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Detlef Matthiessen zum Zwischenlager in Brunsbüttel
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 012.15 / 16.01.2015Das Aus für Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf!Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass das Zwischenla- ger in Brunsbüttel keine Betriebserlaubnis für die Lagerung radioaktiver Brennele- mente hat, sagt der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Betriebsgenehmi- gung für das Zwischenlager in Brunsbüttel ist ein GAU für die Atompolitik. Die Weige- rung der schwarz-gelben Bundesregierung, sich zu Sicherheitsfragen vor Gericht zu äußern, beschert uns heute ein entsorgungspolitisches Desaster.Minister Altmaier hätte vor Gericht Möglichkeiten wie das In-Camera–Verfahren nut- zen können, um das Sicherheitskonzept nachvollziehbar darzustellen und gleichzei- tig die für Sicherheitskonzepte dieser Dimension notwendige Vertraulichkeit zu wah- ren.Dieser sicherheitspolitische Offenbarungseid legt die Vermutung nahe, dass es ne- ben der behaupteten Geheimhaltungsbedürftigkeit auch tatsächliche erhebliche Si- cherheitslücken gibt.Wie kann es nun weitergehen?In dem Zwischenlager befinden sich hochradioaktive Abfälle. Diese können nicht ein- fach woanders hin verbracht werden. Die Castoren stehen da, wo sie nicht stehen dürfen, und man kann sie schließlich nicht an die frische Luft auf die grüne Wiese hinter den Deich stellen. Seite 1 von 2 Ich habe bereits vorgestern (14.01.2015) im Umweltausschuss das Problem ange- sprochen, welche Folgen resultieren, wenn die Beschwerde abgewiesen würde. Das diese Frage so schnell vom Bundesgericht entschieden wurde, ist für alle Seiten überraschend.Wir brauchen eine praktikable Lösung und das heißt, es bleibt - aus Mangel an Alter- nativen - nur die rechtlich fragwürdige Lösung einer Duldungsverfügung. Zusätzlich stellt sich eine weitere Frage von gravierendem Ausmaß. Denn die Zwischenlager sind fast alle baugleich oder ähnlich und die norddeutschen Zwischenläger gelten sogar als sicherer als die in Süddeutschland. Eine Vergleichbarkeitsprüfung erübrigt sich, weil die deutschen Zwischenläger vergleichbar sind. Wenn das Zwischenlager am Standort Brunsbüttel Sicherheitsdefizite aufweist, wie das Gericht sie festgestellt hat, dann gilt das für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Betriebsgenehmigung müsste also von Amtswegen für alle Zwischenlager zurückgenommen werden.Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie für alle Zwischenlager in Deutschland jeweils eine Betriebsgenehmigung neu beantragt und Sicherheitslücken schließt.Wenn noch nicht mal die Einlagerung von „normalen“ Brennelementen standhaft ist, gilt dies erst recht für die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus den Wiederaufberei- tungsanlagen in Frankreich und England. Die Landesregierung hat in großer Verant- wortung ihre Bereitschaft erklärt, einen Teil dieser deutschen Abfälle aus La Hague, Frankreich, und Windscale, England, in Schleswig-Holstein aufzunehmen. Dieser Weg ist nach dem Gerichtsurteil versperrt. Entsorgung in Deutschland: Die unendli- che Geschichte! *** 2