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Flemming Meyer: Das Verbandsklagerecht verhilft den Tieren zu dem Schutz, der ihnen zusteht
Presseinformation Kiel, den 12.12.2014Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 02 Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz-Verbandsklagerecht Drs. 18/2430 „Das Verbandsklagerecht verhilft den Tieren in Schleswig-Holstein zu dem Schutz, der ihnen rechtlich zusteht“Bereits in vorherigen Legislaturperioden wurde der Vorstoß unternommen ein Tierschutz-Verbandsklagerecht in Schleswig-Holstein einzuführen. Leider ist es seinerzeit immer wieder anden jeweiligen Regierungsmehrheiten gescheitert. Dies wird sich mit dem heutigen Tag ändern.Der SSW hat sich seit langem für das Tierschutz-Verbandsklagerecht eingesetzt. Dies haben wirnicht aus ideologischen Gründen getan, sondern aus konsequenten Erwägungen heraus.Tiere sind in Deutschland juristisch durch das Tierschutzgesetz und durch Verordnungengeschützt. Zudem ist der Tierschutz seit 2002 sogar im Grundgesetz verankert. Auch inSchleswig-Holstein hat der Tierschutz mittlerweile Verfassungsrang. Daher ist die Einführungder Tierschutz-Verbandsklage die logische politische Weiterentwicklung dessen, was wir bereitsan Vorgaben haben. Daher wollen wir die Sache rund machen, indem wir für Schleswig-Holsteindie rechtliche Grundlage für eine Tierschutz-Verbandsklage beschließen. 2Wie gesagt, es gibt eine Reihe von Regelungen hinsichtlich der Haltung von Tieren oder desTierschutzes, aber wenn es darauf ankommt, haben Tieren letztendlich keine rechtlichenVertreter – Sprich anerkannte Tierschutzorganisationen – die eine solche Aufgabe übernehmenkönnten. Das ist der Grund warum wir eine gesetzliche Regelung benötigen.Unsere Rechtsordnung sieht vor, wer nicht selbst sein Recht wahrnehmen kann, erhält einengesetzlichen Vertreter. Wenn es beispielsweise um Belange des Umwelt- und Naturschutzesgeht, dürfen entsprechende Vertreter das Klagerecht wahrnehmen. Solche Mitwirkungs- undVertretungsrechte gibt es für die Belange der Tiere nicht. Ein Klagerecht für Tierschutzverbändeentspräche daher dem grundsätzlichen Klagerecht.Die rechtliche Handhabe von Tierschutzorganisationen ist derzeit eher als gering einzustufen.Nur wenn anerkannten Tierschutzverbänden ein solches Verbandsklagerecht ermöglicht wird,ist es möglich die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen.Diese Möglichkeiten werden wir für anerkannte Tierschutzverbände künftig schaffen.Der Gesetzentwurf wurde in mehreren Ausschusssitzungen beraten und es hat zudem eineAnhörung gegeben. Die vorliegende Fassung der Beschlussempfehlung ist nunmehr dasErgebnis des ausführlichen parlamentarischen Verfahrens. Wir haben die vorgebrachtenHinweise und Bedenken, bezüglich der unverhältnismäßigen Weite und Unbestimmtheit vongesetzlichen Tatbeständen, ernst genommen und dem Rechnung getragen, indem dieentsprechenden Passagen konkretisiert wurden.Angesichts der Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen es die Verbandklage bereits gibt,teile ich nicht die Bedenken, dass künftig eine Prozessflut von den anerkanntenTierschutzverbänden auf uns zukommt. Vielmehr wird deutlich, dass dort sorgsam mit demInstrument umgegangen wird.Mit dem Verbandsklagerecht verhelfen wir den Tieren in Schleswig-Holstein zu dem Schutz, derihnen rechtlich zusteht.