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Marlies Fritzen zum Denkmalschutzgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 8 – 2. Lesung Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Denkmale Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin presse@gruene.ltsh.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.de Marlies Fritzen: Nr. 489.14 / 12.12.2014 Zum Schutz unseres kulturellen Erbes kann sich jemand Schleswig-Holstein vorstellen ohne Holstentor, ohne den „Kleiderbü- gel“ über den Fehmarnsund, ohne den Leuchtturm Westerheversand, ohne die Güter im Holsteinischen mit ihren Torhäusern, Stallungen und Gartenanlagen, ohne die Hau- barge auf Eiderstedt, ohne das Landeshaus – ohne die baulichen Zeugnisse unserer Geschichte? Diese Denkmale verbinden die Gegenwart mit der Vergangenheit, sie ge- ben unserem Land ein Gesicht. Und obwohl sie oft Jahrhunderte alt sind, leben wir mit und in ihnen. Deshalb brauchen wir ein neues, ein modernes und vor allem ein pragmatisches Denkmalschutzgesetz. Unser Leben, unsere Landschaft ist heute anders als früher, unsere Ansprüche und Be- dingungen nicht mit denen von damals zu vergleichen. Zwei Beispiele machen dies deutlich: Inklusion und Klimawandel. Wir leben in einer Zeit, in der alle möglichst gleiche Chancen auf Teilhabe bekommen sollen und keiner vor der Tür bleiben muss, weil er die Schwelle nicht überwinden kann. Barrierefreies Wohnen soll deshalb nicht nur bei Neubauten, sondern auch in denkmal- geschützten Häusern möglich werden. Frieren soll niemand müssen, deshalb wird ener- getische Sanierung einfacher gemacht als bisher. Denn nur wenn die Gebäude genutzt werden, erinnern sie auch nachfolgende Generationen daran, woher sie kommen. Windmühlen prägen unser Land in vielen Bereichen und geben ihm ein neues Gesicht. Es sind nicht die Mühlen, die unter Denkmalschutz oder im Freilichtmuseum stehen. Es sind moderne Industrieanlagen, die vielleicht einmal in Jahrzehnten denkmalwürdig wer- den und von unserer Zeit kündigen. Die Energiewende ist ohne Windstrom aus dem Norden nicht zu schaffen. Auch darauf nimmt das neue Gesetz Rücksicht. Stromtrassen haben im Zweifel Vorfahrt, Windparks können mit dem bewährten und juristisch eingeübten Umgebungsschutz schneller und Seite 1 von 2 vor allem rechtsicherer genehmigt werden. Dass dies möglicherweise nicht für jeden gewünschten Standort gilt, ist dabei auch klar. Der Blick auf die Kulisse der Lübecker Altstadt oder auf weit ins Land weisende Kirch- türme sollte uns dies wert sein. Energiewende und Denkmalschutz gegeneinander aus- zuspielen wird beidem nicht gerecht.Schließlich nimmt das Gesetz Rücksicht auf die EigentümerInnen und NutzerInnen von Denkmälern. Niemand wird in Haftung genommen für unwissentlich vorgenommene, nicht denkmalgerechte Umbauten, niemand wird über seine wirtschaftlichen Möglichkei- ten hinaus belastet, niemand muss seinen Bauernhof aufgeben, weil er nicht den heuti- gen Anforderungen gemäß erweitern und umbauen kann, jeder hat auch nach Jahren oder gar nach einem Eigentümerwechsel die Möglichkeit, die Denkmaleigenschaft seiner Immobilie zu beklagen. Auch dies ist pragmatisch und mindert teuren Verwaltungsauf- wand.Nicht nur weil es sich gehört, möchte ich abschließend Danke sagen. Danke den Ver- bänden, die uns mit ihren Stellungnahmen kritisch und konstruktiv begleitet haben. Dan- ke aber auch für das Lob, das alle, ausnahmslos alle Beteiligten, auch die härtesten Kri- tiker des neuen Gesetzes, für das Verfahren ausgesprochen haben. Ein Verfahren, das den Namen Dialog zu Recht verdient und in dessen Verlauf viele hilfreiche Hinweise in das vorliegende Gesetz aufgenommen wurden. So etwas ist nicht selbstverständlich und deshalb gehört der Dank an diese Stelle.So wie die Denkmale genutzt und belebt werden müssen, damit sie erhalten bleiben, muss jetzt das neue Gesetz mit Leben erfüllt werden: pragmatisch das alte erhalten und das neue ermöglichen. Zum Schutz unseres kulturellen Erbes und zum Nutzen der heute lebenden Schleswig-HolsteinerInnen. *** 2