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12.12.14 , 15:29 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering: Wir wollen das lebendige und vielfältige kulturelle Erbe in Schleswig-Holstein sichern

Presseinformation Kiel, den 12. Dezember 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Jette Waldinger-Thiering
TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Denkmale
Drs. 18/2031


„Wir wollen das lebendige und vielfältige kulturelle Erbe in
Schleswig-Holstein sichern.“


Mit diesem Gesetz bekommt Schleswig-Holstein endlich ein modernes und vor allem
tragbares Denkmalschutzgesetz. Dies ist vor allem von Bedeutung, da das bisherige
Gesetz doch erhebliche Unsicherheiten mit sich trug. Diese Unsicherheit, die etwa auch
den Umgebungsschutz und die so-genannten Sichtachsen betraf, sind nun
nachgebessert und somit aus dem Weg geräumt worden. Dieses Gesetz trägt also zu
wesentlich mehr Rechtssicherheit bei, was eigentlich die Kernaufgabe eines jeden
Gesetzes sein sollte. Doch es geht natürlich auch um Inhalte, es geht um die Denkmale
und die Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein hat eine reiche
Geschichte und ein vielfältiges kulturelles Erbe. Dies gilt es zu Schützen und mit Leben
zu füllen. An dieser Stelle hat der Gesetzgeber eine klare Verantwortung. Für die 2
Lebendigkeit des Gesetzes ist es wichtig, dass Entwicklungen ermöglicht werden: So
werden wirtschaftliche Belange und die Energiewende bevorzugt als Kriterien
berücksichtigt. Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, für alle nachvollziehbar dieses
Erbe zu schützen und eben auch wirtschaftlich zu erhalten. Dieses Gesetz hat
wahrhaftig einen langen Weg hinter sich gebracht und hat viele Anregungen und
Wünsche von den unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen im Land mit
aufgenommen.


Es ist kein Geheimnis, dass der Denkmalschutz in der Vergangenheit nicht den besten
Ruf genossen hat. Ich vermag nicht zu sagen, dass man in diesem Fall eine 180 Grad
Wendung erreicht hat, jedoch haben die vielen Regionalkonferenzen dazu beitragen
können, einen großen Teil der Skepsis aus dem Weg zu räumen. Darüber hinaus sollte
niemand befürchten, mit der Aufgabenstellung des Denkmalschutzes allein gelassen
zu werden. Im Gegenteil, die Eigentümer werden auch weitgehend unbürokratische
Hilfestellungen vom Landesamt für Denkmalpflege erfahren. Die Ausübung der
Hilfestellung war in der Vergangenheit so und daran wird sich auch in Zukunft nichts
ändern. Von daher ist es auch richtig, dass man im Zuge der Novellierung die
Zuständigkeiten noch einmal überprüft hat um diese dann für die Beteiligten noch
verständlicher darstellen zu können. So kann in Punkto Zusammenarbeit mit der
Denkmalschutzbehörde, ein neues Kapitel aufgeschlagen werden.


Insbesondere begrüße ich in Bezug auf das vorliegende Gesetz, die Stärkung der
Ehrenamtlichkeit und der Barrierefreiheit. Dankenswerterweise gibt es unzählige
Menschen in Schleswig-Holstein, die sich in der Pflege von historischen Gebäuden
engagieren. Und natürlich müssen auch die Belange der Menschen mit 3
Einschränkungen, die auf eine rein praktische Barrierefreiheit angewiesen sind, mit
berücksichtigt werden. Dies findet sich so auch im Gesetz wieder und ist somit ein
weiterer Schritt in Richtung Lebendigkeit der Denkmäler in unserem Land. Lebendigkeit
und Lebenswille ist etwas Positives. Ein denkmalgeschütztes Gebäude zu besitzen und
zu erhalten sollte natürlich auch als etwas Positives angesehen werden. Mehr noch;
ein denkmalgeschütztes Haus ist eine Brücke, zwischen vergangenen und dem
jetzigen. Ein solcher Besitz sollte nicht etwas sein, das man versteckt, sondern auf das
man als Besitzer stolz sein kann und eben auch zeigen will. Schließlich ist es ein Wert
an sich, einen Beitrag dazu leisten zu können, Kultur und Denkmal zu erhalten.



Schleswig-Holstein ist nicht nur der echte Norden, sondern eben auch das Land der
Herrenhäuser, Hafenspeicher und Haubarge. Das soll gerne auch so bleiben. Von daher
ist es folgerichtig, dass nun dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde, damit das
lebendige und vielfältige kulturelle Erbe in Schleswig-Holstein auch weiterhin eine
Existenz in unserer Gesellschaft hat.

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