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Heiner Rickers zu TOP 21 und 32: Wer ein Tier erwirbt, muß auch die Verantwortung übernehmen
UmweltpolitikNr. 576/14 vom 14. November 2014Heiner Rickers zu TOP 21 und 32: Wer ein Tier erwirbt, muß auch die Verantwortung übernehmenRede wurde zu Protokoll gegebenEs ist jetzt genau ein Jahr her, das wir uns erstmalig über dieses Thema im Landtag ausgetauscht haben. Inzwischen hat es auch eine Anhörung im zuständigen Agrar- und Umweltausschuss gegeben und die Landesregierung ist aktiv geworden.Die Problematik ist hinlänglich bekannt. Wir haben in Schleswig-Holstein 75.000 freilaufende Katzen. Der Druck auf Wildtiere (Reptilien, Amphibien, Säugetiere und Vögel) ist enorm. Nach Gutachten gibt es Hinweise, dass Katzen unter bestimmten Bedingungen - zumindest lokal - zum Rückgang oder sogar zum Aussterben einer Wildtierart führen können. Dieses Problem ist real und es verschärft sich mit jeder weiteren Generation.Hinzu kommt, dass unsere Tierheime aus allen Nähten platzen. Schon jetzt belegen Katzen bis zu 90 % ihrer Kapazitäten.Wenn sich an dieser Situation etwas ändern soll, ist es das Einfachste, zuerst nach dem Staat zu rufen. Dies kann jedoch nicht die einzige Lösung sein.Die CDU sieht zunächst - nach dem Verursacherprinzip - die Halter in der Pflicht. Solange einige Menschen auch Katzen noch als Wegwerfartikel Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 behandeln, muss sich zunächst in den Köpfen der Menschen etwas verändern. Wer eine Katze oder ein anderes Tier erwirbt, muss auch die Verantwortung übernehmen.Dazu gehört für uns zweierlei. Zum einen müssen die Tiere zukünftig gechippt werden, um jederzeit den Halter feststellen zu können. Zum anderen muss eine Kastrationspflicht eingeführt werden, denn nur so kann das Problem in der Zukunft gelöst werden.Dies sollte zunächst auf Grundlage des Freiwilligkeitsprinzips erfolgen. Eines sollte jedoch unmissverständlich klar sein: Wenn es nicht läuft, ist die Landesregierung gefordert, die Angelegenheit gesetzlich zu regeln.Der von der Landesregierung und anderen Organisationen mit 150.000 € ausgestattete Fond ist ein erster Schritt. Dieser wird unterstützt durch Tierärzte, die freiwillig in Aktionszeiträumen auf einen Teil Ihres Honorars verzichten.Mit den ergriffenen Maßnahmen sind erste Schritte getan. Über Nacht wird sich das Problem freilebender und wildernder Katzen aber nicht lösen. Und so werden wir noch einige Zeit auf die Mithilfe der Jägerschaft angewiesen sein.Nach § 21 des Landesjagdgesetzes dürfen sie wildernde Tiere erlegen. Diese eigenverantwortliche Regelung hat sich bewährt. Kein Jäger tut dies gern, aber es kann dazu beitragen, die Situation weiter zu entschärfen, weil uns die Zeit davon zu laufen droht. Seite 2/2