Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

14.11.14 , 14:22 Uhr
SSW

Lars Harms: Jugendarrest nicht als alleinstehende Maßnahme betrachten

Presseinformation Kiel, den 14. November 2014

Es gilt das gesprochene Wort


Lars Harms
TOP 2 Jugendarrestvollzugsgesetz
Drs. 18/981 & 18/2342


„Jugendarrest nicht als alleinstehende Maßnahme betrachten“


Das neue Jugendarrestvollzugsgesetz ist zweifelsohne ein großer Schritt, in Richtung
moderne Ausgestaltung des Jugendarrests. Maßgebend ist dabei das Ziel, den
Jugendarrest nicht wie einen kleinen Strafvollzug zu behandeln. Sondern mit diesem
Gesetz soll etwas Eigenständiges hervorgebracht werden. Das Gesetz hat in der Tat
einen langen Weg hinter sich gebracht. Dabei wurden neben der umfassenden
Anhörung auch Fachtagungen und Informationsgespräche mit sowohl
Rechtswissenschaftlern als auch Erziehungswissenschaftlern abgehalten, um eine vom
Vollzug selbständige Ausgestaltung möglich zu machen. Es ist ein moderneres und
nachhaltigeres Gesetz geworden, das den Anforderungen des
Bundesverfassungsgerichts eindeutig entspricht. Dies ist das Ziel und so soll es auch
schon beim ersten Lesen deutlich werden. Das Gesetz trägt neben der eindeutig 2
kriminologischen, eben auch eine erziehungswissenschaftliche Handschrift. Und genau
diese Handschrift, zieht sich durch das gesamte Gesetz.


Als Gesetzgeber ist es unsere zentrale Aufgabe, diese Heranwachsenden wieder in
unsere Gesellschaft zu integrieren. Der Weg zur Führung eines eigenverantwortlichen
Alltags, ohne weitere Straftaten, darf nicht versperrt werden. Sondern hier müssen wir
als Gesetzgeber Möglichkeiten anbieten. Denn zweifelsohne werden die meisten der
jungen Leute auch nach dem Arrest noch Unterstützung und Betreuung brauchen. Zum
Beispiel in Form von Nachgesprächen oder Sozialauflagen. Der Jugendarrest ist keine
alleinstehende Maßnahme. Dies müssen wir uns vergegenwärtigen. Die Vernetzung
des Jugendarrestes mit anderen Institutionen im Umfeld des jungen Menschen, ist
deshalb entscheidend. Das kann die Schule sein, die Ausbildungsstätte, das Jugend-
sowie Sozialamt oder auch eine Drogenberatungsstelle. Diese Zusammenarbeit wird in
§ 7 II entsprechend berücksichtigt. Dies ist deshalb so bedeutsam, da eine isolierte
Tätigkeit des Jugendarrestes das eigentliche Ziel kaum erreichen würde. Ein
abgestimmtes Auftreten der verschiedenen Einrichtungen, kann einen straffreien,
sowie integrierten Alltag des Jugendlichen möglich machen. Dass dies ein aufwändiges
Verfahren ist, brauche ich an dieser Stelle nicht weiter zu erläutern. Nichtdestotrotz
geht es in diesem Fall um Nachhaltigkeit, was im konkreten Fall die Verhinderung eines
erneuten Arrestes bedeutet. Ein ehrgeiziges, aber nichtsdestoweniger
erstrebenswertes Ziel, an dem wir mit Hilfe dieses Gesetzes auch in Zukunft festhalten
wollen.


All die Paragrafen und Gesetzesartikel dürfen jedoch nicht verdecken, um was oder
besser gesagt, um wem es bei diesem Gesetz eigentlich geht. Nämlich um junge 3
Menschen. Im Alter zwischen 14 und 21. Jahren, bis dahin kann das Jugendrecht
nämlich nach einer individuellen Überprüfung angewandt werden. Diese
Lebensspanne ist eine ganz entscheidende Zeit. Die richtigen Maßnahmen, können den
möglichen Kriminalitätsverlauf des zukünftigen Erwachsenenlebens deutlich
verändern. Noch können sich diese jungen Erwachsenen verändern. Bei einigen geht
das ganz schnell, bei anderen wird dies mehr Zeit in Anspruch nehmen. Und nochmals
wird deutlich, dass der Arrest nicht isoliert betrachtet oder ausgeführt werden sollte.
Der Austausch zwischen den verschiedenen Ämtern und Trägern muss strukturiert
angegangen werden. Sozusagen eine Form von Durchgangsmanagement. Dabei ist es
vor allem der junge Mensch, der merken muss, dass die verschiedenen Adressaten
zusammen agieren und, dass er es mit einem Kontinuum zu tun hat. Nur so kann man
dem Vollzugsziel auch tatsächlich ein Stück näher kommen. Das vorgelegte
Jugendarrestvollzugsgesetz, bietet eine gute Grundlage dafür.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen