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13.11.14 , 15:40 Uhr
SSW

Flemming MEyer: Wir wollen keinen gläsernen Autofahrer

Presseinformation Kiel, den 13.11.2014

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 29 Pkw-Maut verhindern – Interessen Schleswig-Holsteins wahren Drs. 18/2414

Wir wollen keinen gläsernen Autofahrer und wir wollen nicht die Überwachung von rund 40 Millionen Autofahrern.

Die Einführung einer Pkw-Maut oder Infrastrukturabgabe in Deutschland war von Beginn an ein
Stück aus dem Tollhaus. Bereits im Wahlkampf zur Bundestagswahl, wurde deutlich, dass es der
CSU einzig und allein darum ging, Ausländer an der Benutzung der Straßen in Deutschland zu
beteiligen. Nach dem Motto wer unsere Straßen benutzt soll gefälligst auch dafür zahlen, ohne
den deutschen Pkw-Fahrer dadurch zu belasten. Dieser Ansatz ist populistisch. Und es hat sich
von Anfang an gezeigt, dass genau dieser Aspekt zu EU-rechtlichen Problemen führen kann.
Angesichts der Tatsache, dass sich die deutschen Straßen teilweise in einem desolaten Zustand
befinden, ist Ideenreichtum durchaus gefragt. Inwieweit die Infrastrukturabgabe das Problem
lösen wird, sehe ich immer noch skeptisch.


Der Entwurf von Bundesverkehrsminister Dobrindt liegt nun vor und es hat Änderungen
gegeben, aber überzeugt bin ich noch immer nicht. 2
Ich halte das Konstrukt der Infrastrukturabgabe für ein Bürokratiemonster, dass seines Gleichen
sucht. Ob sich die von Dobrindt erhoffte Einnahmeseite von 500 Mio. Euro wirklich so
entwickelt, halte ich für eine kühne Behauptung und Schönrechnerei.
Ich verweise abermals an die Kritik des ADAC, nach dessen Berechnungen die Mehreinnahmen
weit geringer sein werden. Demnach liegen die Maut-Mehreinnahmen durch ausländische Pkw-
Fahrer bei ca. 260 Mio. Euro, wohingegen die anfallenden Erhebungskosten mit rund 300 Mio.
Euro beziffert werden.
Hier bleibt abzuwarten, wo wir letztendlich wirklich landen werden.


Im Zusammenhang mit der Pkw-Maut wurde von Beginn an immer wieder auf die fehlende EU-
Rechtskonformität hingewiesen. Trotz anders lautenden Behauptungen aus dem
Bundesverkehrsministerium, scheint dieser Kritikpunkt immer noch nicht ausgeräumt zu sein.
Denn die neue EU-Verkehrskommissarin Violetta Bulc, hat bereits angekündigt, eine eigene
Bewertung der deutschen Pkw-Mautpläne durchzuführen – unabhängig vom Urteil ihres
Vorgängers Kallas. Was bis vor kurzem als sicher geglaubt schien, geht nun wieder zurück auf
Start. Bleibt also abzuwarten, zu welchem Ergebnis Frau Bulc nun kommen wird.
Es stellt sich andersherum aber auch die Frage, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, wenn
ausländische Autofahrer zwischen drei verschiedenen Maut-Varianten entscheiden können,
wohingegen deutsche Autofahrer immer die elektronische Vignette für ein Jahr lösen müssen.
Dies wird auch zu klären sein.


Die Erfassung und Speicherung der Daten zum Zwecke des Abgleichs, ist nur mit enormen
Kontrollaufwand umzusetzen. Zu den Daten gehören: Ein Bild des Kraftfahrzeugs, Name und
Anschrift des Fahrzeugführers, Ort sowie Zeit der Benutzung von Autobahnen und
Bundesfernstraßen sowie das Kfz-Kennzeichen. Die sogenannten Kontrolldaten werden bis zu 13
Monaten gespeichert, um die Einhaltung der Abgabenpflicht zu überwachen. Dies fällt in die
Verantwortlichkeit des Bundesamtes für Güterverkehr und von ihm beauftragt Dritte. 3
Das geplante Verfahren ist aus datenschutzpolitischer Sicht sehr kritisch zu sehen und hat
bereits IT-Anwälte und Datenschützer auf den Plan gerufen.
Herr Dobrindt ficht dies jedoch nicht an und garantiert den „härtestmöglichen Datenschutz“
und weist datenschutzrechtliche Bedenken zurück.
Daten und Fotos in einem solchen Ausmaß, mit denen sich Bewegungsprofile erstellen lassen,
wecken natürlich Begehrlichkeiten bei Strafverfolgern. Der Umfang dieser Sammelwut
widerspricht den Anforderungen der Datensparsamkeit und steht auch nicht im Verhältnis. Hier
sage ich ganz deutlich, wir wollen keinen gläsernen Autofahrer und wir wollen nicht die
Überwachung von rund 40 Millionen Autofahrern.

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