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Jette Waldinger-Thiering: Wir wollen das lebendige und vielfältige kulturelle Erbe in Schleswig-Holstein sichern
Presseinformation Kiel, den 12. Dezember 2014Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-ThieringTOP 8 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Denkmale Drs. 18/2031 „Wir wollen das lebendige und vielfältige kulturelle Erbe in Schleswig-Holstein sichern.“Mit diesem Gesetz bekommt Schleswig-Holstein endlich ein modernes und vor allemtragbares Denkmalschutzgesetz. Dies ist vor allem von Bedeutung, da das bisherigeGesetz doch erhebliche Unsicherheiten mit sich trug. Diese Unsicherheit, die etwa auchden Umgebungsschutz und die so-genannten Sichtachsen betraf, sind nunnachgebessert und somit aus dem Weg geräumt worden. Dieses Gesetz trägt also zuwesentlich mehr Rechtssicherheit bei, was eigentlich die Kernaufgabe eines jedenGesetzes sein sollte. Doch es geht natürlich auch um Inhalte, es geht um die Denkmaleund die Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein hat eine reicheGeschichte und ein vielfältiges kulturelles Erbe. Dies gilt es zu Schützen und mit Lebenzu füllen. An dieser Stelle hat der Gesetzgeber eine klare Verantwortung. Für die 2Lebendigkeit des Gesetzes ist es wichtig, dass Entwicklungen ermöglicht werden: Sowerden wirtschaftliche Belange und die Energiewende bevorzugt als Kriterienberücksichtigt. Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, für alle nachvollziehbar diesesErbe zu schützen und eben auch wirtschaftlich zu erhalten. Dieses Gesetz hatwahrhaftig einen langen Weg hinter sich gebracht und hat viele Anregungen undWünsche von den unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen im Land mitaufgenommen.Es ist kein Geheimnis, dass der Denkmalschutz in der Vergangenheit nicht den bestenRuf genossen hat. Ich vermag nicht zu sagen, dass man in diesem Fall eine 180 GradWendung erreicht hat, jedoch haben die vielen Regionalkonferenzen dazu beitragenkönnen, einen großen Teil der Skepsis aus dem Weg zu räumen. Darüber hinaus sollteniemand befürchten, mit der Aufgabenstellung des Denkmalschutzes allein gelassenzu werden. Im Gegenteil, die Eigentümer werden auch weitgehend unbürokratischeHilfestellungen vom Landesamt für Denkmalpflege erfahren. Die Ausübung derHilfestellung war in der Vergangenheit so und daran wird sich auch in Zukunft nichtsändern. Von daher ist es auch richtig, dass man im Zuge der Novellierung dieZuständigkeiten noch einmal überprüft hat um diese dann für die Beteiligten nochverständlicher darstellen zu können. So kann in Punkto Zusammenarbeit mit derDenkmalschutzbehörde, ein neues Kapitel aufgeschlagen werden.Insbesondere begrüße ich in Bezug auf das vorliegende Gesetz, die Stärkung derEhrenamtlichkeit und der Barrierefreiheit. Dankenswerterweise gibt es unzähligeMenschen in Schleswig-Holstein, die sich in der Pflege von historischen Gebäudenengagieren. Und natürlich müssen auch die Belange der Menschen mit 3Einschränkungen, die auf eine rein praktische Barrierefreiheit angewiesen sind, mitberücksichtigt werden. Dies findet sich so auch im Gesetz wieder und ist somit einweiterer Schritt in Richtung Lebendigkeit der Denkmäler in unserem Land. Lebendigkeitund Lebenswille ist etwas Positives. Ein denkmalgeschütztes Gebäude zu besitzen undzu erhalten sollte natürlich auch als etwas Positives angesehen werden. Mehr noch;ein denkmalgeschütztes Haus ist eine Brücke, zwischen vergangenen und demjetzigen. Ein solcher Besitz sollte nicht etwas sein, das man versteckt, sondern auf dasman als Besitzer stolz sein kann und eben auch zeigen will. Schließlich ist es ein Wertan sich, einen Beitrag dazu leisten zu können, Kultur und Denkmal zu erhalten.Schleswig-Holstein ist nicht nur der echte Norden, sondern eben auch das Land derHerrenhäuser, Hafenspeicher und Haubarge. Das soll gerne auch so bleiben. Von daherist es folgerichtig, dass nun dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde, damit daslebendige und vielfältige kulturelle Erbe in Schleswig-Holstein auch weiterhin eineExistenz in unserer Gesellschaft hat.