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12.12.14 , 12:29 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Das Verbandsklagerecht verhilft den Tieren zu dem Schutz, der ihnen zusteht

Presseinformation Kiel, den 12.12.2014

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 02 Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz-Verbandsklagerecht Drs. 18/2430

„Das Verbandsklagerecht verhilft den Tieren in Schleswig-Holstein zu dem
Schutz, der ihnen rechtlich zusteht“


Bereits in vorherigen Legislaturperioden wurde der Vorstoß unternommen ein Tierschutz-
Verbandsklagerecht in Schleswig-Holstein einzuführen. Leider ist es seinerzeit immer wieder an
den jeweiligen Regierungsmehrheiten gescheitert. Dies wird sich mit dem heutigen Tag ändern.


Der SSW hat sich seit langem für das Tierschutz-Verbandsklagerecht eingesetzt. Dies haben wir
nicht aus ideologischen Gründen getan, sondern aus konsequenten Erwägungen heraus.
Tiere sind in Deutschland juristisch durch das Tierschutzgesetz und durch Verordnungen
geschützt. Zudem ist der Tierschutz seit 2002 sogar im Grundgesetz verankert. Auch in
Schleswig-Holstein hat der Tierschutz mittlerweile Verfassungsrang. Daher ist die Einführung
der Tierschutz-Verbandsklage die logische politische Weiterentwicklung dessen, was wir bereits
an Vorgaben haben. Daher wollen wir die Sache rund machen, indem wir für Schleswig-Holstein
die rechtliche Grundlage für eine Tierschutz-Verbandsklage beschließen. 2
Wie gesagt, es gibt eine Reihe von Regelungen hinsichtlich der Haltung von Tieren oder des
Tierschutzes, aber wenn es darauf ankommt, haben Tieren letztendlich keine rechtlichen
Vertreter – Sprich anerkannte Tierschutzorganisationen – die eine solche Aufgabe übernehmen
könnten. Das ist der Grund warum wir eine gesetzliche Regelung benötigen.
Unsere Rechtsordnung sieht vor, wer nicht selbst sein Recht wahrnehmen kann, erhält einen
gesetzlichen Vertreter. Wenn es beispielsweise um Belange des Umwelt- und Naturschutzes
geht, dürfen entsprechende Vertreter das Klagerecht wahrnehmen. Solche Mitwirkungs- und
Vertretungsrechte gibt es für die Belange der Tiere nicht. Ein Klagerecht für Tierschutzverbände
entspräche daher dem grundsätzlichen Klagerecht.


Die rechtliche Handhabe von Tierschutzorganisationen ist derzeit eher als gering einzustufen.
Nur wenn anerkannten Tierschutzverbänden ein solches Verbandsklagerecht ermöglicht wird,
ist es möglich die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen.
Diese Möglichkeiten werden wir für anerkannte Tierschutzverbände künftig schaffen.


Der Gesetzentwurf wurde in mehreren Ausschusssitzungen beraten und es hat zudem eine
Anhörung gegeben. Die vorliegende Fassung der Beschlussempfehlung ist nunmehr das
Ergebnis des ausführlichen parlamentarischen Verfahrens. Wir haben die vorgebrachten
Hinweise und Bedenken, bezüglich der unverhältnismäßigen Weite und Unbestimmtheit von
gesetzlichen Tatbeständen, ernst genommen und dem Rechnung getragen, indem die
entsprechenden Passagen konkretisiert wurden.


Angesichts der Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen es die Verbandklage bereits gibt,
teile ich nicht die Bedenken, dass künftig eine Prozessflut von den anerkannten
Tierschutzverbänden auf uns zukommt. Vielmehr wird deutlich, dass dort sorgsam mit dem
Instrument umgegangen wird.
Mit dem Verbandsklagerecht verhelfen wir den Tieren in Schleswig-Holstein zu dem Schutz, der
ihnen rechtlich zusteht.

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