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17.12.14 , 13:03 Uhr
SPD

Ralf Stegner: Das Urteil wird zu mehr Gerechtigkeit beim Vererben führen

Kiel, 17. Dezember 2014 Nr. 245 /2014



Ralf Stegner:
Das Urteil wird zu mehr Gerechtigkeit beim Vererben führen Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erklärt der Vorsitzende der SPD- Landtagsfraktion und des SPD-Landesverbandes, Dr. Ralf Stegner:
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Privilegierung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer in einigen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Es hat aber nicht ausgeschlossen, dass kleine und mittlere Betriebe auch künftig bei der Erbschaftsteuer begünstigt werden können, wenn dadurch ihr Bestand und die Arbeitsplätze erhalten werden. Für größere Betriebe müsste es laut Gerichtsurteil zumindest eine Bedürfnisprüfung geben. Die Vorgaben sind klar und werden zu Veränderungen beim Vererben von Betriebsvermögen führen. Das ist insofern von Bedeutung, als in den nächsten Jahrzehnten Billionen von Betriebsvermögen vererbt werden. Dass Unternehmenserben nicht weiterhin grundsätzlich besser gestellt werden als Erben von Privatvermögen, ist ein Gebot der Gerechtigkeit.
Nun muss der Bundesfinanzminister diese Vorgaben umsetzen und einen verfassungsgemäßen Gesetzentwurf erarbeiten. Für uns ist wichtig, dass das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer bei den Ländern bleibt, dass die Reform nicht zu Mindereinnahmen führt und dass keine Arbeitsplätze gefährdet werden. Und „Omas kleines Häuschen“ muss auch weiterhin steuerfrei an die Kinder vererbt werden können.

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