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Thomas Rother zu TOP 2: Arrest mit erzieherischen Maßnahmen und Hilfen
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 14. November 2014TOP 2, Jugendarrestvollzugsgesetz (Drucksache 18/891 und 18/2342:Thomas Rother:Arrest mit erzieherischen Maßnahmen und HilfenNach einer recht langen und intensiven Beratungszeit kommen wir nun zur Beschlussfassung über ein Jugendarrestvollzugsgesetz. Und das ist vielleicht auch eine gute Übung für das allgemeine Strafvollzugsgesetz, das uns ja in Kürze hier begegnen wird.Der frühere Justizminister Schmalfuß hatte bereits Anfang 2012 einen ersten Entwurf vorgelegt, um diese vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Gesetzeslücke zu schließen. Im vergangenen Jahr hatte dann Ministerin Spoorendonk die Überarbeitung auf den Weg gebracht.Grundsätzlich sollten haft- bzw. arrestvermeidende Maßnahmen immer vorrangiger als Sanktionsmöglichkeit in Betracht gezogen werden. Auch wenn es natürlich so ist, dass manche Kommunen erzieherische Maßnahmen aus Kostengründen nicht so intensiv verfolgen wie es wünschenswert wäre, so ist dies aus unserer Sicht in der Regel sinnvoller als einzusitzen. Wie das sicherzustellen und zu finanzieren ist, darüber muss mit den Vertretern der Kommunen weiter gesprochen werden.Dennoch ist der Arrestvollzug für manche Personen der erste Ort, wo ihrem Leben Struktur gegeben wird, wo sie Anregungen und Hilfe erhalten. Abläufe und Hilfen, die ihnen von zuhause her fremd sind oder denen sie sich bislang entziehen konnten. Daher ist es zu begrüßen, dass in dem Gesetz der erzieherische Gesichtspunkt und der Bildungsgesichtspunkt des Vollzuges in Abgrenzung zur Jugendstrafe deutlich hervortreten. 2Zu begrüßen ist ebenfalls, dass sich die Fraktionen des Landtages hierin weitgehend einig sind. Die Änderungsanträge wurden überwiegend einstimmig getragen. Das macht deutlich, dass wir nicht nur den Entwurf der Regierung schätzen, sondern auch die Anregungen aus der Vollzugspraxis. Wir nehmen Anhörungsergebnisse ernst – genauso wie die Änderungsvorschläge aus den einzelnen Fraktionen. Zu den Gemeinsamkeiten zählen beispielsweise: Die Verdeutlichung der Pflicht der Jugendlichen zur Aufrechterhaltung des Kontakts mit Anlaufstellen und vermittelnden Personen, eine Begrenzung von einschränkenden Maßnahmen auf die Fälle, in denen „in erheblicher Weise“ Erziehung, Sicherheit, Gefährdungen der Ordnung oder die Erreichung des Vollzugszieles gefährdet sind, eine Einschränkung der Überwachung des Schriftverkehrs oder eine Begrenzung der Dauer disziplinarischer Maßnahmen.Abweichungen zu den Auffassungen der CDU gibt es nur an zwei Stellen, wenn sie dort in den Strafgedanken abdriftet und wir den Erziehungsgedanken betonen möchten und eine Orientierung an der Persönlichkeit des Jugendlichen für sinnvoller erachtet als die Orientierung an der Straftat. Abweichungen zu den Auffassungen der Piraten gibt es an einigen Stellen in Bezug auf den Datenschutz. Wir haben gemeinsam Anregungen des ULD in Sachen Kontrolle des Schriftverkehrs und von Telefongesprächen aufgenommen, um Eingriffe in die Grundrechte der Jugendlichen gering zu halten und nicht zur Regel werden zu lassen. Das ging den Piraten leider nicht weit genug.Im Ergebnis haben wir – so bin ich mir sicher – ein sinnvolles Gesetz zur Entscheidung vor uns. Es wird nicht einfach weggesperrt, sondern erzieherische Maßnahmen und echte Lebenshilfen zeigen Jugendlichen einen Weg auf, wie es gelingen kann, ein Leben ohne Straftaten zu führen.Dazu ist auch eine bessere personelle Ausstattung erforderlich. Das regeln wir dann an anderer Stelle.Ein gutes Gesetz – ich bitte um Ihre Zustimmung!