslandschaft weiter verstärken. Die Vernetzung der Akteure und eine Ausweitung der Angebote für Jugendliche und Erwachsene sollte voran gebracht werden – nicht nur in Wahljahren. Dies wurde auch in der letzten Sitzung des Kuratoriums von mehreren Seiten dringend angemahnt! Die Erhöhung der Wahlbeteiligung und das Interesse an Politik zu wecken, ist auch das Seite 1 von 2 Ziel des parteiübergreifenden Antrags, der in der vergangenen Woche der Presse vorge- stellt wurde. Dort freuen wir uns auf eine Intensivierung der Aktivitäten der Landeszentra- le.Bei der Weiterentwicklung des Programms der Landeszentrale kommt dem Kuratorium in Zukunft eine stärkere Rolle zu. Bis jetzt war das Kuratorium ein beratendes Gremium bei der politischen Bildungsarbeit und zur Unterstützung ihrer politischen Unabhängig- keit.In Zukunft werden die Festlegung der Arbeitsschwerpunkte und die Aufstellung des Haushaltsplans der oder des Landesbeauftragten im Einvernehmen mit dem Kuratorium erfolgen. Dies ist eine Stärkung des Kuratoriums, in dem in Zukunft je ein von jeder Frak- tion zu benennendes, sachverständiges Mitglied sitzen wird.Zusätzlich wird je ein gemeinsamer Vertreter oder eine Vertreterin der Landesschülerver- tretungen und der politischen Stiftungen der im Landtag vertretenen Parteien im Kurato- rium sitzen.Hiermit wird auch im Kuratorium eine ausgewogene Meinungsvielfalt gewährleistet und es kann gemeinsam mit der Politik politische Bildung gestaltet werden.Ein wichtiges Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, die Landeszentrale noch unabhängi- ger als bisher aufzustellen. Dazu gehört eine breite Auswahl für die Stelle des oder der Landesbeauftragten für politische Bildung.Um den Sachverstand des Kuratoriums bei der Auswahl einzubinden, wird es dem Kura- torium in Zukunft möglich sein, den Fraktionen Vorschläge für die Stellenbesetzung zu machen. Ein wichtiges Signal, wie wir finden.Noch einmal, eine starke Landeszentrale für politische Bildung muss unabhängig und überparteilich sein. Mit einer qualifizierten Leitung an der Spitze. Je unabhängiger eine Landeszentrale ist, desto besser kann sie arbeiten.Die Voraussetzungen schaffen wir mit unserem Gesetz. *** 2