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23.01.15 , 14:20 Uhr
SPD

Olaf Schulze zu TOP 25c: Die Energiewende weiter gemeinsam gestalten

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 23. Januar 2015


TOP 25c: Konsequenzen aus dem Urteil des OVG Schleswig für den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein (Drs. 18/2652neu)



Olaf Schulze:
Die Energiewende weiter gemeinsam gestalten

Schleswig-Holstein war und ist Vorreiter beim Ausbau der Windenergie in Deutschland. Hier in Schleswig-Holstein wurde der erste Windpark eröffnet und wir haben immer Wert darauf gelegt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Errichtung von Windkraftanlagen und damit für die Energiewende insgesamt und die Veränderungen in der Landschaft, die sie mit sich bringt, gegeben ist.
Nicht nur, dass Schleswig-Holstein Pionier bei der Realisierung von Bürgerwindparks ist, wir haben mit der Regionalplanung auch Rahmenbedingungen geschaffen, damit ein geordneter Ausbau der Windkraft in Abwägung aller Interessen, auch der unterschiedlichen Schutzinteressen, erfolgen kann.
Unter diesen, uns wichtigen Voraussetzungen, haben wir die Energiewende in den letzten Jahren energisch vorangetrieben und vor allem versucht, die Bevölkerung so stark wie möglich einzubeziehen. Deshalb bedauern wir, dass die Bürgerbeteiligung in der Ermessensgrundlage des Gerichts nicht den Stellenwert hat, den die Landesregierung ihr einräumt. Aus unserer Sicht ist die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Bau von Windkraftanlagen ein bedeutender Baustein für den Erfolg der Energiewende genauso wie die Abwägung der Belange des Umwelt-, Arten- und Denkmalschutzes.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig führt zur Verunsicherung in der Windbranche und in der Bevölkerung. Es bedeutet, dass die Teilfortschreibung der Regionalpläne I und III und damit die Ausweisung von Windeignungsflächen unwirksam ist. In der Folge bedeutet dies jedoch nicht, dass in Schleswig-Holstein keine neuen Anlagen mehr geplant und gebaut werden 2



dürfen. Dies ist nach § 35 des Baugesetzbuches und nach dem Bundes-Immissionsschutzrecht weiterhin möglich. Insoweit können wir die Unternehmen beruhigen. Das bedeutet aber auch, dass künftig an mehr Standorten Anlagen gebaut werden können, als im Rahmen der Landesplanung vorgesehen. Und das genau beunruhigt die Menschen, die sich in ihren Gemeinden mehrheitlich gegen die Errichtung von Windmühlen ausgesprochen haben.
Es muss jetzt zügig erste Gespräche mit den betroffenen Gemeinden, mit den Kommunalen Landesverbänden und der Windenergiebranche darüber geben, ob und wie neue Planungsgrundlagen geschaffen werden können, um einerseits zu verhindern, dass es zu einem Wildwuchs von Anlagen im Land kommt und andererseits die berechtigten Schutzinteressen ausreichend berücksichtigen zu können.
Wir brauchen einen Interessenaustausch und -ausgleich von Betreibern, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern, damit wir in Schleswig-Holstein auch weiterhin gemeinsam die Energiewende voranbringen.

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