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Lars Winter und Beate Raudies: Zusätzliche Prüfinstanz ist keine Verbesserung
Kiel, 11. Dezember 2014 Nr. /2014Lars Winter und Beate Raudies:Zusätzliche Prüfinstanz ist keine VerbesserungZur Ablehnung des Gesetzentwurfs der FDP, der dem Landesrechnungshof ein Prüfrecht bei der Eingliederungshilfe einräumt, sagen die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für Kommunalfinanzen, Beate Raudies, und der finanzpolitische Sprecher, Lars Winter:Eingliederungshilfe muss in erster Linie den Menschen mit Behinderung zu Gute kommen. Der Gesetzgeber macht dies unmissverständlich klar: „Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.“Hierfür spielen zahlreiche Begutachtungs- und Prüfinstanzen zusammen. Mit einem zusätzlichen Prüfrecht für den Landesrechnungshof würde zu den bestehenden Prüfungen durch Sozialhilfeträger, Heimaufsicht, Bundesagentur für Arbeit und Finanzverwaltung eine weitere hinzukommen, ohne dass substanziell eine Verbesserung daraus entstünde. In der Frage eines Prüfrechts für den Landesrechnungshof geht die SPD daher einen anderen Weg. Wir stimmen gegen das Prüfrecht, weil wir nach langen intensiven Beratungen feststellen können: Zwar ist nichts so gut, dass man es nicht verbessern kann. Eine weitere zusätzliche Prüfinstanz ist aber keine Verbesserung, sondern eine zusätzliche Verwaltungsbelastung.